Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Neubrandenburg und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.
Jetzt Beratung anfragenUmfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen
Aufbau eines Gefahrstoffkatasters nach TRGS sowie Erstellung passender Betriebsanweisungen für Ihren Standort Neubrandenburg.
Strategische Beratung zu Arbeitsschutzpflichten, Verantwortlichkeiten und Organisationsstrukturen in Ihrem Neubrandenburgeren Unternehmen.
Messung und Bewertung von Lärm- und Vibrationsbelastungen an Arbeitsplätzen in Neubrandenburg nach LärmVibrationsArbSchV.
Bewertung der Maschinen- und CE-Konformität sowie Erstellung sicherheitstechnischer Stellungnahmen für Betriebe in Neubrandenburg.
Strukturierte Erfassung und Bewertung sämtlicher Gefährdungen in Ihrem Neubrandenburger Betrieb nach ArbSchG.
Geplante Begehungen Ihrer Arbeitsstätten in Neubrandenburg mit schriftlichem Mängelprotokoll und konkreten Empfehlungen.
Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Neubrandenburg und Umgebung. Ob entlang der Friedrich-Engels-Ring, der Stargarder Straße oder der Demminer Straße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.
Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.
Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Neubrandenburg suchen
Wenn ein Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) überschritten werden könnte. Wir führen orientierende Messungen durch und veranlassen bei Bedarf Beurteilungsmessungen nach TRLV Lärm.
Die Arbeitsstättenverordnung regelt unter anderem Beleuchtung, Raumklima, Verkehrswege, Ausgänge und Sanitäreinrichtungen. Wir gleichen Ihre Flächen mit der ArbStättV ab und dokumentieren Abweichungen.
Jeder Arbeitgeber muss nach dem Arbeitsschutzgesetz Gefährdungen ermitteln, Schutzmaßnahmen umsetzen, Beschäftigte unterweisen und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen – unabhängig von Branche und Betriebsgröße.
Ja. Sämtliche Leistungen – von der Erstbegehung bis zur fortlaufenden Betreuung – erbringen wir vor Ort in Ihrem Betrieb sowie in den umliegenden Gewerbegebieten.
Eine generelle Pflicht besteht nicht, aber Versicherer, Bauordnungen und Brandschutzkonzepte fordern ihn häufig – etwa bei Sonderbauten, größeren Gewerbestandorten oder erhöhter Brandgefährdung. Wir prüfen den Bedarf für Ihren Betrieb.
Ab 21 Beschäftigten muss mindestens ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Er unterstützt den Arbeitgeber, ist aber kein Ersatz für die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wir schulen Ihre Sicherheitsbeauftragten praxisnah.
Warum Unternehmen in Neubrandenburg auf uns vertrauen
Kurzfristige Termine bei akutem Bedarf, Behördenauflagen oder anstehenden Audits in Neubrandenburg.
Wir betreuen Industrie, Handwerk, Handel und Gesundheitswesen – passgenaue Lösungen statt Schema F.
Belastbare Stellungnahmen und Dokumentation, die im Schadensfall vor Gericht standhalten.
Dokumentation, die behördlichen Begehungen, BG-Kontrollen und ISO-Audits standhält.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Neubrandenburg.