Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Stendal und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.
Jetzt Beratung anfragenUmfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen
Geplante Begehungen Ihrer Arbeitsstätten in Stendal mit schriftlichem Mängelprotokoll und konkreten Empfehlungen.
Laufende externe Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 mit festem Ansprechpartner für Ihren Standort Stendal.
Tätigkeitsbezogene Unterweisungen Ihrer Beschäftigten in Stendal – mit rechtssicherer Teilnahmedokumentation.
Aufbau einer betrieblichen Brandschutzorganisation mit Brandschutzordnung und Räumungskonzept für Ihren Standort in Stendal.
Aufbau und revisionssichere Pflege aller Arbeitsschutz-Unterlagen für Ihren Betrieb in Stendal.
Vorbereitung, Moderation und Protokollierung der quartalsweisen Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen in Stendal.
Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Stendal und Umgebung. Ob entlang der Breite Straße, der Bahnhofstraße oder der Hallstraße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.
Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.
Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Stendal suchen
Die gesetzlichen Grundlagen sind bundeseinheitlich. Es gibt jedoch landesspezifische Auslegungshinweise und für die Aufsicht zuständige Behörden. Wir kennen die örtlichen Ansprechpartner und Verfahrensweisen.
Wir analysieren systematisch alle Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Arbeitsmittel, bewerten die Risiken, leiten Schutzmaßnahmen ab und prüfen deren Wirksamkeit. Das Ergebnis wird schriftlich dokumentiert.
Ja. Seit der Neubearbeitung des ArbSchG 2013 ist die Beurteilung psychischer Belastungen verpflichtend. Wir setzen anonyme Befragungs- und Beobachtungsverfahren ein, die rechtssicher dokumentiert werden.
Nach dem Mutterschutzgesetz ist eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung Pflicht – unabhängig davon, ob aktuell schwangere Mitarbeiterinnen beschäftigt werden. Wir erstellen die Beurteilung und passen die Schutzmaßnahmen an.
Das richtet sich nach der Betreuungsgruppe (I, II oder III) gemäß DGUV Vorschrift 2 und der Mitarbeiterzahl. Wir ermitteln den exakten Bedarf in einem unverbindlichen Erstgespräch.
Auch Telearbeitsplätze unterliegen dem ArbSchG. Wir beraten zu Bildschirmarbeitsplatzverordnung, ergonomischen Mindeststandards und der Dokumentation von Heimarbeitsplätzen.
Warum Unternehmen in Stendal auf uns vertrauen
Nach jeder Begehung erhalten Sie priorisierte Handlungsempfehlungen mit Fristen und Verantwortlichkeiten.
Alle Protokolle, Unterweisungsnachweise und Prüftermine zentral, online und revisionssicher abrufbar.
Wir kommen für Inspektionen und Unterweisungen in Ihren Betrieb in Stendal – nicht nur per Telefon.
Kurzfristige Termine bei akutem Bedarf, Behördenauflagen oder anstehenden Audits in Stendal.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Stendal.