Standort: Tuttlingen

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Tuttlingen

Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Tuttlingen und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.

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Unsere Leistungen

Umfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Gefährdungsbeurteilung

Für Betriebe erfassen wir Gefährdungen systematisch, bewerten Risiken und entwickeln nachvollziehbare Schutzmaßnahmen für Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Organisation.

DGUV-Vorschrift-2-Betreuung

Wir unterstützen Unternehmen vor Ort bei der arbeitsmedizinisch-sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 und stimmen erforderliche Maßnahmen mit Verantwortlichen ab.

Betriebsbegehungen

Bei Begehungen vor Ort prüfen wir Verkehrswege, Arbeitsplätze, Maschinen und Schutzmaßnahmen, dokumentieren Abweichungen und begleiten die Priorisierung geeigneter Verbesserungen.

Unterweisungen

Wir erstellen verständliche Unterweisungen für den Betrieb, die vor Tätigkeitsbeginn, danach regelmäßig sowie bei Änderungen, neuen Gefährdungen oder Ereignissen durchgeführt und dokumentiert werden.

Arbeitsmittel prüfen

Für Arbeitsmittel vor Ort unterstützen wir bei der Ermittlung notwendiger Prüfungen, der Festlegung von Zuständigkeiten und der übersichtlichen Dokumentation von Ergebnissen.

Ergonomie am Arbeitsplatz

Wir analysieren vor Ort körperliche Belastungen an Arbeitsplätzen und entwickeln umsetzbare Maßnahmen zu Arbeitshöhen, Bewegungsabläufen, Lastenhandhabung und Pausengestaltung.

Arbeitssicherheit Tuttlingen

Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Tuttlingen

Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Tuttlingen und Umgebung. Ob entlang der Bahnhofstraße, der Berchenstraße oder der Beethovenstraße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.

Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.

  • Zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen
  • Betreuung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schnelle Reaktionszeiten
Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen

Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Tuttlingen suchen

FAQ 01

Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich?

Arbeitgeber müssen die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln und beurteilen. Das gilt unabhängig von der Größe des Betriebs. Die Beurteilung ist bei Änderungen, neuen Arbeitsverfahren oder besonderen Ereignissen anzupassen und sollte Maßnahmen, Verantwortliche sowie die Umsetzung nachvollziehbar dokumentieren.

FAQ 02

Was umfasst die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2?

Die Betreuung verbindet Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt. Für den Betrieb werden Umfang und Inhalte anhand Betriebsart, Beschäftigtenzahl und Gefährdungslage abgestimmt. Die Fachkraft unterstützt unter anderem bei Beurteilungen, Begehungen, Unterweisungen und der Wirksamkeitskontrolle.

FAQ 03

Wie oft müssen Beschäftigte unterwiesen werden?

Unterweisungen müssen vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach regelmäßig erfolgen. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 sind sie mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Im Betrieb können Änderungen, neue Gefährdungen oder Ereignisse zusätzliche Unterweisungen erforderlich machen.

FAQ 04

Welche Aufgaben hat eine Sicherheitsbegehung?

Eine Begehung betrachtet tatsächliche Bedingungen vor Ort, etwa Verkehrswege, Maschinen, Lagerung, Beleuchtung und persönliche Schutzausrüstung. Im Betrieb werden Feststellungen dokumentiert, Verantwortliche benannt und Maßnahmen nach Dringlichkeit verfolgt. Sie ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung, ergänzt diese jedoch praxisbezogen.

FAQ 05

Wie werden Arbeitsmittel sicher organisiert?

Zunächst werden Arbeitsmittel erfasst und ihre bestimmungsgemäße Verwendung sowie mögliche Gefährdungen beurteilt. Für Unternehmen vor Ort lassen sich daraus Prüfumfang, Prüffristen und Zuständigkeiten ableiten. Ergebnisse, Mängel und deren Beseitigung sollten so dokumentiert werden, dass der Status jederzeit erkennbar bleibt.

FAQ 06

Was gehört zu einem belastbaren Arbeitsschutzsystem?

Dazu gehören Gefährdungsbeurteilungen, festgelegte Verantwortlichkeiten, geeignete Schutzmaßnahmen, Unterweisungen, Prüfungen und regelmäßige Wirksamkeitskontrollen. Im Betrieb sollte außerdem geregelt sein, wie Änderungen, Unfälle, Fremdfirmen und Notfälle berücksichtigt werden. Die Dokumentation muss den betrieblichen Verhältnissen entsprechen und aktuell gehalten werden.

Ihre Vorteile

Warum Unternehmen in Tuttlingen auf uns vertrauen

Klare Verantwortlichkeiten

Aufgaben, Zuständigkeiten und Prüfschritte werden für Betriebe vor Ort verständlich festgehalten und dadurch im Arbeitsalltag leichter nachverfolgt.

Nachvollziehbare Dokumentation

Gefährdungen, Maßnahmen und Unterweisungen bleiben für den Betrieb übersichtlich dokumentiert und können bei internen Prüfungen sachlich erläutert werden.

Praxisnahe Lösungen

Die Beratung berücksichtigt tatsächliche Arbeitsabläufe vor Ort, statt ausschließlich allgemeine Muster oder abstrakte Empfehlungen zu verwenden.

Früh erkannte Risiken

Regelmäßige Begehungen helfen vor Ort, Mängel an Arbeitsplätzen und Arbeitsmitteln vor Unfällen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erkennen.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Tuttlingen.

  • Adresse
    78532 Tuttlingen
  • Telefon
    +49 69 967 599 27
  • E-Mail
    info@lionda.de
  • Öffnungszeiten
    Mo-Fr: 08:00 - 17:00 Uhr
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Arbeitssicherheit in Tuttlingen