Standort: Waiblingen

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Waiblingen

Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Waiblingen und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.

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Unsere Leistungen

Umfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Notfallorganisation

Wir entwickeln für Betriebe klare Abläufe für Alarmierung, Erste Hilfe, Räumung und Zusammenarbeit mit externen Rettungskräften.

Erste Hilfe

Wir prüfen Organisation, Ausstattung und Erreichbarkeit der Ersten Hilfe und unterstützen bei der Dokumentation sowie bei erforderlichen Unterweisungen.

Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz

Wir unterstützen bei der anlassunabhängigen Beurteilung möglicher Gefährdungen für werdende oder stillende Beschäftigte und bei geeigneten Schutzmaßnahmen.

Maschinensicherheit

An Maschinen betrachten wir Schutzeinrichtungen, sichere Arbeitsverfahren, Instandhaltung und verständliche Betriebsanweisungen im laufenden Betrieb.

Prüfkoordination

Wir ordnen wiederkehrende Prüfungen, Prüfumfang und Verantwortlichkeiten für technische Anlagen und Arbeitsmittel übersichtlich und nachvollziehbar.

Unterweisungskonzepte

Für unterschiedliche Tätigkeiten erstellen wir zielgruppengerechte Unterweisungsthemen und unterstützen bei Durchführung, Verständnisprüfung und Dokumentation.

Arbeitssicherheit Waiblingen

Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Waiblingen

Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Waiblingen und Umgebung. Ob entlang der Bahnhofstraße, der Oppenländerstraße oder der Ferdinand-Küderli-Straße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.

Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.

  • Zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen
  • Betreuung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schnelle Reaktionszeiten
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Häufige Fragen

Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Waiblingen suchen

FAQ 01

Was sollte ein betrieblicher Notfallplan enthalten?

Ein Notfallplan sollte mindestens Alarmwege, Zuständigkeiten, Notrufinformationen, Erste-Hilfe-Abläufe, Sammelstellen und Regeln zur Räumung berücksichtigen. Inhalt und Detaillierung müssen zur betrieblichen Gefährdung passen. Außerdem ist zu prüfen, ob Fremdfirmen, Besucher oder besondere Arbeitszeiten einbezogen werden müssen.

FAQ 02

Wie wird die Erste Hilfe im Betrieb organisiert?

Der Arbeitgeber muss Erste Hilfe entsprechend den betrieblichen Verhältnissen organisieren. Dazu gehören geeignete Ersthelfer, zugängliche Ausstattung, Information der Beschäftigten und die Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen. Anzahl und Qualifikation richten sich unter anderem nach Beschäftigtenzahl, Gefährdungen und den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.

FAQ 03

Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutz erforderlich?

Der Arbeitgeber muss die Arbeitsbedingungen grundsätzlich bereits im Vorfeld auf mögliche Gefährdungen für werdende oder stillende Beschäftigte beurteilen. Sobald eine Schwangerschaft mitgeteilt wird, sind die konkrete Tätigkeit und erforderliche Schutzmaßnahmen zu prüfen. Anpassung, Umsetzung oder Beschäftigungsverbot können erst nach dieser Bewertung sachgerecht eingeordnet werden.

FAQ 04

Was ist bei Maschinenschutz besonders wichtig?

Schutzeinrichtungen müssen wirksam, funktionsfähig und passend zur Tätigkeit sein. Bypässe oder Manipulationen sind zu verhindern, Wartung und Störungsbeseitigung benötigen sichere Verfahren. Die Gefährdungsbeurteilung sollte auch Anlauf, Rüsten, Reinigung und Instandhaltung einbeziehen, nicht nur den normalen Produktionsbetrieb.

FAQ 05

Wer darf Prüfungen an Arbeitsmitteln durchführen?

Prüfungen müssen von einer hierfür geeigneten Person oder, sofern erforderlich, einer zur Prüfung befähigten Person durchgeführt werden. Die Qualifikation hängt vom Arbeitsmittel und der jeweiligen Prüfaufgabe ab. Prüfergebnisse, Mängel und Folgemaßnahmen sind nachvollziehbar festzuhalten und bei Bedarf vor weiterer Nutzung zu bewerten.

FAQ 06

Wie müssen Unterweisungen dokumentiert werden?

Die Dokumentation sollte Thema, Datum, unterwiesene Personen und unterweisende Person erkennen lassen. Unterweisungen erfolgen vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach regelmäßig, mindestens jährlich nach § 4 DGUV Vorschrift 1. Änderungen, neue Gefährdungen oder Ereignisse können zusätzliche Termine erfordern. Verständnisfragen und Rückmeldungen sind sinnvoll.

Ihre Vorteile

Warum Unternehmen in Waiblingen auf uns vertrauen

Handlungsfähigkeit im Notfall

Festgelegte Rollen und geübte Abläufe schaffen Orientierung, wenn Zeitdruck, Rauchentwicklung, Verletzungen oder technische Störungen schnelles Handeln erfordern.

Weniger Prüfungsunsicherheit

Eine geordnete Übersicht macht sichtbar, welche Arbeitsmittel geprüft wurden, welche Nachweise fehlen und wo Verantwortliche nachsteuern müssen.

Tätigkeitsgerechte Unterweisung

Beschäftigte erhalten Informationen, die zu ihren tatsächlichen Aufgaben, Arbeitsmitteln und Gefährdungen passen und dadurch besser im Alltag anwendbar sind.

Schutz besonders gefährdeter Personen

Individuelle Arbeitsbedingungen werden frühzeitig betrachtet, damit notwendige Anpassungen und Beschäftigungsbeschränkungen sachgerecht geprüft werden können.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Waiblingen.

  • Adresse
    71332 Waiblingen
  • Telefon
    +49 69 967 599 27
  • E-Mail
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Arbeitssicherheit in Waiblingen