Standort: Wunstorf

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Wunstorf

Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Wunstorf und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.

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Unsere Leistungen

Umfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Arbeitsstätten

Wir beurteilen Arbeitsstätten mit Blick auf Verkehrswege, Beleuchtung, Raumklima, Fluchtwege und die sichere Gestaltung betrieblicher Bereiche.

PSA-Auswahl

Wir unterstützen Unternehmen bei der Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstung und verbinden diese mit Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und Benutzungsregeln.

DGUV-Vorschrift-2-Betreuung

Für Betriebe strukturieren wir Aufgaben der sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 und dokumentieren vereinbarte Arbeitsschwerpunkte.

Baustellenkoordination

Bei Bau- und Umbauarbeiten betrachten wir Verkehrsführung, Abstimmungen, wechselnde Gefährdungen und die Zusammenarbeit beteiligter Unternehmen.

Lager und Verkehrswege

Wir prüfen Lagerbereiche, innerbetriebliche Verkehrswege, Kennzeichnungen, Abstände und das sichere Zusammenspiel von Personen- und Fahrzeugverkehr.

Unterweisungen

Tätigkeitsbezogene Unterweisungen vermitteln sichere Arbeitsweisen, berücksichtigen betriebliche Änderungen und werden nachvollziehbar dokumentiert.

Arbeitssicherheit Wunstorf

Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Wunstorf

Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Wunstorf und Umgebung. Ob entlang der Hauptstraße, der Herzog-Wilhelm-Straße oder der Bischof-Dietrich-Straße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.

Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.

  • Zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen
  • Betreuung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schnelle Reaktionszeiten
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Häufige Fragen

Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Wunstorf suchen

FAQ 01

Was wird bei einer Arbeitsstättenbegehung betrachtet?

Wir betrachten unter anderem Verkehrswege, Fluchtwege, Beleuchtung, Raumklima, Ordnung, Arbeitsplätze und ergonomische Bedingungen. Die Ergebnisse werden mit Verantwortlichen besprochen. Aus festgestellten Gefährdungen entstehen konkrete Maßnahmen, deren Umsetzung und Wirksamkeit anschließend nachvollziehbar verfolgt werden sollten.

FAQ 02

Wann ist persönliche Schutzausrüstung erforderlich?

PSA kommt zum Einsatz, wenn Gefährdungen nicht ausreichend durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden werden können. Auswahl und Benutzung müssen zur Tätigkeit passen. Beschäftigte sind vor der Verwendung und danach regelmäßig zu unterweisen; Pflege und Ersatz sind ebenfalls zu regeln.

FAQ 03

Was bedeutet Betreuung nach DGUV Vorschrift 2?

Die Vorschrift beschreibt Aufgaben und Rahmenbedingungen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung. Der konkrete Bedarf hängt unter anderem von Betriebsart, Beschäftigtenzahl und Gefährdungen ab. Wir unterstützen bei Planung, Schwerpunktsetzung und Dokumentation der sicherheitstechnischen Aufgaben.

FAQ 04

Wie werden Verkehrswege sicher gestaltet?

Verkehrswege müssen ausreichend bemessen, frei von Hindernissen und entsprechend ihrer Nutzung gestaltet sein. Begegnungen von Personen und Fahrzeugen sind zu berücksichtigen. Zusätzlich prüfen wir Kennzeichnung, Beleuchtung, Kreuzungen und organisatorische Regeln für den innerbetrieblichen Verkehr.

FAQ 05

Was ist bei Bauarbeiten mit mehreren Firmen wichtig?

Beteiligte Arbeitgeber müssen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen an den Schnittstellen abstimmen. Zugänge, Verkehrswege, Arbeitszeiten, Notfallregeln und Zuständigkeiten sollten vor Beginn geklärt werden. Änderungen während der Bauphase erfordern eine erneute Bewertung und gegebenenfalls ergänzende Unterweisungen.

FAQ 06

Wann müssen Beschäftigte unterwiesen werden?

Die Unterweisung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 ist sie mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Bei Änderungen, neuen Gefährdungen oder Ereignissen können zusätzliche Unterweisungen erforderlich sein.

Ihre Vorteile

Warum Unternehmen in Wunstorf auf uns vertrauen

Sicherere Arbeitsstätten

Eine systematische Betrachtung von Raum, Einrichtung und Verkehrswegen hilft, Stolperstellen, Behinderungen und organisatorische Schwächen frühzeitig zu erkennen.

Passende Schutzausrüstung

Gefährdungsbezogene Auswahl verhindert ungeeignete PSA und unterstützt Beschäftigte bei sicherer, akzeptierter Nutzung.

Geordnete Bauphasen

Klare Abstimmungen erleichtern bei Umbauten die sichere Koordination von Beschäftigten, Fremdfirmen, Verkehrswegen und wechselnden Arbeitsbereichen.

Übersichtliche Betreuung

Ein abgestimmter Betreuungsplan macht Aufgaben, Prioritäten und Dokumentationsbedarf für verantwortliche Personen transparent.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Wunstorf.

  • Adresse
    31515 Wunstorf
  • Telefon
    +49 69 967 599 27
  • E-Mail
    info@lionda.de
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Arbeitssicherheit in Wunstorf