Standort: Riesa

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Riesa

Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Riesa und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.

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Unsere Leistungen

Umfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Arbeitsmittel sicher betreiben

Wir bewerten die sichere Verwendung von Maschinen und Arbeitsmitteln, prüfen Schutzvorrichtungen sowie Betriebsanweisungen und unterstützen bei Maßnahmen gegen Fehlbedienung.

Technische Schutzmaßnahmen

Wir untersuchen, ob technische Einrichtungen Gefährdungen wirksam begrenzen, und begleiten die Priorisierung von Nachbesserungen an Maschinen, Anlagen und Arbeitsplätzen.

Lärm und Vibrationen

Für Tätigkeiten erfassen wir Belastungen durch Lärm und Vibrationen, prüfen vorhandene Schutzmaßnahmen und entwickeln Empfehlungen für Arbeitsgestaltung, Vorsorge und Unterweisung.

Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten

Wir strukturieren tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen, berücksichtigen besondere Personengruppen und legen Schutzmaßnahmen mit überprüfbaren Umsetzungsschritten fest.

Sicherheitsunterweisungen

Beschäftigte erhalten verständliche, arbeitsplatzbezogene Unterweisungen vor Tätigkeitsaufnahme und danach regelmäßig; mindestens jährlich erfolgt die Wiederholung mit Dokumentation.

Schutz vor Absturz

Bei Arbeiten mit Absturzgefahr unterstützen wir bei der Rangfolge technischer und organisatorischer Maßnahmen, der Auswahl geeigneter PSA und der praktischen Einweisung.

Arbeitssicherheit Riesa

Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Riesa

Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Riesa und Umgebung. Ob entlang der Hauptstraße, der Robert-Schumann-Straße oder der Ziegeleistraße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.

Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.

  • Zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen
  • Betreuung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schnelle Reaktionszeiten
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Häufige Fragen

Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Riesa suchen

FAQ 01

Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren?

Sie sollte angepasst werden, wenn sich Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel, Stoffe oder organisatorische Bedingungen ändern. Auch Unfälle, Beinaheereignisse oder neue Erkenntnisse können Anlass geben. Außerdem sollte geprüft werden, ob bestehende Maßnahmen wirksam und für die tatsächlichen Tätigkeiten noch geeignet sind.

FAQ 02

Welche Regeln gelten für Unterweisungen?

Unterweisungen erfolgen vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach regelmäßig. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 sind sie mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Änderungen, neue Gefährdungen oder Ereignisse können zusätzliche Unterweisungen erforderlich machen.

FAQ 03

Was ist bei Lärm am Arbeitsplatz zu beachten?

Die Gefährdung wird anhand der konkreten Tätigkeiten und Exposition beurteilt. Technische Lärmminderung, organisatorische Begrenzung der Einwirkzeit, geeigneter Gehörschutz und arbeitsmedizinische Vorsorge können zusammengehören. Die Auswahl muss aus der Gefährdungsbeurteilung hervorgehen.

FAQ 04

Welche Maßnahmen schützen vor Absturz?

Vorrang haben sichere Arbeitsplätze und technische Einrichtungen wie Geländer oder Abdeckungen. Erst wenn diese nicht ausreichen, kommen organisatorische Maßnahmen und geeignete persönliche Schutzausrüstung hinzu. Außerdem sind Zugang, Rettung und Unterweisung in die Planung einzubeziehen.

FAQ 05

Wer darf Arbeitsmittel prüfen?

Prüfungen müssen nach Art des Arbeitsmittels und der Gefährdung durch eine dafür geeignete, befähigte Person oder eine zuständige Stelle erfolgen. Prüfumfang, Ergebnis, Mängel und nächste Prüfung sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.

FAQ 06

Wie werden besondere Personengruppen berücksichtigt?

Die Gefährdungsbeurteilung muss beispielsweise Jugendliche, werdende oder stillende Mütter sowie Menschen mit besonderen Unterstützungsbedarfen angemessen berücksichtigen. Tätigkeiten, Schutzmaßnahmen und gegebenenfalls Einsatzgrenzen werden individuell geprüft und mit den zuständigen Verantwortlichen abgestimmt.

Ihre Vorteile

Warum Unternehmen in Riesa auf uns vertrauen

Sicherere Maschinenarbeit

Die Verbindung aus Gefährdungsbeurteilung, Schutztechnik und Unterweisung stärkt den sicheren Betrieb von Maschinen und Arbeitsmitteln.

Messbare Verbesserungen

Bewertungen von Lärm, Vibrationen und Absturzgefährdungen liefern eine nachvollziehbare Grundlage für priorisierte Schutzmaßnahmen und deren spätere Kontrolle.

Tätigkeitsbezogene Orientierung

Beschäftigte erhalten konkrete Informationen zu ihren Arbeitsplätzen, statt sich auf allgemeine Sicherheitsregeln ohne Bezug verlassen zu müssen.

Dokumentierte Verantwortlichkeit

Festgelegte Aufgaben, Termine und Nachweise erleichtern es Verantwortlichen, Schutzmaßnahmen im Betrieb umzusetzen und deren Wirksamkeit zu bewerten.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Riesa.

  • Adresse
    01589 Riesa
  • Telefon
    +49 69 967 599 27
  • E-Mail
    info@lionda.de
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Arbeitssicherheit in Riesa