FAQ

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Arbeitsschutz-FAQ

Die Grundbetreuung umfasst Tätigkeiten wie Betriebsbegehungen, Mitarbeiterunterweisungen, Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, gegebenenfalls das Erstellen von Betriebsanweisungen, Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA-Sitzungen) und die Erstellung von Protokollen.

Diese Leistungen werden im Rahmen der verfügbaren Einsatzzeit erbracht.

Die Berechnung der Einsatzzeit richtet sich nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften und basiert auf der Zuordnung des Betriebs zu einer bestimmten Betreuungsgruppe. Diese wird mit der Mitarbeiterzahl multipliziert. Die Zuordnung erfolgt nach der Art der Gefährdungen und der Branche des Unternehmens.​

  • Gefährdungsklasse 1 (hohes Risiko): 2,0 (Faktor Arbeitssicherheit), 0,5 (Faktor Betriebsmedizin)
  • Gefährdungsklasse 2 (mittleres Risiko): 1,2 (Faktor Arbeitssicherheit), 0,3 (Faktor Betriebsmedizin)
  • Gefährdungsklasse 3 (niedriges Risiko): 0,3 (Faktor Arbeitssicherheit), 0,2 (Faktor Betriebsmedizin)
  • Sonderfall – 2, BGHM: 1,1 (Faktor Arbeitssicherheit), 0,4 (Faktor Betriebsmedizin)
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa): Externe oder interne Spezialisten, die das Unternehmen bei der Organisation des Arbeitsschutzes beraten und unterstützen.​
  • Sicherheitsbeauftragter (SiBe): Ein interner Mitarbeiter, der neben seiner regulären Tätigkeit auf die Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen achtet und Kollegen darauf hinweist.​
  • Brandschutzbeauftragter (BSB): Eine Person mit umfassender Ausbildung im Brandschutz, vergleichbar mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, jedoch spezialisiert auf den Brandschutz.​
  • Brandschutzhelfer (BSH): Ein interner Mitarbeiter, der eine Ausbildung im Brandschutz erhalten hat und im Ernstfall erste Maßnahmen ergreifen kann, ähnlich dem Sicherheitsbeauftragten, jedoch mit Fokus auf Brandschutz.

Gemäß den Arbeitsschutzrichtlinien sollten etwa 5 % der Belegschaft als Brandschutzhelfer und Ersthelfer ausgebildet sein. Wir bieten entsprechende Ausbildungen zum Brandschutzhelfer pauschal für bis zu 15 Teilnehmer an. Erste-Hilfe-Schulungen bieten wir nicht an. Die Notwendigkeit eines Brandschutzbeauftragten kann sich aus dem Feuerversicherungsvertrag, der landesspezifischen Bauordnung oder der Betriebsgenehmigung ergeben.​

Die Kosten einer GBU sind pauschal schwer abzuschätzen, da jedes Unternehmen individuelle Gegebenheiten und Gefährdungen aufweist. Zu Beginn der Betreuung führt die Fachkraft eine Bestandsaufnahme durch und kann anschließend den ungefähren Aufwand für die Erstellung der GBU abschätzen.​

Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA-Sitzungen) sind Treffen eines Gremiums in Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern. Dieses Gremium besteht aus:​

  • Unternehmer​
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit​
  • Betriebsarzt​
  • Sicherheitsbeauftragtem​
  • Brandschutzbeauftragtem (falls vorhanden)​
  • Betriebsrat (falls vorhanden)​

In diesen Sitzungen werden notwendige und bereits umgesetzte Arbeitsschutzmaßnahmen sowie Entscheidungen besprochen. Laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sollen diese Sitzungen viermal im Jahr, also einmal pro Quartal, stattfinden.

In Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern ist mindestens ein Sicherheitsbeauftragter erforderlich. Wir empfehlen jedoch mindestens zwei Sicherheitsbeauftragte, um Ausfälle durch Urlaub, Krankheit oder andere Abwesenheiten abdecken zu können.​

Leistungs-FAQ

Unser Head Office befindet sich in Aschaffenburg, aber unsere Fachkräfte sind bundesweit tätig und agieren aus dem Home-Office heraus. So können wir die Fachkräfte regional einsetzen und können kurze Fahrzeiten, weniger Umweltbelastung und flexiblere Kundentermine garantieren.

Grundsätzlich wird jedem Kunden eine feste Fachkraft zugeteilt, die für die Betreuung zuständig ist. Sollte es dennoch zu einem Wechsel kommen, beispielsweise durch Mitarbeiterwechsel oder Krankheitsausfälle, besprechen wir dies im Vorfeld mit Ihnen. Wir garantieren einen reibungslosen Übergang, bei dem keine Informationen oder Dokumente verloren gehen. Auch beim Einsatz von Betriebsärzten achten wir darauf, möglichst die gleiche Person einzusetzen, insbesondere bei ASA-Sitzungen. Bei Vorsorgeuntersuchungen kann es jedoch zu Wechseln kommen.​

Es besteht die Möglichkeit, einen Arzt in der Nähe zu finden. Die Terminvergabe kann jedoch bis zu zwei Wochen dauern. Grundsätzlich beträgt die Vorlaufzeit für einen Betriebsarzttermin 8-12 Wochen.​

Laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sollte der Unternehmer die Unterweisungen durchführen. Dennoch zählen diese auch zu den Tätigkeiten einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und können gegebenenfalls mit der Grundbetreuung verrechnet werden.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bundesweit verteilt und arbeiten aus dem Home-Office. In der Regel hat jede Fachkraft einen Wirkungskreis von 50-100 km.​

Sollte eine Fachkraft kurzfristig ausfallen, sorgt unser großes Netzwerk an erfahrenen Sicherheitsfachkräften dafür, dass Ihr Unternehmen nicht ohne Betreuung bleibt. Wir bemühen uns, schnellstmöglich eine qualifizierte Ersatzkraft bereitzustellen, sodass Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen ohne Verzögerung weiterlaufen.

Unsere Arbeit basiert auf kontinuierlicher Betreuung – deshalb bieten wir ausschließlich laufende Betreuungsverträge an. Falls Sie eine einmalige Leistung benötigen, sprechen Sie uns gerne an, um eine individuelle Lösung zu finden.

Laut Gesetz liegt die Verantwortung für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung beim Unternehmer. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie jedoch bei der Analyse, Dokumentation und Umsetzung. Diese Leistung muss gesondert gebucht werden und ist nicht automatisch in der Grundbetreuung enthalten. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre GBU vollständig, rechtskonform und praxisnah ist.

Vertrags-FAQ

In der Regel starten wir zum nächsten Monatsersten. Für den administrativen Aufwand benötigen wir ein bis zwei Wochen Vorlaufzeit.​

Unsere Verträge haben eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden.​

Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Eine erstmalige Kündigung ist frühestens nach 12 Monaten möglich.​

Auf Wunsch stellen wir Ihnen jährlich einen Leistungsnachweis zusammen mit der entsprechenden Rechnung zur Verfügung.​

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit dokumentieren ihre Tätigkeiten und Einsatzzeiten online in einem Datenbanksystem. Diese Dokumentation wird von unserem Office-Team überprüft und Ihnen anschließend zur Verfügung gestellt.

Nach eingehendem Austausch mit Ihnen sollte in der Startphase der Betreuung eine Planung der verfügbaren Einsatzzeit vorgenommen werden. Wir legen dabei die Einsatzzeit für Ihre einzelnen Standorte nicht eigenmächtig fest, denn Sie können unseren Mitarbeitern wertvolle Hinweise für den Einsatzzeitenbedarf geben. Sollten die angesetzten Stunden nicht ausreichen, können Sie jederzeit Einsatzzeit nachbuchen.

Gerne können wir einen Rahmenvertrag für alle Ihre Firmen abschließen. Bitte beachten Sie, dass unsere Buchhaltung in diesem Fall eine Gesamtrechnung ausstellt.​

In unseren Angeboten erhalten Sie einen Komplettpreis für die vereinbarten Einsatzstunden, inklusive Fahrt- und Kilometeraufwand. Die Fahrtkosten weisen wir separat aus, um Transparenz zu gewährleisten. Sie decken lediglich eine Aufwandspauschale für die Fachkraft ab.​

Die Vorkassenregelung ist in unserer Branche üblich. Viele Unternehmen, wie Reiseveranstalter oder Online-Händler, arbeiten ebenfalls mit Vorkasse.

Bitte beachten Sie, dass die halbjährliche/vierteljährliche Zahlung in Form von Abschlagszahlungen erbracht wird. Unsere Leistungszeiträume betragen aber grundsätzlich 12 Monate, so dass die Leistungen nicht unbedingt parallel zur Zahlung geleistet werden.

Falls Ihre Frage hier nicht geklärt wurde oder Sie eine löwenstarke Beratung benötigen, kontaktieren Sie uns per Mail an info@lionda.de. Wir helfen Ihnen umgehend weiter!

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