Standort: Oberursel (Taunus)

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Oberursel (Taunus)

Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Oberursel (Taunus) und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.

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Unsere Leistungen

Umfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Gefährdungsbeurteilung

Für Unternehmen erfassen wir Arbeitsabläufe, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen, bewerten Risiken nachvollziehbar und halten Verantwortlichkeiten sowie erforderliche Verbesserungen prüffähig fest.

DGUV-Vorschrift-2-Betreuung

Wir unterstützen Betriebe bei der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, abgestimmt auf Tätigkeiten, Gefährdungen und betriebliche Anforderungen.

Arbeitsplatzbegehungen

Bei Begehungen prüfen wir Verkehrswege, Arbeitsplätze, technische Einrichtungen und organisatorische Abläufe, besprechen Mängel mit Verantwortlichen und verfolgen Maßnahmen nachvollziehbar nach.

Unterweisungen

Wir entwickeln verständliche Unterweisungen für Beschäftigte, einschließlich praktischer Hinweise zu Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Verhalten im Notfall und dokumentierter Wiederholung.

Psychische Belastung

Wir unterstützen bei der Beurteilung psychischer Belastungen, indem Arbeitsintensität, Handlungsspielräume, soziale Beziehungen und Arbeitszeitgestaltung systematisch betrachtet und geeignete Maßnahmen abgeleitet werden.

Notfallorganisation

Für Betriebe prüfen wir Alarmwege, Erste Hilfe, Evakuierung und Zuständigkeiten, damit Notfallabläufe verständlich, aktuell und mit Übungen überprüfbar bleiben.

Arbeitssicherheit Oberursel (Taunus)

Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Oberursel (Taunus)

Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Oberursel (Taunus) und Umgebung. Ob entlang der Hauptstraße, der Folkbertusstraße oder der Homburger Landstraße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.

Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.

  • Zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen
  • Betreuung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schnelle Reaktionszeiten
Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen

Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Oberursel (Taunus) suchen

FAQ 01

Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich?

Arbeitgeber müssen die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen beurteilen und daraus Schutzmaßnahmen ableiten. Das gilt für alle Betriebe. Die Beurteilung ist zu aktualisieren, wenn sich Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel, Räume oder Erkenntnisse aus Unfällen und Beinaheereignissen ändern.

FAQ 02

Was umfasst die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2?

Die Betreuung umfasst eine Grundbetreuung und, abhängig von Betriebsart und Gefährdungen, eine betriebsspezifische Betreuung. Die dafür erforderlichen Einsatzzeiten und Inhalte werden anhand der konkreten Situation des Unternehmens mit den Verantwortlichen abgestimmt.

FAQ 03

Wie oft müssen Beschäftigte unterwiesen werden?

Unterweisungen müssen vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach regelmäßig erfolgen. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 sind sie mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Änderungen, neue Gefährdungen oder Ereignisse können zusätzliche Unterweisungen erforderlich machen.

FAQ 04

Was wird bei einer Begehung geprüft?

Bei einer Begehung werden unter anderem Arbeitsplätze, Verkehrswege, Arbeitsmittel, Schutzmaßnahmen und organisatorische Regelungen betrachtet. Daraus lässt sich eine priorisierte Maßnahmenliste mit Verantwortlichen, Fristen und einer späteren Wirksamkeitskontrolle entwickeln.

FAQ 05

Wie werden psychische Belastungen beurteilt?

Betrachtet werden Bedingungen der Arbeit, nicht die Persönlichkeit einzelner Beschäftigter. Dazu zählen beispielsweise Arbeitsmenge, Zeitdruck, Einflussmöglichkeiten, Zusammenarbeit und Arbeitszeit. Die Ergebnisse werden mit Beschäftigten und Verantwortlichen ausgewertet, damit passende organisatorische Verbesserungen entstehen.

FAQ 06

Welche Aufgaben hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Sie berät den Arbeitgeber und unterstützt Führungskräfte bei der Beurteilung von Gefährdungen, der Auswahl von Schutzmaßnahmen und der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze. Die Verantwortung für die Umsetzung und Organisation des Arbeitsschutzes bleibt beim Arbeitgeber.

Ihre Vorteile

Warum Unternehmen in Oberursel (Taunus) auf uns vertrauen

Klare Verantwortlichkeiten

Maßnahmen, Zuständigkeiten und Termine werden nachvollziehbar festgehalten, sodass Führungskräfte und Beschäftigte ihre Aufgaben im Arbeitsschutz verlässlich erkennen.

Praxisnahe Lösungen

Die Beratung verbindet rechtliche Anforderungen mit den tatsächlichen Arbeitsabläufen und entwickelt Schutzmaßnahmen, die im betrieblichen Alltag umsetzbar sind.

Bessere Nachverfolgung

Dokumentierte Begehungen und Maßnahmenlisten machen Fortschritte sichtbar und erleichtern die erneute Bewertung offener Gefährdungen.

Stärkere Prävention

Frühzeitig erkannte Risiken lassen sich organisatorisch, technisch oder personenbezogen bearbeiten, bevor daraus Unfälle oder gesundheitliche Belastungen entstehen.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Oberursel (Taunus).

  • Adresse
    61440 Oberursel (Taunus)
  • Telefon
    +49 69 967 599 27
  • E-Mail
    info@lionda.de
  • Öffnungszeiten
    Mo-Fr: 08:00 - 17:00 Uhr
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