Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Nordhorn und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.
Jetzt Beratung anfragenUmfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen
Für Unternehmen erfassen wir Gefährdungen systematisch, bewerten Risiken und entwickeln technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen für konkrete Arbeitsplätze.
Die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 verbindet regelmäßige Beratung, erforderliche Betriebsbesichtigungen und nachvollziehbare Dokumentation mit den betrieblichen Anforderungen.
Bei Begehungen prüfen wir Verkehrswege, Arbeitsmittel, Ordnung, Beleuchtung und ergonomische Bedingungen und halten erforderliche Maßnahmen mit Verantwortlichkeiten fest.
Wir unterstützen Unterweisungen für Beschäftigte zu konkreten Gefährdungen, sicheren Arbeitsweisen, persönlicher Schutzausrüstung und Verhalten bei Notfällen.
Gefahrstofftätigkeiten werden anhand von Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblättern, Expositionen und geeigneten Schutzmaßnahmen fachlich beurteilt.
Nach Arbeitsunfällen oder Beinaheereignissen untersuchen wir Ursachen, betroffene Abläufe und gegenseitige Gefährdungen, damit Maßnahmen wirksam angepasst werden.
Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Nordhorn und Umgebung. Ob entlang der Schulstraße, der Tulpenstraße oder der Schubertstraße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.
Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.
Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Nordhorn suchen
Eine Gefährdungsbeurteilung betrachtet Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und organisatorische Abläufe. Dabei werden Gefährdungen ermittelt, Risiken bewertet und technische, organisatorische sowie personenbezogene Maßnahmen festgelegt. Die Ergebnisse müssen für die konkrete Tätigkeit aktuell und anwendbar bleiben und bei Änderungen angepasst werden.
Art und Umfang der Betreuung richten sich nach Betriebsart, Beschäftigtenzahl und Gefährdungssituation. Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung werden abgestimmt, erforderliche Anlässe dokumentiert und Maßnahmen mit den Verantwortlichen besprochen. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Unterweisungen müssen vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach regelmäßig erfolgen. Jede Unterweisung ist mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Änderungen von Arbeitsverfahren, neue Gefährdungen oder Ereignisse können zusätzliche Unterweisungen erfordern. Inhalte und Teilnehmerkreis müssen zur jeweiligen Tätigkeit passen.
Mängel an Arbeitsmitteln werden nach Art, Umfang und Sicherheitsrelevanz beurteilt. Entscheidend ist, ob die weitere Nutzung vertretbar bleibt und welche Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind. Reparatur, Sperrung, Ersatz oder eine kontrollierte Weiterverwendung mit Auflagen können je nach Ergebnis geeignete Reaktionen sein.
Persönliche Schutzausrüstung ergänzt technische und organisatorische Maßnahmen, wenn Gefährdungen anders nicht ausreichend beherrscht werden. Auswahl, Tragepflicht, Unterweisung, Aufbewahrung und Pflege werden anhand der tatsächlichen Gefährdung festgelegt. Die Ausrüstung muss geeignet, passend und funktionsfähig sein.
Eine Unfallanalyse klärt nicht nur den unmittelbaren Ablauf, sondern auch organisatorische Ursachen, Arbeitsbedingungen und mögliche gegenseitige Gefährdungen. Aussagen, Unterlagen und örtliche Gegebenheiten werden dafür ausgewertet. Daraus entstehen konkrete Maßnahmen, deren Umsetzung und Wirksamkeit anschließend kontrolliert werden.
Warum Unternehmen in Nordhorn auf uns vertrauen
Maßnahmen werden mit Zuständigkeiten, Prioritäten und nachvollziehbaren Prüfpunkten dokumentiert, sodass betriebliche Verantwortliche die Umsetzung gezielt verfolgen können.
Die Beratung berücksichtigt tatsächliche Arbeitsabläufe, vorhandene Arbeitsmittel und die Qualifikation der Beschäftigten statt ausschließlich allgemeine Muster zu verwenden.
Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen und Unterweisungen bleiben für die konkrete Tätigkeit aktuell, anwendbar und bei Bedarf prüffähig dokumentiert.
Regelmäßige Betrachtungen helfen, Veränderungen, neue Gefährdungen und sicherheitsrelevante Mängel rechtzeitig zu erkennen und angemessen zu bearbeiten.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Nordhorn.