Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen Brandschutz

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Was ist Brandschutz?

Ein Feuer wird zum Brand, wenn es seinen bestimmungsgemäßen Ort verlassen hat, oder ungewollt entstanden ist. Das Ziel des Brandschutzes ist es, Bränden vorzubeugen und besonders Verletzungen und Personenschäden, die durch Feuer entstehen, zu verhindern.

Wer ist für Brandschutz verantwortlich?

Um Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen bestmöglich vor Brandschäden zu schützen, gibt es viele Auflagen zu erfüllen. Mehr, als eine Person allein bewältigen kann. Deshalb werden die Aufgaben auf mehrere Verantwortliche aufgeteilt.

In der Verantwortung des Unternehmers, Geschäftsführers oder Arbeitgebers liegt es, die Brandschutzmaßnahmen einzuhalten und seine Mitarbeiter vor Gefahren zu schützen. Dafür bedarf es professioneller Hilfe, ein Brandschutzbeauftragter muss bestellt werden.

Der Brandschutzbeauftragte besitzt langjährige Berufserfahrung und kennt sich mit allen Maßnahmen und Auflagen bestens aus. Er steht dem Unternehmen mit seinem Fachwissen zur Seite und hilft, den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen. Ihn qualifizieren entweder ein Studium der Sicherheitstechnik oder eine Stelle im gehobenen Dienst der Feuerwehr.

Gut zu wissen

Die Beauftragung eines Brandschutzbeauftragten ist in den meisten Fällen keine Pflicht. Er ist aber eine sinnvolle Investition, um wirtschaftliche und besonders Personenschäden zu verhindern.

Ebenso müssen die Mitarbeiter im Betrieb auf den Ernstfall vorbereitet und geschult werden. Dafür werden Angestellte zu sogenannten Brandschutz- und Evakuierungshelfer ausgebildet. In einem mehrstündigen Kurs erlernen sie, wie sie auf Brände reagieren und was wann zu tun ist. Zu ihren Aufgaben gehören die Verständigung von Rettungskräften, das Löschen von kleinen Bränden und Mitarbeiter sicher zu evakuieren.

Die Feuerwehr und die Berufsgenossenschaften führen regelmäßig Kontrollen der Brandschutzvorkehrungen durch. Bei sogenannten Brandschauen werden Fluchtwege, Brandmelde- und Löschanlagen auf ihre Funktion geprüft. Fällt Ihr Unternehmen durch schwerwiegende Mängel negativ auf, droht im schlimmsten Fall eine Schließung, bis alle Auflagen vollständig erfüllt sind.

Ohne Brandschutzbeauftragten und Helfer geht es also nicht. Aber ab welcher Betriebsgröße und Mitarbeiterzahl werden Brandschutzmaßnahmen überhaupt relevant?

Wann bin ich zu Brandschutzmaßnahmen verpflichtet?

Immer und jederzeit. Der Brandschutz-Verantwortliche eines Unternehmens ist immer der Arbeitgeber oder Betriebsleiter. Nach dem BGB § 618 sind Arbeitgeber stets dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor „[…] Gefahr für Leben und Gesundheit“ zu schützen.

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Der Brandschutznachweis

Ein Brandschutznachweis belegt, dass alle nach dem Baurecht geforderten, baulichen Brandschutzmaßnahmen getroffen wurden. Erstellt wird dieser vom betreuenden Statiker oder dem Architekten.

Die Brandschutznachweis-Pflicht

Ja, ein Brandschutznachweis ist zwingend erforderlich. Er wird von den Berufsgenossenschaften und der lokalen Feuerwehr gefordert und kontrolliert. Ohne einen Brandschutznachweis erhalten Sie keine Betriebserlaubnis vom zuständigen Gewerbeamt. Auch für den Abschluss einer Gebäudeversicherung wird der Nachweis benötigt.

Wer kontrolliert die Brandschutzvorkehrungen?

Ob die Brandschutzvorkehrungen ausreichend sind und eingehalten werden, kontrollieren die Feuerwehr und die Brandaufsichtsbehörde bei sogenannten Brandverhütungsschauen. Bei der Besichtigung wird ein Protokoll erstellt, worin alle Mängel festgehalten werden. Diese muss das Unternehmen dann innerhalb einer gesetzten Frist von etwa sechs Wochen beheben.

Zu den häufigsten Fehlern zählen:

  • Blockierte Notausgänge und Fluchtwege
  • Unzureichende Wartung der Brandmeldeanlage
  • Abgelaufene Feuerlöscher-Prüfung
  • Fehlende elektrische Betriebsmittelprüfung
  • Entzündliche Dekoration in Räumen mit erhöhter Brandgefahr

Sind die Mängel schwerwiegend, kann ein Betrieb vorübergehend geschlossen werden, bis die erforderlichen Brandschutzvorkehrungen getroffen wurden.

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Welche Brandschutzarten gibt es?

Vorbeugender und abwehrender Brandschutz

Bricht in Ihrem Betrieb ein Feuer aus, dann kümmert sich die Feuerwehr um die Brandabwehr. Neben dem Löschen zählen auch Bergen und Retten zu Ihren Aufgaben. Damit ist der abwehrende Brandschutz also Aufgabe der Feuerwehr.

Damit erst gar kein Feuer ausbrechen kann, gibt es eine Vielzahl von vorbeugenden Maßnahmen, Konzepten und Auflagen.

Baulicher Brandschutz

Arbeitet Ihr Unternehmen in der eigenen Immobilie oder vermieten Sie gewerblich genutzte Immobilien? Dann sind Sie zum baulichen Brandschutz verpflichtet. Mit baulichem Brandschutz sind alle Maßnahmen gemeint, die am Gebäude bereits beim Bau oder bei Renovierungen getroffen werden müssen.

Damit sich ein Feuer im Gebäude nicht zu schnell ausbreiten kann, kommen beim Bau brandhemmende Baustoffe zum Einsatz. Sie werden auf ihre Brenn- und Entflammbarkeit hin getestet. Neben den besonderen Baustoffen verhindern Brandschutztüren und -Fenster, dass ein Feuer auf umliegende Gebäude überspringt.

Anlagentechnischer Brandschutz

Der anlagentechnische Brandschutz fällt in die Verantwortung von beiden, Bauherr und Unternehmer. Unter dem Begriff versteht man festinstallierte, technische Anlagen, die einen Brand verhindern oder seine Ausbreitung stoppen können. Dazu gehören etwa Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen und Feuerlöschsysteme.

Brandmeldeanlagen dienen dazu, einen Brand frühzeitig zu erkennen und Alarm auszulösen. So kann die Feuerwehr schnell eingreifen und den Brand löschen, bevor er große Schäden anrichtet.

Organisatorischer Brandschutz

Sind Sie Unternehmer? Dann sollten Sie den organisatorischen Brandschutz an einen Brandschutzbeauftragten delegieren. Er hilft ihnen dabei, Regeln, Konzepte und Fluchtpläne zu erstellen und das Verhalten im Brandfall zu organisieren. Mit regelmäßigen Evakuierungsübungen proben Sie, die Sicherheit Ihrer Belegschaft zu gewährleisten.

Ein Brandschutzbeauftragter inspiziert verschiedene Löschmittel

Der Brandschutzbeauftragte

Ein Brandschutzbeauftragter hat Berufserfahrung und Fachwissen. Der Abschluss einer feuerwehrtechnischen Ausbildung im gehobenen Dienst oder ein Studienabschluss in der Fachrichtung Brandschutz qualifizieren ihn.

Brandschutzbeauftragte werden vom Arbeitgeber bestellt und stehen ihm bei allen Fragen, Regeln und Vorgaben zum Brandschutz beratend zur Seite. In seiner Funktion sichert er dem Unternehmen die Rechtskonformität mit dem Arbeitsschutzgesetz, der DGUV und anderen gesetzlichen Forderungen.

Brandschutzbeauftragten einstellen

Ein Brandschutzbeauftragter ist in den meisten Fällen bei einem externen Dienstleister angestellt. Solche Dienstleister vermitteln Brandschutzbeauftragte genau nach Maß und Anforderung. Dabei wird darauf achtgegeben, dass der vermittelte Spezialist bereits Erfahrung in Ihrem Wirtschaftszweig hat und branchenspezifische Gefährdungen gut absehen kann. Die Abrechnung erfolgt nach Einsatzzeit, Anfahrtsweg und Aufwand.

Wenn Sie einen Brandschutzbeauftragten bestellen, dann wird zuallererst Ihr Bedarf anhand eines kurzen Fragebogens analysiert. Daraus erstellt der Dienstleister dann ein Angebot. Mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner können zusätzliche Vereinbarungen und individuelle Änderungen getroffen werden. Sobald alles zu Ihrer Zufriedenheit geklärt ist, wird der Betreuungsvertrag unterschrieben. Von da an brauchen Sie sich um nichts weiter zu kümmern, Ihr Brandschutzbeauftragter setzt sich mit Ihnen in Verbindung.

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Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten

Zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten zählen:

  • Erstellung eines Brandschutzkonzeptes
  • Untersuchung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Erarbeitung eines Flucht- und Rettungsplans
  • Einrichtung und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen
  • Absprache und Kooperation mit Feuerwehr und Kontrollorganen

Brandschutzunterweisung

Der Brandschutzbeauftragte hält die Unterweisung ab und kümmert sich um die rechtssichere Dokumentation.

Wie oft findet die Brandschutzunterweisung statt?

Die Brandschutzunterweisung ist ein Bestandteil der regelmäßigen Arbeitsschutzunterweisungen und findet jährlich mindestens einmal statt.

Wer muss an einer Brandschutzunterweisung teilnehmen?

Da der Arbeitgeber oder die zuständige Führungskraft für den Brandschutz die Verantwortung trägt, ist deren Anwesenheit verpflichtend. Neue Mitarbeiter müssen die Unterweisung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit absolvieren. So schreiben es § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV-V 1 vor.

Was wird in einer Brandschutzunterweisung vermittelt?

Wichtiger Bestandteil der Unterweisung sind das Brandschutzkonzept und die Brandschutzordnung. Jeder Mitarbeiter wird mit der Bedeutung beider Pläne vertraut gemacht. Meist mach der Brandschutzbeauftragte einen Rundgang durch das Unternehmen und weist auf die verschiedenen Brandschutzmaßnahmen hin. Nachdem nun alle wissen, wo sie zu finden sind, wird die Belegschaft angeleitet, wie Löscheinrichtungen und Meldeanlagen zu bedienen sind.

Zurück zu Brandschutzkonzept und -ordnung: Was war das noch gleich?

Brandschutzkonzept

Ein Brandschutzkonzept ist ein Dokument, in dem alle brandschutzrelevanten Maßnahmen und Einrichtungen aufgeführt sind. Über Fluchtwege, Feuerlöscher, Brandmeldeanlagen bis zu brandhemmenden Bauteilen sind alle baulichen, technischen sowie organisatorischen Maßnahmen verzeichnet. Der darin enthaltene Lageplan dient als Vorlage für die Erstellung der Brandschutzordnung und des Flucht- und Rettungsplans.

Ein Brandschutzbeauftragter bespricht den Evakuierungsplan mit der Geschäftsführung

Brandschutzordnung

Auf der Brandschutzordnung stehen lebenswichtige Hinweise für das richtige Verhalten im Ernstfall, Maßnahmen zur Verhütung und eine Legende der Piktogramme. Sie hängt für Mitarbeiter und Besucher öffentlich aus und dient im Falle eines Feuers als Handlungsanweisungen zur Brandbekämpfung und Rettung der Mitarbeiter.

Der Brandschutzbeauftragte ist für ihre Erstellung verantwortlich und passt sie an die installieren Melde- und Löschvorrichtungen an. So hat jedes Gebäude eine individuelle Brandschutzordnung.

Schulung und Ausbildung von Brand- und Evakuierungshelfern

Als wäre das nicht alles schon Herausforderung genug, ist der Brandschutzbeauftragte auch noch für die Schulung neuer Mitarbeiter zuständig. Damit auch wirklich jeder Mitarbeiter zu jeder Zeit ausreichend geschult ist, muss die Unterweisung vor Dienstbeginn erfolgen.

Zusätzlich ist er befugt, Brandschutz- und Evakuierungshelfer auszubilden.

Zwei Brandschutzbeauftragte schulen eine Gruppe von Brandschutz- und Evakuierungshelfern

Der Brandschutzhelfer

Ein Brandschutzhelfer ist ein beliebiger Mitarbeiter, der vom Brandschutzbeauftragten in einem kurzen Lehrgang ausgebildet wird. Er führt die Aufgabe neben seiner Hauptbeschäftigung aus und ist im Falle eines Brandes dafür verantwortlich, den Brand zu melden und Rettungskräfte zu alarmieren. Sie sind ebenfalls darin geschult, kleinere Brände in ihrer Entstehung zu bekämpfen.

Wie viele Brandschutzhelfer muss ein Betrieb ausbilden?

Für die Brandschutzhelfer gibt es klare Vorgaben. Die finden sich in den technischen Regeln für Arbeitsstätten, der ASR A2.2. Mindestens fünf Prozent der Mitarbeiterzahl muss eine Brandschutzhelfer-Ausbildung absolviert haben. Unabhängig von der Betriebsgröße muss also mindestens ein Brandschutzhelfer ernannt sein.

Wer kann Brandschutzhelfer werden?

Jeder angestellte Mitarbeiter kann Brandschutzhelfer werden. Die Weiterbildung und das Training wird durch professionelle, externe Dienstleister angeboten. Die Gebühren teilen sich das Unternehmen und die Berufsgenossenschaft. Dabei zahlt die BG die Kosten für den Unterricht, Fahrtkosten und Lohnfortzahlungen werden vom Unternehmen getragen.

Die Ausbildung hat einen Zeitaufwand von etwa einem Arbeitstag. Kurse werden, je nach Nachfrage, direkt vor Ort, Online oder in einem Fortbildungszentrum abgehalten. Auch der betriebseigene Brandschutzbeauftragte darf die Schulung durchführen. Die Teilnahme wird abschließend mit einem Zertifikat bestätigt.

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Der Evakuierungshelfer

Ähnlich wie der Brandschutzhelfer werden auch Evakuierungshelfer in einer kurzen Schulung ausgebildet. Sie befassen sich näher mit den Flucht- und Rettungswegen und lernen, wie und wo immobile Personen evakuiert werden. Im Ernstfall leiten Evakuierungshelfer andere Mitarbeiter zu den Ausgängen und behalten den Überblick, ob alle Anwesenden das Gebäude geräumt haben.

Wie viele Evakuierungshelfer muss ein Betrieb ausbilden?

Für Evakuierungshelfer gibt es keine konkreten rechtlichen Vorgaben. Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Der bestimmt, wie und in welcher Zahl die Helfer ausgebildet werden.

Können Brandschutzhelfer auch Evakuierungshelfer werden?

Ein Brandschutzhelfer kann zeitgleich auch zum Evakuierungshelfer ernannt werden. Dennoch sollte sichergestellt werden, dass Krankheits- oder Urlaubsbedingt, zu jeder Zeit genug Helfer im Betrieb anwesend sind.

Was muss für einen Brandschutznachweis alles erfüllt werden?

Ein Brandschutzkonzept mit allen notwendigen Flucht- und Rettungsplänen sowie eine Brandschutzordnung sind heutzutage notwendig, um eine Betriebsgenehmigung zu erhalten. Zu den Leistungen der Lionda zählen natürlich nicht nur die Zertifizierung von Neubauprojekten, sondern auch der Bestandsschutz:

  • Begutachtung Ihrer Betriebsgebäude durch erfahrene Sachverständige, Gutachter, Brandschutzmeister, Brandschutzexperten sowie Bauingenieure und Architekten.
  • Kontrolle von Brandabschnitten, Feuerabschlüssen und Brandschotts
  • Erstellung Ihres persönlichen Brandschutzkonzeptes und Maßnahmenkatalogs
  • Priorisierung von Handlungsanweisungen und konkrete Kosteneinschätzung
  • Erstellung hochwertiger Flucht- und Rettungspläne
    • entweder auf Basis verfügbarer digitaler Vorlagen
    • oder wir nehmen Vermessungen selbst vor

Rechtssicherer Brandschutz vor Ort

Die Lionda GmbH bietet Ihnen deutschlandweit professionelle Brandschutzbeauftragte zu kosteneffizienten Konditionen. Lassen Sie sich unkompliziert und rechtssicher von einer unserer erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten.

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Die wichtigsten Fragen zum Brandschutz

Ist Brandschutz Pflicht?

Ja, Unternehmen sind immer zu Brandschutzmaßnahmen verpflichtet.

Wer ist für Brandschutz verantwortlich?

Der Brandschutz-Verantwortliche eines Unternehmens ist immer der Arbeitgeber oder Betriebsleiter.

Ist ein Brandschutznachweis Pflicht?

Ja, Unternehmen müssen einen Brandschutznachweis vorweisen können. Ohne einen Brandschutznachweis erhalten Sie keine Betriebserlaubnis vom zuständigen Gewerbeamt.

Wer kontrolliert die Brandschutzmaßnahmen?

Ob die Brandschutzvorkehrungen ausreichend sind und eingehalten werden, kontrollieren die Feuerwehr und die Brandaufsichtsbehörde bei sogenannten Brandverhütungsschauen.

Wie erhalte ich einen Brandschutznachweis?

Ein Brandschutznachweis wird vom betreuenden Statiker oder dem Architekten erstellt. Er belegt, dass alle nach dem Baurecht geforderten, baulichen Brandschutzmaßnahmen getroffen wurden.

Wo finde ich einen Brandschutzbeauftragten?

Ein Brandschutzbeauftragter ist in den meisten Fällen bei einem externen Dienstleister angestellt. Solche Dienstleister vermitteln Brandschutzbeauftragte genau nach Maß und Anforderung.

Muss man einen Brandschutzbeauftragten haben?

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist grundsätzlich keine Pflicht. In bestimmten Branchen und Bundesländern kann sie unter Umständen aber verpflichtend sein.

Herr Hermann ist Geschäftsführer der Lionda GmbH und seit mehr als 30 Jahren im Arbeitsschutz aktiv. Er ist Dipl.-Ing. (FH) des allgemeinen Maschinenbaus und als Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter und Prüfingenieur tätig.

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