Standort: Öhringen

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Öhringen

Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Öhringen und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.

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Unsere Leistungen

Umfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Gefährdungsbeurteilung

Für Betriebe erfassen wir Gefährdungen systematisch, bewerten Risiken und entwickeln technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen mit nachvollziehbarer Dokumentation.

DGUV-Vorschrift-2-Betreuung

Die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 unterstützt Unternehmen bei der Planung, Umsetzung und Überprüfung erforderlicher Arbeitsschutzmaßnahmen durch eine externe Fachkraft.

Arbeitsplatzbegehungen

Bei Begehungen prüfen wir Arbeitsplätze, Verkehrswege, Arbeitsmittel und betriebliche Abläufe, besprechen Mängel mit Verantwortlichen und verfolgen Maßnahmen nach.

Unterweisungen

Wir unterstützen bei tätigkeitsbezogenen Unterweisungen zu Arbeitsverfahren, Gefahrstoffen, Arbeitsmitteln und Notfallmaßnahmen und berücksichtigen dabei betriebliche Änderungen.

Gefahrstoffe

Für den Umgang mit Gefahrstoffen prüfen wir Betriebsanweisungen, Kennzeichnung, Lagerung und Schutzmaßnahmen und unterstützen bei der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.

Unfallanalyse

Nach Ereignissen analysieren wir Ursachen und begünstigende Bedingungen, damit geeignete technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen abgeleitet werden können.

Arbeitssicherheit Öhringen

Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Öhringen

Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Öhringen und Umgebung. Ob entlang der Hauptstraße, der Kernerstraße oder der Hirschgasse: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.

Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.

  • Zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen
  • Betreuung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schnelle Reaktionszeiten
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Häufige Fragen

Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Öhringen suchen

FAQ 01

Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung für einen Betrieb erforderlich?

Arbeitgeber müssen Gefährdungen der Tätigkeiten und Arbeitsplätze beurteilen, bevor Beschäftigte eingesetzt werden und wenn sich Arbeitsbedingungen wesentlich ändern. Besondere kommunale Regeln gelten dabei nicht; maßgeblich sind Tätigkeit, Gefährdungen und einschlägige Vorschriften. Ergebnisse und Maßnahmen müssen nachvollziehbar dokumentiert und bei Bedarf angepasst werden.

FAQ 02

Was umfasst die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2?

Die Betreuung umfasst je nach Betriebsart, Beschäftigtenzahl und Gefährdung eine Grundbetreuung sowie anlassbezogene Unterstützung. Eine externe Fachkraft kann beispielsweise bei Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, Unterweisungen oder der Unfallauswertung mitwirken. Der konkrete Betreuungsumfang richtet sich nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.

FAQ 03

Wie häufig müssen Beschäftigte unterwiesen werden?

Unterweisungen müssen vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach regelmäßig erfolgen. Die Unternehmerin oder der Unternehmer muss die Unterweisung nach § 4 DGUV Vorschrift 1 mindestens jährlich wiederholen und dokumentieren. Änderungen, neue Gefährdungen oder Ereignisse können zusätzliche Unterweisungen erfordern. Inhalte müssen zur jeweiligen Tätigkeit passen.

FAQ 04

Was passiert bei einem Mangel an einem Arbeitsmittel?

Ein Mangel wird zunächst hinsichtlich seiner Sicherheitsrelevanz bewertet. Abhängig vom Ergebnis kann das Arbeitsmittel weiter betrieben, eingeschränkt genutzt, gekennzeichnet oder außer Betrieb genommen werden. Zuständigkeit, Entscheidung und erforderliche Nachbesserung sollten dokumentiert werden; pauschale Entscheidungen ohne Risikobewertung sind nicht sachgerecht.

FAQ 05

Wie lassen sich Gefahrstoffe im Betrieb sicher organisieren?

Erforderlich sind eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung, geeignete Betriebsanweisungen, verständliche Kennzeichnungen und sichere Lagerbedingungen. Zusätzlich müssen Beschäftigte vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig unterwiesen werden. Eine strukturierte Bestandsaufnahme hilft, Ersatzstoffe, technische Absaugung, organisatorische Regeln und persönliche Schutzausrüstung angemessen zu berücksichtigen.

FAQ 06

Wie werden Maßnahmen nach einem Arbeitsunfall überprüft?

Nach einem Arbeitsunfall werden nicht nur unmittelbare Ursachen, sondern auch organisatorische Bedingungen, Arbeitsmittel und Verhaltensfaktoren betrachtet. Empfehlenswert ist eine dokumentierte Unfallanalyse mit Verantwortlichkeiten und Terminen. Anschließend wird geprüft, ob technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen umgesetzt wurden und die Gefährdung tatsächlich reduziert ist.

Ihre Vorteile

Warum Unternehmen in Öhringen auf uns vertrauen

Klare Verantwortlichkeiten

Zuständigkeiten, Fristen und Maßnahmen werden verständlich festgehalten, sodass Führungskräfte und Beschäftigte ihre Aufgaben im Arbeitsschutz nachvollziehbar umsetzen können.

Praxisnahe Dokumentation

Die Unterlagen orientieren sich an konkreten Tätigkeiten und Arbeitsplätzen und bleiben dadurch für den betrieblichen Alltag anwendbar.

Frühe Risikobewertung

Gefährdungen werden möglichst vor Veränderungen, neuen Arbeitsverfahren oder dem Einsatz anderer Arbeitsmittel betrachtet und angemessen bewertet.

Nachvollziehbare Maßnahmenkontrolle

Offene Punkte werden priorisiert, Verantwortlichen zugeordnet und bei Folgeterminen auf ihre Umsetzung und Wirksamkeit geprüft.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Öhringen.

  • Adresse
    74613 Öhringen
  • Telefon
    +49 69 967 599 27
  • E-Mail
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Arbeitssicherheit in Öhringen