Standort: Teltow

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Teltow

Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Teltow und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.

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Unsere Leistungen

Umfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Gefährdungsbeurteilung

Für Betriebe erfassen wir Arbeitsabläufe, Gefährdungen und vorhandene Schutzmaßnahmen, bewerten Risiken und leiten nachvollziehbare Verbesserungen mit Verantwortlichkeiten ab.

DGUV-Vorschrift-2-Betreuung

Wir unterstützen Unternehmen vor Ort bei der bedarfsgerechten sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 und stimmen Maßnahmen mit den betrieblichen Anforderungen ab.

Arbeitsplatzbegehungen

Bei Begehungen vor Ort prüfen wir Verkehrswege, Arbeitsplätze, Maschinenbereiche und organisatorische Abläufe, dokumentieren Abweichungen und begleiten die Umsetzung geeigneter Maßnahmen.

Unterweisungen

Wir entwickeln verständliche Unterweisungen für Beschäftigte vor Ort, führen sie vor Tätigkeitsaufnahme und regelmäßig danach durch und halten Inhalte sowie Teilnahme nachvollziehbar fest.

Arbeitsmittel prüfen

Für Arbeitsmittel vor Ort bewerten wir sichere Verwendung, notwendige Prüfungen und erkennbare Mängel; daraus entsteht eine übersichtliche Prüfkoordination mit Zuständigkeiten.

Ergonomie und Belastung

Wir analysieren vor Ort körperliche und psychische Belastungen, betrachten Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung und empfehlen umsetzbare Maßnahmen zur Entlastung.

Arbeitssicherheit Teltow

Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Teltow

Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Teltow und Umgebung. Ob entlang der Berliner Straße, der Mühlenbergstraße oder der Oderstraße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.

Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.

  • Zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen
  • Betreuung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schnelle Reaktionszeiten
Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen

Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Teltow suchen

FAQ 01

Was umfasst eine Gefährdungsbeurteilung?

Eine Gefährdungsbeurteilung betrachtet Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, Arbeitsumgebung und Organisation. Für einen Betrieb werden Risiken ermittelt, bewertet und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt. Die Ergebnisse müssen nachvollziehbar dokumentiert sowie bei Änderungen, neuen Erkenntnissen oder Ereignissen überprüft und angepasst werden.

FAQ 02

Wie unterstützt eine externe Fachkraft nach DGUV Vorschrift 2?

Die Fachkraft berät Arbeitgeber und Führungskräfte, unterstützt bei Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen und wirkt bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen mit. Umfang und Einsatz richten sich nach Betriebsart, Beschäftigtenzahl und Gefährdung. Für den Betrieb wird die Betreuung an den konkreten Bedarf angepasst.

FAQ 03

Wann müssen Beschäftigte unterwiesen werden?

Unterweisungen müssen vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach regelmäßig erfolgen. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 sind sie mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Änderungen, neue Gefährdungen oder Ereignisse können zusätzliche Unterweisungen erfordern. Das gilt auch für Arbeitsplätze vor Ort.

FAQ 04

Was wird bei einer Arbeitsplatzbegehung geprüft?

Geprüft werden unter anderem Verkehrswege, Fluchtwege, Arbeitsmittel, Schutzvorrichtungen, Ordnung, Beleuchtung und ergonomische Bedingungen. Bei einer Begehung vor Ort werden festgestellte Mängel dokumentiert, priorisiert und mit Verantwortlichen sowie angemessenen Fristen für die Bearbeitung besprochen.

FAQ 05

Wer koordiniert Prüfungen von Arbeitsmitteln?

Der Arbeitgeber muss Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen anhand der Gefährdungsbeurteilung festlegen. Eine externe Fachkraft kann vor Ort bei Prüflisten, Zuständigkeiten und Terminüberwachung unterstützen. Die Verantwortung für Auswahl, sichere Bereitstellung und Verwendung bleibt beim Arbeitgeber.

FAQ 06

Wie werden psychische Belastungen berücksichtigt?

Psychische Belastungen werden als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung betrachtet. Im Betrieb können beispielsweise Arbeitsmenge, Unterbrechungen, Handlungsspielräume, Zusammenarbeit und Arbeitszeitgestaltung analysiert werden. Daraus werden organisatorische oder personenbezogene Maßnahmen entwickelt, deren Wirksamkeit anschließend überprüft wird.

Ihre Vorteile

Warum Unternehmen in Teltow auf uns vertrauen

Klare Verantwortlichkeiten

Dokumentierte Zuständigkeiten erleichtern es Unternehmen vor Ort, Schutzmaßnahmen nachzuverfolgen und offene Aufgaben im betrieblichen Alltag verbindlich zu bearbeiten.

Nachvollziehbare Entscheidungen

Bewertungen und Maßnahmen werden verständlich begründet, sodass Beschäftigte und Führungskräfte vor Ort die sicherheitsrelevanten Entscheidungen besser nachvollziehen können.

Praxisnahe Unterstützung

Die Beratung richtet sich an tatsächliche Arbeitsabläufe und hilft Betrieben vor Ort, Arbeitsschutz ohne unnötige Bürokratie in bestehende Prozesse einzubinden.

Bessere Prävention

Regelmäßige Betrachtungen unterstützen Unternehmen vor Ort dabei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und Schutzmaßnahmen vor Unfällen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen anzupassen.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Teltow.

  • Adresse
    14513 Teltow
  • Telefon
    +49 69 967 599 27
  • E-Mail
    info@lionda.de
  • Öffnungszeiten
    Mo-Fr: 08:00 - 17:00 Uhr
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