Standort: Rödermark

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Rödermark

Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Rödermark und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.

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Unsere Leistungen

Umfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

DGUV-Vorschrift-2-Beratung

Wir beraten Unternehmen zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 und unterstützen bei der Bedarfsermittlung.

Gefährdungsbeurteilung Büro

Für Bürobetriebe beurteilen wir Bildschirmarbeit, Arbeitsorganisation, Raumgestaltung und psychische Belastungen und leiten passende Maßnahmen ab.

Notfallmanagement

Wir überprüfen Alarmierung, Erste Hilfe, Räumung und Zuständigkeiten und unterstützen bei der Vorbereitung und Auswertung betrieblicher Notfallübungen.

Fremdfirmenmanagement

Bei beauftragten Arbeiten klären wir Schnittstellen, Informationspflichten, Gefährdungen und Koordination zwischen Auftraggeber und Fremdfirma.

Unfallprävention

Wir analysieren Beinaheereignisse und Unfälle, suchen systemische Ursachen und begleiten die Umsetzung angemessener Präventionsmaßnahmen.

Prüfung von Arbeitsmitteln

Wir erfassen prüfpflichtige Arbeitsmittel, unterstützen bei Prüffristen und ordnen Verantwortlichkeiten sowie Nachweise übersichtlich zu.

Arbeitssicherheit Rödermark

Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Rödermark

Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Rödermark und Umgebung. Ob entlang der Hauptstraße, der Grünewaldstraße oder der Ringstraße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.

Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.

  • Zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen
  • Betreuung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schnelle Reaktionszeiten
Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen

Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Rödermark suchen

FAQ 01

Was regelt die DGUV Vorschrift 2?

Die Vorschrift beschreibt die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung von Unternehmen und berücksichtigt unter anderem Betriebsgröße sowie Gefährdungen. Der konkrete Betreuungsumfang richtet sich nach dem gewählten Betreuungsmodell und den betrieblichen Verhältnissen. Wir unterstützen bei der strukturierten Bedarfsermittlung.

FAQ 02

Welche Gefährdungen gibt es im Büro?

Neben ergonomischen Belastungen können Bildschirmarbeit, ungünstige Beleuchtung, Stolperstellen, elektrische Arbeitsmittel, Arbeitsorganisation und psychische Belastungen relevant sein. Die Gefährdungsbeurteilung muss die tatsächlichen Tätigkeiten berücksichtigen. Für Unternehmen prüfen wir Arbeitsplätze und organisatorische Bedingungen gemeinsam.

FAQ 03

Wie werden Beinaheereignisse genutzt?

Beinaheereignisse werden sachlich erfasst und hinsichtlich Bedingungen, Abläufen und möglichen Folgen ausgewertet. Sie liefern wichtige Hinweise, bevor ein Schaden entsteht. Wir unterstützen dabei, daraus konkrete Maßnahmen abzuleiten, Verantwortliche festzulegen und die Umsetzung später zu überprüfen.

FAQ 04

Was muss vor Fremdfirmenarbeiten geklärt werden?

Vor Beginn sollten Auftrag, Arbeitsbereich, gegenseitige Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Ansprechpartner und Notfallregeln abgestimmt werden. Je nach Tätigkeit können weitere Koordinationspflichten entstehen. Wir helfen, Informationen verständlich zu dokumentieren und die Einweisung sowie Zusammenarbeit zu strukturieren.

FAQ 05

Wie werden Prüffristen für Arbeitsmittel bestimmt?

Prüffristen ergeben sich aus Gefährdungsbeurteilung, Herstellerinformationen, Nutzung, Betriebsbedingungen und einschlägigen Vorschriften. Eine starre Frist gilt nicht für jedes Arbeitsmittel. Wir unterstützen Betriebe bei der Bewertung, Terminplanung und Ablage der Prüfberichte.

FAQ 06

Was muss ein Notfallplan enthalten?

Ein Notfallplan sollte unter anderem Alarmierung, interne und externe Ansprechpartner, Erste Hilfe, Räumung, Sammelstellen und Zuständigkeiten berücksichtigen. Die Inhalte müssen zur betrieblichen Gefährdung passen und bekannt sein. Übungen können zeigen, ob die Abläufe verständlich und praktisch umsetzbar sind.

Ihre Vorteile

Warum Unternehmen in Rödermark auf uns vertrauen

Passende Betreuung

Die sicherheitstechnische Betreuung wird an Betriebsgröße, Tätigkeiten und vorhandene Gefährdungen angepasst, statt unabhängig vom tatsächlichen Bedarf zu erfolgen.

Büroarbeit im Fokus

Eine gezielte Beurteilung verbindet ergonomische, organisatorische und psychische Faktoren zu praktikablen Verbesserungen für Bildschirmarbeitsplätze.

Klare Schnittstellen

Abgestimmte Informationen zwischen Betrieb und Fremdfirmen verringern Missverständnisse und erleichtern die Koordination sicherer Tätigkeiten.

Lernende Prävention

Die Auswertung von Beinaheereignissen und Unfällen liefert konkrete Hinweise, um Schutzmaßnahmen dauerhaft weiterzuentwickeln.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Rödermark.

  • Adresse
    63322 Rödermark
  • Telefon
    +49 69 967 599 27
  • E-Mail
    info@lionda.de
  • Öffnungszeiten
    Mo-Fr: 08:00 - 17:00 Uhr
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Arbeitssicherheit in Rödermark