Standort: Waltrop

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Waltrop

Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Waltrop und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.

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Unsere Leistungen

Umfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

PSA-Konzept

Für Arbeitsplätze ermitteln wir Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung, berücksichtigen Gefährdungen und unterstützen bei Auswahl, Ausgabe, Pflege und Benutzung.

Erste Hilfe

Wir prüfen die Organisation der Ersten Hilfe, erforderliche Ausstattung, Meldewege und Erreichbarkeit und unterstützen bei der Dokumentation von Maßnahmen.

Alleinarbeit

Bei Alleinarbeit betrachten wir Gefährdungen, Kommunikationswege, Kontrollmaßnahmen und Notfallreaktionen und unterstützen bei geeigneten organisatorischen Regelungen.

Fremdfirmenarbeit

Wir begleiten Unternehmen bei der sicherheitsgerechten Abstimmung mit Auftragnehmern, einschließlich Einweisung, Koordination und Information über betriebliche Gefahren.

Brandschutzbegehung

Bei Brandschutzbegehungen prüfen wir Fluchtwege, Kennzeichnungen, Feuerlöscheinrichtungen und organisatorische Vorgaben, ohne Aufgaben anderer Fachdisziplinen vorwegzunehmen.

Unterweisungskonzept

Wir strukturieren Unterweisungen für Beschäftigte nach Tätigkeiten, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und unterstützen eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation.

Arbeitssicherheit Waltrop

Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Waltrop

Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Waltrop und Umgebung. Ob entlang der Bahnhofstraße, der Schützenstraße oder der Provinzialstraße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.

Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.

  • Zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen
  • Betreuung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schnelle Reaktionszeiten
Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen

Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Waltrop suchen

FAQ 01

Wann ist persönliche Schutzausrüstung erforderlich?

PSA ist erforderlich, wenn Gefährdungen durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichend beseitigt werden können. Auswahl und Benutzung müssen auf die konkrete Tätigkeit abgestimmt sein. Arbeitgeber stellen geeignete PSA bereit, Beschäftigte müssen in deren Gebrauch unterwiesen werden und sie bestimmungsgemäß verwenden.

FAQ 02

Wie wird Erste Hilfe organisiert?

Die Organisation richtet sich nach Betriebsgröße, Tätigkeiten und Gefährdungen. Dazu gehören geeignete Erste-Hilfe-Mittel, ausgebildete Ersthelfende, zugängliche Notrufinformationen und klare Meldewege. Ergebnisse aus Ereignissen oder Veränderungen im Betrieb können eine Anpassung der Organisation erforderlich machen.

FAQ 03

Was ist bei Alleinarbeit zu berücksichtigen?

Zunächst werden mögliche Gefährdungen und die Wahrscheinlichkeit eines Notfalls bewertet. Daraus können regelmäßige Kontrollmeldungen, geeignete Kommunikationsmittel, zeitliche Begrenzungen oder der Ausschluss bestimmter Tätigkeiten folgen. Die Maßnahmen müssen zuverlässig funktionieren und den Beschäftigten bekannt sein.

FAQ 04

Wie werden Fremdfirmen eingewiesen?

Vor Arbeitsbeginn sollten Fremdfirmen über betriebliche Gefahren, Verkehrswege, Notfallregeln, Verbote und erforderliche Schutzmaßnahmen informiert werden. Je nach Tätigkeit sind Nachweise, Arbeitsfreigaben oder eine koordinierende Person notwendig. Die Schnittstellen und Verantwortlichkeiten sollten dokumentiert sein.

FAQ 05

Was wird bei einer Brandschutzbegehung geprüft?

Eine Begehung betrachtet unter anderem Flucht- und Rettungswege, Kennzeichnungen, Zugänglichkeit von Feuerlöscheinrichtungen, Brandlasten und organisatorische Vorgaben. Feststellungen werden dokumentiert und bewertet. Technische Prüfungen oder Aufgaben anderer Fachstellen bleiben entsprechend der jeweiligen Zuständigkeit gesondert zu behandeln.

FAQ 06

Wie oft müssen Unterweisungen stattfinden?

Unterweisungen erfolgen vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach regelmäßig. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 sind sie mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Bei Änderungen, neuen Gefährdungen oder Ereignissen können zusätzliche Unterweisungen erforderlich sein. Inhalte müssen tätigkeitsbezogen sein.

Ihre Vorteile

Warum Unternehmen in Waltrop auf uns vertrauen

Passende Schutzausrüstung

Eine tätigkeitsbezogene Auswahl verbessert die Schutzwirkung und berücksichtigt gleichzeitig Passform, Kompatibilität, Trageakzeptanz und praktische Einsatzbedingungen.

Bessere Notfallbereitschaft

Geordnete Erste-Hilfe- und Alarmierungsabläufe helfen Beschäftigten, bei Ereignissen schnell und angemessen zu handeln.

Sicherere Alleinarbeit

Eine systematische Bewertung macht erforderliche Kommunikations-, Kontroll- und Rettungsmaßnahmen für allein arbeitende Personen nachvollziehbar.

Einheitliche Unterweisung

Ein abgestimmtes Unterweisungskonzept verbindet gesetzliche Anforderungen mit konkreten Tätigkeiten und fördert einheitliches Verhalten im Betrieb.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Waltrop.

  • Adresse
    45731 Waltrop
  • Telefon
    +49 69 967 599 27
  • E-Mail
    info@lionda.de
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Arbeitssicherheit in Waltrop