Standort: Weil am Rhein

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Weil am Rhein

Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Weil am Rhein und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.

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Unsere Leistungen

Umfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Gefährdungsbeurteilung

Für Betriebe erfassen wir Tätigkeiten, Arbeitsbereiche und Gefährdungen, bewerten Risiken und entwickeln nachvollziehbare Schutzmaßnahmen mit dokumentierter Verantwortungszuordnung.

DGUV-Vorschrift-2-Betreuung

Wir unterstützen Unternehmen bei der bedarfsgerechten Umsetzung der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.

Arbeitsstättenbegehungen

Bei Begehungen prüfen wir Verkehrswege, Arbeitsplätze, Fluchtwege und organisatorische Abläufe, halten Abweichungen fest und begleiten die Maßnahmenverfolgung.

Gefahrstoffmanagement

Wir unterstützen bei Gefahrstoffverzeichnissen, Betriebsanweisungen, Lagerung und Schutzmaßnahmen, damit Unternehmen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen kontrolliert organisieren.

Unterweisungen

Wir erstellen verständliche Unterweisungsinhalte für Beschäftigte und berücksichtigen Tätigkeit, Arbeitsmittel, Schutzmaßnahmen sowie die erforderliche Dokumentation.

Ergonomie und psychische Belastung

Arbeitsplatzanalysen verbinden ergonomische Gestaltung mit der Ermittlung psychischer Belastungen und liefern umsetzbare Ansätze für gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen.

Arbeitssicherheit Weil am Rhein

Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Weil am Rhein

Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Weil am Rhein und Umgebung. Ob entlang der Hauptstraße, der Kähnelgasse oder der Landskronstraße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.

Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.

  • Zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen
  • Betreuung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schnelle Reaktionszeiten
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Häufige Fragen

Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Weil am Rhein suchen

FAQ 01

Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Eine Aktualisierung ist erforderlich, wenn sich Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel, Stoffe oder organisatorische Bedingungen ändern. Auch Unfälle, Beinaheereignisse und neue Erkenntnisse können Anlass sein. Für Betriebe empfiehlt sich deshalb eine regelmäßige Prüfung der Beurteilung und eine nachvollziehbare Dokumentation der Anpassungen.

FAQ 02

Was umfasst die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2?

Die Betreuung umfasst eine Grundbetreuung und, abhängig von Betriebsart und Gefährdungen, eine betriebsspezifische Betreuung. Art und Umfang richten sich nach den Vorgaben des Unfallversicherungsträgers. Wir unterstützen bei Bedarfsermittlung, Planung, Dokumentation und Abstimmung mit den betrieblichen Verantwortlichen.

FAQ 03

Wie werden Unterweisungen korrekt organisiert?

Unterweisungen müssen vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach regelmäßig erfolgen. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 sind sie mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Änderungen, neue Gefährdungen oder Ereignisse können zusätzliche Unterweisungen erfordern. Inhalte und Nachweise sollten tätigkeitsbezogen gestaltet sein.

FAQ 04

Was wird bei einer Begehung besonders betrachtet?

Bei einer Begehung werden unter anderem Arbeitsplätze, Verkehrswege, Fluchtwege, Arbeitsmittel, Ordnung und organisatorische Abläufe betrachtet. Entscheidend ist die Verbindung zwischen festgestellter Gefährdung und konkreter Maßnahme. Aus den Beobachtungen erstellen wir einen priorisierten und prüffähig dokumentierten Maßnahmenplan.

FAQ 05

Wer ist für den Arbeitsschutz im Betrieb verantwortlich?

Die Unternehmerin oder der Unternehmer trägt die grundsätzliche Verantwortung für die Organisation des Arbeitsschutzes. Aufgaben können übertragen werden, wenn Zuständigkeit, Befugnisse und notwendige Qualifikation festgelegt sind. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit berät, übernimmt jedoch nicht automatisch die Unternehmerverantwortung.

FAQ 06

Wie lassen sich psychische Belastungen beurteilen?

Psychische Belastungen werden anhand der Arbeitsbedingungen betrachtet, etwa Arbeitsinhalt, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen und Umgebung. Gespräche, Beobachtungen und geeignete Verfahren können einbezogen werden. Wir unterstützen bei der strukturierten Ermittlung und bei Maßnahmen, ohne einzelne Beschäftigte zu beurteilen.

Ihre Vorteile

Warum Unternehmen in Weil am Rhein auf uns vertrauen

Klare Verantwortlichkeiten

Aufgaben, Zuständigkeiten und Fristen werden nachvollziehbar festgehalten, damit Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb wirksam gesteuert werden können.

Praxisnahe Dokumentation

Protokolle und Maßnahmenpläne orientieren sich am tatsächlichen Arbeitsablauf und erleichtern interne Kontrollen sowie die weitere Betreuung.

Frühe Risikobewertung

Gefährdungen werden möglichst vor Änderungen, neuen Tätigkeiten oder dem Einsatz anderer Arbeitsmittel systematisch betrachtet.

Nachhaltige Verbesserungen

Die Wirksamkeit beschlossener Maßnahmen wird überprüft, statt deren Umsetzung allein anhand vorhandener Unterlagen zu beurteilen.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Weil am Rhein.

  • Adresse
    79576 Weil am Rhein
  • Telefon
    +49 69 967 599 27
  • E-Mail
    info@lionda.de
  • Öffnungszeiten
    Mo-Fr: 08:00 - 17:00 Uhr
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Arbeitssicherheit in Weil am Rhein