Standort: Starnberg

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Starnberg

Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Starnberg und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.

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Unsere Leistungen

Umfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Gefährdungsbeurteilung

Für Betriebe erfassen wir Gefährdungen systematisch, bewerten Risiken und entwickeln dokumentierte Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten, Arbeitsplätze und besondere Personengruppen.

DGUV-Vorschrift-2-Betreuung

Wir unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, abgestimmt auf Tätigkeiten und Gefährdungen.

Arbeitsstättenbegehung

Bei Begehungen prüfen wir Verkehrswege, Arbeitsplätze, Fluchtwege und organisatorische Abläufe und halten konkrete Verbesserungsmaßnahmen nachvollziehbar fest.

Ergonomieberatung

Wir beurteilen Bildschirmarbeitsplätze und körperliche Belastungen, geben umsetzbare Empfehlungen und unterstützen bei der Gestaltung geeigneter Arbeitsbedingungen.

Unterweisungen

Für Beschäftigte erstellen und begleiten wir Unterweisungen zu Arbeitsverfahren, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhalten bei Notfällen, einschließlich erforderlicher Dokumentation.

Notfallorganisation

Wir prüfen die Notfallorganisation, betrachten Erste Hilfe, Alarmierung und Räumung und unterstützen bei klaren Zuständigkeiten sowie verständlichen Abläufen.

Arbeitssicherheit Starnberg

Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Starnberg

Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Starnberg und Umgebung. Ob entlang der Hauptstraße, der Gautinger Straße oder der Rheinlandstraße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.

Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.

  • Zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen
  • Betreuung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schnelle Reaktionszeiten
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Häufige Fragen

Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Starnberg suchen

FAQ 01

Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich?

Arbeitgeber müssen Gefährdungen der Arbeitsplätze und Tätigkeiten beurteilen, Schutzmaßnahmen festlegen und die Ergebnisse dokumentieren. Umfang und Vorgehen hängen von Tätigkeit, Branche und betrieblichen Bedingungen ab. Wir unterstützen bei Ermittlung, Bewertung, Maßnahmenplanung und Aktualisierung, etwa nach Änderungen oder Ereignissen.

FAQ 02

Was umfasst die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2?

Die Betreuung verbindet Grundbetreuung mit betriebsspezifischen Leistungen. Inhalt und Umfang richten sich unter anderem nach Betriebsart, Beschäftigtenzahl und Gefährdungen. Notwendige Aufgaben werden gemeinsam bestimmt, dokumentiert und an veränderte Bedingungen angepasst.

FAQ 03

Wie oft müssen Beschäftigte unterwiesen werden?

Unterweisungen müssen vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach regelmäßig erfolgen. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 sind sie mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Änderungen, neue Gefährdungen oder Ereignisse können zusätzliche Unterweisungen erforderlich machen.

FAQ 04

Was wird bei einer Begehung geprüft?

Bei einer Begehung werden abhängig vom Betrieb beispielsweise Verkehrswege, Maschinen, Arbeitsmittel, Fluchtwege, Lagerung und organisatorische Vorgaben betrachtet. Daraus entstehen konkrete Feststellungen mit Verantwortlichkeiten und Prioritäten, ohne die Verantwortung des Arbeitgebers für Maßnahmen zu ersetzen.

FAQ 05

Wie lassen sich psychische Belastungen berücksichtigen?

Psychische Belastungen werden als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung betrachtet. Dabei können Arbeitsorganisation, Aufgaben, soziale Beziehungen und Arbeitsumgebung einfließen. Wir unterstützen bei einer strukturierten Erhebung und bei Maßnahmen, die mit Beschäftigten und Führungskräften abgestimmt werden.

FAQ 06

Wann ist persönliche Schutzausrüstung erforderlich?

PSA kommt grundsätzlich in Betracht, wenn Gefährdungen durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichend vermieden werden. Auswahl, Bereitstellung, Benutzung und Unterweisung müssen zur Tätigkeit passen. Wir prüfen die Gefährdungsbeurteilung und unterstützen bei einer nachvollziehbaren Auswahl.

Ihre Vorteile

Warum Unternehmen in Starnberg auf uns vertrauen

Klare Verantwortlichkeiten

Aufgaben im Arbeitsschutz werden verständlich zugeordnet, sodass Maßnahmen verfolgt und Zuständigkeiten im Alltag erkennbar bleiben.

Nachvollziehbare Dokumentation

Gefährdungen, Entscheidungen und offene Punkte werden übersichtlich festgehalten und bilden eine belastbare Grundlage für interne Prüfungen.

Praxisnahe Lösungen

Empfehlungen berücksichtigen vorhandene Arbeitsabläufe und lassen sich schrittweise in den betrieblichen Alltag integrieren.

Frühe Risikokontrolle

Regelmäßige Betrachtungen helfen, erkennbare Gefährdungen vor Unfällen, Störungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen gezielt zu bearbeiten.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Starnberg.

  • Adresse
    82319 Starnberg
  • Telefon
    +49 69 967 599 27
  • E-Mail
    info@lionda.de
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Arbeitssicherheit in Starnberg