Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Soltau und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.
Jetzt Beratung anfragenUmfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen
Wir erfassen Arbeitsabläufe, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen systematisch, priorisieren Handlungsbedarf und dokumentieren nachvollziehbare Ergebnisse für die betriebliche Umsetzung.
Für Betriebe unterstützen wir die Zusammenarbeit von Arbeitgeber, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2.
Bei Begehungen prüfen wir Verkehrswege, Arbeitsplätze, Maschinen und organisatorische Abläufe, besprechen Abweichungen und verfolgen vereinbarte Maßnahmen nach.
Wir entwickeln verständliche Unterweisungen zu konkreten Gefährdungen, einschließlich Vorbereitung, Durchführung, Verständnisprüfung und Dokumentation vor Tätigkeitsbeginn sowie regelmäßig danach.
Für Arbeitsmittel bewerten wir bestimmungsgemäße Verwendung, Schutzeinrichtungen, Betriebsanweisungen und Prüfbedarf im Zusammenhang mit den jeweiligen Tätigkeiten.
Wir betrachten für Unternehmen Erste Hilfe, Evakuierung, Alarmierung und Zuständigkeiten, damit Notfallabläufe festgelegt, geübt und bei Bedarf angepasst werden.
Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Soltau und Umgebung. Ob entlang der Hauptstraße, der Fröbelstraße oder der Baderstraße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.
Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.
Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Soltau suchen
Eine Gefährdungsbeurteilung ist zu überprüfen, wenn sich Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Stoffe oder organisatorische Bedingungen ändern. Auch Unfälle, Beinaheereignisse und neue Erkenntnisse können Anlass sein. Änderungen werden dokumentiert und Schutzmaßnahmen angepasst, soweit die Bewertung dies erfordert.
Unterweisungen müssen vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach regelmäßig erfolgen. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 sind sie mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Änderungen, neue Gefährdungen oder Ereignisse können zusätzliche Unterweisungen für die betroffenen Beschäftigten erfordern.
Eine Begehung betrachtet unter anderem Arbeitsplätze, Verkehrswege, Maschinen, Gefahrstoffe, Ergonomie und organisatorische Abläufe. Festgestellte Mängel werden mit Verantwortlichen besprochen und nach Dringlichkeit eingeordnet. Anschließend kann eine Maßnahmenliste mit Terminen und Zuständigkeiten geführt werden.
Die Gesamtverantwortung bleibt beim Arbeitgeber. Aufgaben können übertragen werden, wenn Zuständigkeit, Befugnisse und erforderliche Kenntnisse festgelegt sind. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt, ersetzt aber nicht die Verantwortung der Unternehmensleitung oder der beauftragten Führungskräfte.
Arbeitsmittel werden anhand ihrer Verwendung, vorhandener Schutzeinrichtungen, Betriebsanleitungen und erforderlicher Prüfungen beurteilt. Zusätzlich sind Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten zu berücksichtigen. Welche Prüfungen erforderlich sind, hängt vom Arbeitsmittel, der Nutzung und den einschlägigen Vorgaben ab.
Neben der unmittelbaren Ursache werden Arbeitsorganisation, Anweisungen, Qualifikation, technische Bedingungen und mögliche Abweichungen untersucht. Ziel ist, vergleichbare Ereignisse zu verhindern. Die Analyse sollte sachlich erfolgen, Maßnahmen festlegen und deren Wirksamkeit später prüfen, ohne vorschnell Einzelpersonen verantwortlich zu machen.
Warum Unternehmen in Soltau auf uns vertrauen
Gefährdungen werden nach Bedeutung bewertet, sodass Verantwortliche notwendige Maßnahmen geordnet planen und deren Umsetzung verfolgen können.
Prüffähige Unterlagen zeigen, welche Gefährdungen betrachtet, welche Maßnahmen beschlossen und welche Verantwortlichkeiten festgelegt wurden.
Die Beratung orientiert sich an tatsächlichen Arbeitsabläufen und berücksichtigt technische, organisatorische sowie personenbezogene Schutzmaßnahmen.
Regelmäßige Gespräche verbinden Führungskräfte, Beschäftigte und betriebsärztliche Beteiligte, damit Arbeitsschutzmaßnahmen verständlich umgesetzt werden.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Soltau.