Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Wiesloch und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.
Jetzt Beratung anfragenUmfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen
Für Unternehmen erfassen wir Gefährdungen systematisch, bewerten Risiken und entwickeln technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen für konkrete Arbeitsplätze.
Die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 unterstützt Betriebe bei Pflichtenermittlung, Jahresplanung, Dokumentation und der praktischen Umsetzung des Arbeitsschutzes.
Bei Begehungen prüfen wir Arbeitsplätze, Verkehrswege, Einrichtungen und Abläufe, halten Abweichungen nachvollziehbar fest und stimmen geeignete Korrekturmaßnahmen ab.
Wir konzipieren tätigkeitsbezogene Unterweisungen für Beschäftigte, berücksichtigen neue Gefährdungen und unterstützen eine verständliche, dokumentierte Durchführung vor Ort.
Wir unterstützen bei der Beurteilung von Arbeitsmitteln, der Festlegung geeigneter Prüfungen und der Koordination prüffähiger Nachweise.
Wir bewerten Gefahrstofftätigkeiten, unterstützen bei Betriebsanweisungen und verbessern Notfallabläufe für Erste Hilfe, Brände und betriebliche Ereignisse.
Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Wiesloch und Umgebung. Ob entlang der Hauptstraße, der Hirschgasse oder der Franz-Liszt-Straße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.
Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.
Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Wiesloch suchen
Eine Gefährdungsbeurteilung betrachtet Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung und Organisation. Dabei werden relevante Gefährdungen ermittelt, Risiken bewertet und geeignete technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen festgelegt. Die Ergebnisse müssen zur konkreten Tätigkeit passen, regelmäßig überprüft und bei Veränderungen oder besonderen Ereignissen angepasst werden.
Unterweisungen müssen vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach regelmäßig erfolgen. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 ist die Unterweisung mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Änderungen, neue Gefährdungen oder Ereignisse können zusätzliche Unterweisungen erfordern. Inhalt und Umfang richten sich nach der jeweiligen Tätigkeit.
Eine Begehung ist sinnvoll, wenn Arbeitsplätze neu eingerichtet, Abläufe verändert oder Mängel festgestellt wurden. Außerdem können wiederkehrende Kontrollen helfen, die Wirksamkeit von Maßnahmen zu prüfen. Die Ergebnisse sollten mit Verantwortlichen besprochen, priorisiert und mit nachvollziehbaren Zuständigkeiten sowie Terminen dokumentiert werden.
Bei einem Mangel entscheidet die Sicherheitsrelevanz über die weitere Nutzung. Das Arbeitsmittel darf nicht eingesetzt werden, wenn dadurch eine unvertretbare Gefährdung entsteht. Feststellung, Bewertung und Entscheidung sollten dokumentiert sowie erforderliche Instandsetzung, Prüfung oder Ersatz durch eine verantwortliche Person veranlasst werden.
Die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 unterstützt den Arbeitgeber unter anderem bei Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, Unterweisungen und der Organisation des Arbeitsschutzes. Umfang und Einsatz richten sich nach Betriebsart, Beschäftigtenzahl und Gefährdungen. Maßnahmen werden deshalb auf die tatsächlichen betrieblichen Verhältnisse abgestimmt.
Zunächst werden verwendete Gefahrstoffe, Tätigkeiten und mögliche Expositionen erfasst. Danach folgen Beurteilung, Substitutionsprüfung, geeignete technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen sowie verständliche Betriebsanweisungen. Beschäftigte müssen vor Aufnahme der Tätigkeit unterwiesen werden; Lagerung, Kennzeichnung und Notfallmaßnahmen sind ebenfalls festzulegen.
Warum Unternehmen in Wiesloch auf uns vertrauen
Gefährdungen werden nach Risiko und Dringlichkeit geordnet, damit Verantwortliche Maßnahmen nachvollziehbar planen und umsetzen können.
Unterlagen orientieren sich an den konkreten Tätigkeiten, bleiben dauerhaft nutzbar und unterstützen die tägliche Arbeit der Beschäftigten.
Begehungen und Gespräche verbinden fachliche Anforderungen mit betrieblichen Abläufen, sodass Maßnahmen realistisch und verständlich bleiben.
Feststellungen, Zuständigkeiten und Erledigungsstände werden übersichtlich dokumentiert, damit Unternehmen Verbesserungen gezielt verfolgen können.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Wiesloch.