Standort: Sankt Augustin

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Sankt Augustin

Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Sankt Augustin und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.

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Unsere Leistungen

Umfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Psychische Belastung

Wir erfassen psychische Belastungen durch Arbeitsinhalt, Organisation, soziale Beziehungen und Arbeitsumgebung und unterstützen bei angemessenen Verbesserungsmaßnahmen.

Arbeitsorganisation

Wir prüfen vor Ort Verantwortlichkeiten, Arbeitsabläufe, Informationswege und Schnittstellen, damit organisatorische Gefährdungen erkannt und verständlich bearbeitet werden.

Bildschirmarbeitsplätze

Für Beschäftigte vor Ort beurteilen wir Bildschirmarbeitsplätze, Sitzhaltung, Beleuchtung und Arbeitsabläufe und empfehlen umsetzbare ergonomische Anpassungen.

Unterweisungskonzepte

Wir erstellen für den Betrieb tätigkeitsbezogene Unterweisungskonzepte, die vor Tätigkeitsbeginn, mindestens jährlich und bei besonderen Anlässen verständlich eingesetzt werden können.

Prüfkoordination

Die Prüfkoordination vor Ort bündelt Verantwortlichkeiten, Prüfanlässe und Nachweise für ausgewählte Arbeitsmittel und erleichtert die Nachverfolgung offener Maßnahmen.

Begehungsmanagement

Bei Begehungen vor Ort verbinden wir Beobachtungen vor Ort mit Gefährdungsbeurteilungen, priorisieren Mängel und begleiten die Rückmeldung an zuständige Personen.

Arbeitssicherheit Sankt Augustin

Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Sankt Augustin

Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Sankt Augustin und Umgebung. Ob entlang der Hauptstraße, der Straßburger Straße oder der Burggasse: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.

Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.

  • Zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen
  • Betreuung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schnelle Reaktionszeiten
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Häufige Fragen

Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Sankt Augustin suchen

FAQ 01

Wie wird psychische Belastung beurteilt?

Beurteilt werden nicht Diagnosen einzelner Personen, sondern Bedingungen der Arbeit, etwa Zeitdruck, Unterbrechungen, Handlungsspielräume oder soziale Konflikte. Gespräche, Beobachtungen und anonyme Befragungen können Hinweise liefern, die anschließend mit organisatorischen Maßnahmen bearbeitet werden.

FAQ 02

Welche Anforderungen gelten für Bildschirmarbeitsplätze?

Bildschirmarbeitsplätze sollten hinsichtlich Arbeitsstuhl, Tisch, Bildschirm, Beleuchtung und Arbeitsorganisation beurteilt werden. Für den Betrieb empfiehlt sich außerdem, Beschäftigte zur individuellen Einstellung zu informieren und die Gestaltung bei Beschwerden, technischen Änderungen oder neuen Erkenntnissen erneut zu prüfen.

FAQ 03

Wie oft müssen Unterweisungen stattfinden?

Die Erstunterweisung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 ist die Unterweisung mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren; Änderungen, neue Gefährdungen oder Ereignisse können zusätzliche Termine verlangen. Dies gilt auch für Betriebe vor Ort.

FAQ 04

Was gehört in eine Maßnahmenübersicht?

Eine brauchbare Maßnahmenübersicht benennt festgestellte Gefährdung, konkrete Schutzmaßnahme, verantwortliche Person, vorgesehenen Termin und Bearbeitungsstand. Im Betrieb sollte außerdem dokumentiert werden, wie die Wirksamkeit kontrolliert und bei unzureichendem Ergebnis nachgesteuert wird.

FAQ 05

Warum sind regelmäßige Begehungen sinnvoll?

Begehungen zeigen, ob festgelegte Schutzmaßnahmen im Alltag funktionieren und ob sich Arbeitsbedingungen verändert haben. Im Betrieb lassen sich dabei auch Rückmeldungen der Beschäftigten aufnehmen, Mängel priorisieren und Verbesserungen mit Verantwortlichen verbindlich weiterverfolgen.

FAQ 06

Wer darf Prüfungen an Arbeitsmitteln durchführen?

Prüfungen müssen durch Personen erfolgen, die aufgrund Ausbildung, Erfahrung und aktueller Tätigkeit dafür geeignet sind; bei bestimmten Prüfungen gelten zusätzliche Anforderungen. Für den Betrieb werden Prüfumfang und Zuständigkeit aus Gefährdungsbeurteilung, Herstellerinformationen und einschlägigen Vorschriften abgeleitet.

Ihre Vorteile

Warum Unternehmen in Sankt Augustin auf uns vertrauen

Bessere Arbeitsgestaltung

Erkannte Belastungen ermöglichen vor Ort konkrete Anpassungen von Aufgaben, Arbeitsmitteln, Kommunikation und Arbeitsorganisation.

Verlässliche Nachverfolgung

Übersichten zu Prüfungen und Maßnahmen schaffen für Betriebe vor Ort nachvollziehbare Zuständigkeiten und Bearbeitungsstände.

Verständliche Unterweisungen

Tätigkeitsnahe Inhalte erhöhen vor Ort die Wahrscheinlichkeit, dass Schutzregeln verstanden, angewendet und dokumentiert werden.

Frühe Risikohinweise

Regelmäßige Begehungen machen vor Ort Veränderungen und Mängel sichtbar, bevor daraus schwerwiegendere Probleme entstehen.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Sankt Augustin.

  • Adresse
    53757 Sankt Augustin
  • Telefon
    +49 69 967 599 27
  • E-Mail
    info@lionda.de
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