Es gibt eine Reihe von Vorschriften, die Unternehmen bei der Verwendung von Gefahrstoffen einhalten müssen. Ein professionelles Gefahrstoffmanagement ist erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Regelungen eingehalten werden. Es hilft Unternehmen nicht nur, schwere Gesundheitsrisiken für ihre Angestellten zu vermeiden, sondern erleichtert auch den Umgang mit gefährlichen Materialien.
Doch nicht nur der Umgang, sondern auch die Lagerung, der Transport und die Entsorgung bedürfen besonderer Aufmerksamkeit. Eine Aufgabe, der nur ein ausgebildeter Experte für Gefahrgutmanagement gewachsen ist.
Was versteht man unter Gefahrstoffmanagement?
Unter dem Begriff Gefahrstoffmanagement versteht man die Regulierung und den verantwortungsvollen Umgang mit Gefahrstoffen. Zweck des Managements ist es, die Gefahren für Mitarbeiter durch diese Substanzen so gering wie möglich zu halten und schwere Unfälle oder kurz- oder langfristige gesundheitliche Schäden zu vermeiden.
Um dies zu erreichen, stehen jedem Unternehmen einige Hilfsmittel zur Verfügung. Damit der Umgang mit den Gefahrstoffen reibungslos abläuft, sind die Auswahl passender Schutzbekleidung und die Unterweisung der Mitarbeiter unablässig. Diese Aufgabe wird von einem qualifizierten Gefahrstoffbeauftragten übernommen. Meist sind das Chemiker oder Sicherheitsingenieure, die eine Fortbildung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz absolviert haben. Alternativ kann diese Aufgabe auch von Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit übernommen werden.
Muss ich einen Gefahrstoffbeauftragten einstellen?
Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, dass ein Mitarbeiter in der Funktion des Gefahrstoffbeauftragten eingestellt werden muss. Dennoch ist es ratsam, Ihren Angestellten und Abteilungsleitern einen Experten für Gefahrstoffe bereitzustellen. Spätestens wenn das Wissen Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit zu Ihren Prozessen erschöpft ist, empfiehlt es sich den Rat eines Gefahrstoffexperten einzuholen. Mit dessen Hilfe gewährleisten Sie ein sicheres Arbeitsumfeld und schützen die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter nachhaltig.
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Die verschiedenen Gefahrstoffe
Was ein Gefahrstoff ist, bestimmt die Gefahrstoffverordnung in § 3. Als Gefahrstoffe bezeichnet man allgemein Stoffe, Gemische und Erzeugnisse,
- die explosionsfähig, toxisch, ätzend oder entzündlich sind
- bei deren Anwendung gefährliche Stoffe entstehen können
- die bei der Verarbeitung gefährdende Partikel oder Aerosole freisetzen
- denen Expositions-Grenzwerte zugewiesen wurde
Damit schnell ersichtlich ist, welche Eigenschaften einem Stoff zuzuweisen sind, tragen die Gefahrstoffgebinde rot-schwarze Piktogramme. Diese insgesamt neun Piktogramme sind international standardisiert und unterliegen mehreren Kennzeichnungsrichtlinien. Neben der Mindestfläche schreiben diese Richtlinien auch die Nutzung von Signalworten wie „Achtung“ oder „Gefahr“ als Hinweis auf den Gefahrstoff vor. Sollten Sie also kennzeichnungspflichtige Gefahrstoffe vertreiben, dann lohnt es sich den Rat eines Gefahrstoffbeauftragten einzuholen. Ohne ein ausgeklügeltes Gefahrstoffmanagement riskieren Sie hohe Sanktionen vom Gesetzgeber.
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Ihre Pflichten aus der Gefahrstoffverordnung
Wenn Sie mit Gefahrstoffen arbeiten, dann sollte Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit bereits eine Gefährdungsbeurteilung erstellt haben. Sollte dies noch nicht der Fall sein, dann sei Ihnen geraten, das schnell nachzuholen.
Aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung lassen sich die notwendigen Schutzmaßnahmen ableiten. Dabei ist es Ihre Verantwortung als Unternehmer, diese Erkenntnisse in geeigneten Schutzmaßnahmen umzusetzen oder einen Gefahrstoffbeauftragten mit der Aufgabe zu beauftragen. Die Ursache für Unfälle im Zusammenhang mit Gefahrstoffen ist überwiegend ein mangelndes Verständnis der betroffenen Person für die Risiken und Gefahren der Chemikalien. Hier kommt es entscheidend darauf an, Ihre Mitarbeiter zu sensibilisieren. Eine umfassende Einarbeitung aller Beschäftigten durch den Gefahrstoffbeauftragten stellt sicher, dass jeder weiß, was er tut und welcher Ablauf bei einem Unfall einzuhalten ist. Neben der Einarbeitung erstellt Ihr Gefahrstoffexperte bei Bedarf auch ein System zur Überprüfung, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und der Sicherheitsausrüstung.
Ob die getroffenen Maßnahmen wirksam sind, beurteilt die Fachkraft für Arbeitssicherheit abschließend bei der Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung.
Das Gefahrstoffverzeichnis
Der Arbeitgeber ist laut der Gefahrstoffverordnung dazu verpflichtet, ein Verzeichnis aller in seinem Unternehmen vorhandenen Gefahrstoffe zu erstellen. Dieses Gefahrstoffverzeichnis enthält Informationen über den Stoff, seine Quelle und seine Eigenschaften sowie über seinen Verwendungszweck im Unternehmen.
Fragen Sie bei Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit nach dem Verzeichnis. Die Erstellung ist Teil der Gefährdungsbeurteilung. Sollten inzwischen Änderungen vorgenommen worden sein, empfiehlt es sich, die FaSi oder den Gefahrstoffbeauftragten mit der Aktualisierung zu beauftragen.
Warum benötige ich ein Gefahrstoffverzeichnis?
Der Gesetzgeber fordert die Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses aus mehreren Gründen. Zum einen behält das Unternehmen so den Überblick über die verwendeten Stoffe. Ebenso erleichtert das Register den Prozess der Kennzeichnungspflicht beim fertigen Produkt, da die verwendeten Stoffe bereits katalogisiert sind.
Des Weiteren hilft das Gefahrstoffverzeichnis dem Arbeitsmediziner festzustellen, welchen Belastungen Ihre Mitarbeiter ausgesetzt sind. Anhand dieser Informationen ist es den Medizinern möglich, personalisierte Vorsorge- und G-Untersuchungen zu planen.
Sollten Stoffen aufgrund neuster wissenschaftlicher Erkenntnisse nachträglich die Zulassung entzogen werden, wissen Sie anhand des Gefahrstoffverzeichnisses auf einen Blick, ob Ihr Unternehmen davon betroffen ist. Bei Unfällen oder Bränden spielt das Register ebenfalls eine große Rolle. Feuerwehr und Rettungsdienste planen Ihren Einsatz und wählen Ihr Löschmittel zugrunde der vorliegenden Gefahrstoffe.
Wer darf ein Gefahrstoffverzeichnis erstellen?
Wie bereits erwähnt, wird das Gefahrstoffverzeichnis mit der Gefährdungsbeurteilung erstellt. Daher obliegt die Erstellung dem Aufgabebereich Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Da die Gefährdungsbeurteilung in der Regel einmalig erstellt, und nur bei größeren betrieblichen Änderungen wiederholt wird, sollte das Verzeichnis regelmäßig von einem Gefahrstoffbeauftragten aktualisiert werden.
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Die Ersatzstoffprüfung
Mit der Ersatzstoffprüfung können Sie Ihre Mitarbeiter vor gefährlichen Stoffen schützen. Gleichzeitig lassen sich mit Austauschstoffen auch Kosten sparen.
Ihr Gefahrstoffbeauftragter untersucht die Liste der in Ihrem Unternehmen eingesetzten Stoffe anhand des Gefahrstoffverzeichnisses. Findet sich ein geeigneter Ersatzstoff, wird geprüft, ob dieser mit Ihren Produktionsabläufen kompatibel ist. Wenn der Stoff die Prüfung besteht, dann wendet sich der Gefahrstoffbeauftragte mit seinen Erkenntnissen an die Produktionsleitung, damit der Austausch eingeleitet wird.
So lassen sich Produktionsprozesse sich einfach und effizient optimieren. Der gesamte Prozess wird vom Gefahrstoffexperten im Hintergrund ausgeführt, ohne in den Betriebsablauf einzugreifen.
Welche Schutzmaßnahmen muss ich treffen?
Welche Schutzmaßnahmen Sie als Unternehmer konkret treffen müssen, geht aus der Gefährdungsbeurteilung hervor. Generell müssen Sie Ihren Mitarbeitern den Zugang zu arbeitsmedizinischer Vorsorge ermöglichen und ausreichend Schutzausrüstung bereitstellen. Besonders gefährdende Arbeitsbereiche werden von Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit zusätzlich gesichert und betroffene Arbeiter im Umgang geschult. Mit einem guten Betreuungsvertrag sollten alle Schutzmaßnahmen ausgeführt und in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Dennoch sind Sie als Arbeitgeber von Ihrer Haftungspflicht nicht entbunden. Es lohnt sich also stets ein Auge auf die Betriebssicherheit zu werfen.
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