Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Norden und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.
Jetzt Beratung anfragenUmfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen
Für Unternehmen erfassen wir Gefährdungen systematisch, bewerten Risiken und entwickeln technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen für konkrete Arbeitsplätze.
Die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 unterstützt Betriebe bei gesetzlichen Aufgaben, der Auswahl geeigneter Maßnahmen und einer nachvollziehbaren Arbeitsschutzorganisation.
Bei Begehungen prüfen wir Arbeitsplätze, Verkehrswege, Arbeitsmittel und Betriebsabläufe, dokumentieren Abweichungen und stimmen die nächsten Schritte mit Verantwortlichen ab.
Wir unterstützen bei verständlichen Unterweisungen zu Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und sicherem Verhalten, einschließlich bedarfsgerechter Wiederholungen und dokumentierter Teilnahme.
Wir begleiten die Bewertung von Arbeitsmitteln und die Prüfkoordination, wobei die Sicherheitsrelevanz festgestellter Mängel die weitere Nutzung bestimmt.
Wir bearbeiten Gefahrstoffgefährdungen, Betriebsanweisungen und Notfallabläufe, damit Schutzmaßnahmen, Erste Hilfe und Meldewege zur jeweiligen Tätigkeit passen.
Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Norden und Umgebung. Ob entlang der Bahnhofstraße, der Heerstraße oder der Herbert-Dunkel-Straße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.
Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.
Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Norden suchen
Eine Gefährdungsbeurteilung ist erforderlich, bevor Beschäftigte eine Tätigkeit aufnehmen, und muss bei relevanten Änderungen angepasst werden. Dazu zählen beispielsweise neue Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Gefahrstoffe, Unfälle oder erkannte neue Gefährdungen. Für Betriebe sollte die Beurteilung die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und daraus abgeleiteten Maßnahmen abbilden.
Die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 richtet sich nach Betriebsart, Beschäftigtenzahl und Gefährdungssituation. Sie umfasst unter anderem die Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, Unterweisungen und der Organisation des Arbeitsschutzes. Der konkrete Betreuungsumfang wird anhand der Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers bestimmt.
Unterweisungen müssen vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach regelmäßig erfolgen. Jede Unterweisung ist mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Änderungen, neue Gefährdungen, besondere Tätigkeiten oder Ereignisse können zusätzliche Unterweisungen erfordern. Inhalt und Form sollten zur Zielgruppe, Tätigkeit und konkreten Gefährdung passen.
Zunächst wird bewertet, welche Sicherheitsrelevanz der Mangel besitzt und ob eine sichere weitere Nutzung möglich ist. Je nach Ergebnis kommen Instandsetzung, Einschränkung, Kennzeichnung oder Außerbetriebnahme infrage. Eine pauschale Entscheidung ist nicht sachgerecht; die Bewertung sollte dokumentiert und durch eine befähigte Person unterstützt werden.
Eine Unterweisung zu Gefahrstoffen behandelt unter anderem Eigenschaften, Gefährdungen, Kennzeichnung, Betriebsanweisung, sichere Arbeitsverfahren, Lagerung, Notfallmaßnahmen und erforderliche persönliche Schutzausrüstung. Beschäftigte müssen die Inhalte verstehen und anwenden können. Die Anweisungen sollten an vorhandene Stoffe, Tätigkeiten und betriebliche Notfallabläufe angepasst werden.
Vor Beginn der Arbeiten müssen Auftraggeber und Fremdfirmen Informationen zu Gefährdungen, Arbeitsbereichen und Schutzmaßnahmen austauschen. Verantwortlichkeiten, Verkehrswege, Freigaben und Notfallregelungen sind abzustimmen. Bei gleichzeitigen Tätigkeiten können zusätzliche Koordination und eine gemeinsame Unterweisung erforderlich sein, damit gegenseitige Gefährdungen erkannt und reduziert werden.
Warum Unternehmen in Norden auf uns vertrauen
Aufgaben, Zuständigkeiten und erforderliche Maßnahmen werden verständlich festgehalten, sodass Führungskräfte und Beschäftigte ihre Beiträge zum Arbeitsschutz erkennen.
Begehungen, Unterweisungen und Bewertungen werden prüffähig dokumentiert, ohne die betriebliche Praxis durch unnötige oder veraltete Unterlagen zu belasten.
Die Empfehlungen orientieren sich an tatsächlichen Arbeitsabläufen und berücksichtigen technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen in sinnvoller Reihenfolge.
Veränderungen, neue Arbeitsmittel und besondere Tätigkeiten werden frühzeitig betrachtet, damit Schutzmaßnahmen vor Aufnahme oder Änderung einer Tätigkeit umgesetzt werden können.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Norden.