Standort: Zossen

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Zossen

Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Zossen und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.

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Unsere Leistungen

Umfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Gefährdungsbeurteilung

Für Unternehmen erfassen wir Gefährdungen systematisch, bewerten Risiken und entwickeln technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen für konkrete Arbeitsplätze.

DGUV-Vorschrift-2-Betreuung

Wir unterstützen Betriebe bei der Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 und stimmen Grundbetreuung sowie anlassbezogene Leistungen nachvollziehbar ab.

Arbeitsplatzbegehungen

Bei Begehungen prüfen wir Arbeitsplätze, Verkehrswege, Einrichtungen und Abläufe, dokumentieren Abweichungen und begleiten die Festlegung geeigneter Maßnahmen.

Unterweisungen

Wir gestalten tätigkeitsbezogene Unterweisungen für Beschäftigte, einschließlich verständlicher Inhalte zu Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen, Notfällen und persönlicher Schutzausrüstung.

Gefahrstoffe

Für den Umgang mit Gefahrstoffen bewerten wir Expositionen, prüfen Betriebsanweisungen und unterstützen bei Lagerung, Kennzeichnung und erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Unfallanalyse

Nach Ereignissen oder Beinaheunfällen untersuchen wir Ursachen, betrachten organisatorische Einflussfaktoren und leiten überprüfbare Verbesserungen für den Arbeitsschutz ab.

Arbeitssicherheit Zossen

Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Zossen

Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Zossen und Umgebung. Ob entlang der Hauptstraße, der Jägerstraße oder der Feuerbachstraße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.

Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.

  • Zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen
  • Betreuung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schnelle Reaktionszeiten
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Häufige Fragen

Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Zossen suchen

FAQ 01

Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Eine Gefährdungsbeurteilung muss angepasst werden, wenn sich Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, Räume oder Zuständigkeiten verändern. Auch Unfälle, Beinaheunfälle und neue Erkenntnisse können Anlass geben. Für Betriebe ist entscheidend, dass die Beurteilung die aktuelle Tätigkeit abbildet und daraus konkrete Maßnahmen hervorgehen.

FAQ 02

Was umfasst die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2?

Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung. Art und Umfang richten sich unter anderem nach Betriebsgröße, Gefährdungen und betrieblichen Anlässen. Wir unterstützen bei der Ermittlung des Bedarfs, der Aufgabenplanung und der nachvollziehbaren Dokumentation.

FAQ 03

Wie oft müssen Beschäftigte unterwiesen werden?

Unterweisungen erfolgen vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach regelmäßig. Jede Unterweisung ist mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Änderungen, neue Gefährdungen oder Ereignisse können zusätzliche Unterweisungen erfordern. Die Inhalte müssen zur Tätigkeit passen und für Beschäftigte verständlich sein.

FAQ 04

Was passiert bei einem Mangel an einem Arbeitsmittel?

Zunächst wird die Sicherheitsrelevanz des Mangels bewertet. Je nach Ergebnis kann das Arbeitsmittel weiter genutzt, mit Auflagen betrieben, instand gesetzt oder außer Betrieb genommen werden. Bewertung, Entscheidung, Verantwortlichkeit und erforderliche Prüfung sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.

FAQ 05

Welche Rolle spielt persönliche Schutzausrüstung?

Persönliche Schutzausrüstung kommt zum Einsatz, wenn Gefährdungen durch technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichend vermieden werden können. Auswahl, Bereitstellung, Benutzung, Pflege und Unterweisung müssen zur Tätigkeit passen. Die Umsetzung lässt sich durch Begehungen und dokumentierte Unterweisungen überprüfen.

FAQ 06

Wie werden Fremdfirmen im Arbeitsschutz berücksichtigt?

Vor Beginn der Zusammenarbeit sollten Auftraggeber und Fremdfirma Gefährdungen, Zuständigkeiten, Verkehrswege, Notfallabläufe und gegenseitige Gefährdungen klären. Erforderliche Unterweisungen und Abstimmungen sind zu dokumentieren. Außerdem empfiehlt sich eine Bewertung veränderter Bedingungen während der Arbeiten.

Ihre Vorteile

Warum Unternehmen in Zossen auf uns vertrauen

Klare Prioritäten

Gefährdungen werden nach ihrer Bedeutung geordnet, damit Verantwortliche Maßnahmen nachvollziehbar auswählen, umsetzen und deren Wirksamkeit kontrollieren können.

Praxisnahe Dokumentation

Aktuelle Unterlagen beziehen sich auf konkrete Tätigkeiten und unterstützen Beschäftigte sowie Führungskräfte bei der täglichen sicheren Arbeitsorganisation.

Frühe Risikoerkennung

Regelmäßige Begehungen und Gespräche machen Mängel, Veränderungen und gegenseitige Gefährdungen sichtbar, bevor daraus Unfälle oder Betriebsstörungen entstehen.

Verantwortung im Prozess

Aufgaben, Zuständigkeiten und Prüfschritte werden verständlich festgehalten, sodass Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb verlässlich verfolgt und weiterentwickelt werden.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Zossen.

  • Adresse
    15806 Zossen
  • Telefon
    +49 69 967 599 27
  • E-Mail
    info@lionda.de
  • Öffnungszeiten
    Mo-Fr: 08:00 - 17:00 Uhr
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Arbeitssicherheit in Zossen