Standort: Reinbek

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Reinbek

Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Reinbek und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.

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Unsere Leistungen

Umfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Gefährdungsbeurteilung

Für Betriebe erfassen wir Arbeitsbereiche, Tätigkeiten und Gefährdungen, bewerten Risiken und entwickeln nachvollziehbare Maßnahmen mit Verantwortlichkeiten und Prüfterminen.

DGUV-Vorschrift-2-Betreuung

Wir unterstützen Unternehmen vor Ort bei der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, einschließlich Bedarfsermittlung, Beratung und Dokumentation.

Betriebsbegehungen

Bei Begehungen vor Ort prüfen wir Verkehrswege, Arbeitsplätze, Schutzmaßnahmen und organisatorische Abläufe, besprechen Abweichungen mit Verantwortlichen und verfolgen Korrekturen nach.

Unterweisungen

Wir erstellen verständliche Unterweisungen für Beschäftigte vor Ort und berücksichtigen Tätigkeit, Gefährdung, Änderungen sowie die erforderliche Wiederholung und Dokumentation.

Arbeitsmittelprüfung

Für den Betrieb koordinieren wir die sicherheitstechnische Bewertung von Arbeitsmitteln, legen Prüfanlässe fest und unterstützen bei der übersichtlichen Erfassung von Ergebnissen.

Notfallorganisation

Wir analysieren für Unternehmen vor Ort Alarmierung, Erste Hilfe, Räumung und Zuständigkeiten, damit Notfallabläufe verständlich geregelt, geübt und fortgeschrieben werden.

Arbeitssicherheit Reinbek

Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Reinbek

Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Reinbek und Umgebung. Ob entlang der Bahnhofstraße, der Holsteiner Straße oder der Matthias-Claudius-Straße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.

Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.

  • Zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen
  • Betreuung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schnelle Reaktionszeiten
Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen

Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Reinbek suchen

FAQ 01

Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Die Gefährdungsbeurteilung sollte angepasst werden, wenn sich Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel, Räume oder Beschäftigtengruppen ändern. Auch Unfälle, Beinaheereignisse, neue Erkenntnisse oder unzureichende Maßnahmen können eine Überarbeitung auslösen. Umfang und Vorgehen richten sich nach den konkreten Gefährdungen.

FAQ 02

Was umfasst die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2?

Die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 umfasst grundsätzlich sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Beratung. Für einen Betrieb vor Ort werden Aufgaben und Betreuungsumfang anhand Betriebsart, Beschäftigtenzahl und Gefährdungslage bestimmt. Die konkrete Ausgestaltung wird mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abgestimmt.

FAQ 03

Wie werden Unterweisungen korrekt organisiert?

Beschäftigte vor Ort müssen vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach regelmäßig unterwiesen werden. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 sind Unterweisungen mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Änderungen, neue Gefährdungen oder Ereignisse können zusätzliche Unterweisungen erforderlich machen.

FAQ 04

Was wird bei einer Betriebsbegehung betrachtet?

Bei einer Begehung vor Ort werden unter anderem Arbeitsplätze, Verkehrswege, Maschinen, Gefahrstoffe, ergonomische Bedingungen und organisatorische Regelungen betrachtet. Festgestellte Mängel werden bewertet, Verantwortlichen zugeordnet und mit angemessenen Maßnahmen sowie nachvollziehbaren Erledigungsständen dokumentiert.

FAQ 05

Wer legt Prüfungen für Arbeitsmittel fest?

Der Arbeitgeber legt Prüfungen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerangaben und einschlägiger Vorschriften fest. Für Unternehmen vor Ort können Prüfart, Prüfumfang und Prüffrist je nach Arbeitsmittel, Nutzung und Beanspruchung unterschiedlich sein und müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.

FAQ 06

Was gehört zu einer Notfallorganisation?

Eine geeignete Notfallorganisation vor Ort regelt Alarmierung, Erste Hilfe, Räumung, Sammelstellen und Zuständigkeiten. Sie berücksichtigt betriebliche Risiken und besondere Personengruppen. Übungen, Auswertungen und Änderungen im Betrieb können Anpassungen erforderlich machen, damit Abläufe verständlich und handhabbar bleiben.

Ihre Vorteile

Warum Unternehmen in Reinbek auf uns vertrauen

Klare Verantwortlichkeiten

Maßnahmen, Zuständigkeiten und Termine werden nachvollziehbar festgehalten, sodass Führungskräfte vor Ort deren Umsetzung gezielt verfolgen können.

Praxisnahe Beratung

Die Beratung orientiert sich an tatsächlichen Arbeitsabläufen und unterstützt Betriebe vor Ort dabei, Schutzmaßnahmen verständlich und umsetzbar zu gestalten.

Geordnete Dokumentation

Strukturierte Nachweise erleichtern vor Ort die interne Kontrolle, die Vorbereitung weiterer Prüfungen und die regelmäßige Aktualisierung des Arbeitsschutzes.

Frühe Risikoerkennung

Regelmäßige Betrachtungen helfen, Gefährdungen vor Ort vor Unfällen, Störungen oder gesundheitlichen Belastungen zu erkennen und angemessen zu bearbeiten.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Reinbek.

  • Adresse
    21465 Reinbek
  • Telefon
    +49 69 967 599 27
  • E-Mail
    info@lionda.de
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Arbeitssicherheit in Reinbek