Standort: Neu-Ulm

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Neu-Ulm

Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Neu-Ulm und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.

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Unsere Leistungen

Umfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Gefahrstoffmanagement

Wir unterstützen bei Gefahrstoffverzeichnis, Sicherheitsdatenblättern, Betriebsanweisungen, Lagerung und tätigkeitsbezogenen Schutzmaßnahmen.

Maschinensicherheit

Wir betrachten sichere Maschinenbedienung, Schutzeinrichtungen, Wartung, Reinigung und wiederkehrende Prüfungen im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung.

Lärmschutz

Für Arbeitsplätze bewerten wir Lärmbelastungen, technische und organisatorische Minderungsmaßnahmen sowie den sinnvollen Einsatz von Gehörschutz.

Fremdfirmen koordinieren

Wir unterstützen Betriebe bei der Abstimmung von Gefährdungen, Arbeitsfreigaben und Verantwortlichkeiten mit beauftragten Fremdfirmen.

DGUV-Vorschrift-2-Beratung

Die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 wird für Unternehmen anhand von Betriebsart, Beschäftigtenzahl und Gefährdungen geplant.

Maßnahmenkontrolle

Wir verfolgen vereinbarte Arbeitsschutzmaßnahmen, prüfen deren Umsetzung und unterstützen bei Anpassungen, wenn die Wirkung nicht ausreicht.

Arbeitssicherheit Neu-Ulm

Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Neu-Ulm

Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Neu-Ulm und Umgebung. Ob entlang der Bahnhofstraße, der Albert-Schweitzer-Straße oder der Luitpoldstraße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.

Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.

  • Zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen
  • Betreuung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schnelle Reaktionszeiten
Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen

Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Neu-Ulm suchen

FAQ 01

Was gehört in ein Gefahrstoffverzeichnis?

Das Verzeichnis sollte die im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe nachvollziehbar erfassen und einen Bezug zu den jeweiligen Tätigkeiten ermöglichen. Wir prüfen gemeinsam vorhandene Angaben, Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen. Umfang und Detailgrad richten sich nach den tatsächlich eingesetzten Stoffen und Verfahren.

FAQ 02

Welche Schutzmaßnahmen sind an Maschinen wichtig?

Entscheidend sind unter anderem geeignete Schutzeinrichtungen, sichere Bedienung, Wartung, Reinigung, Störungsbeseitigung und klare Zuständigkeiten. Wir betrachten die konkrete Maschine und Tätigkeit. Prüfungen, Unterweisungen und Betriebsanweisungen müssen zur Gefährdungsbeurteilung sowie zu Herstellerangaben passen.

FAQ 03

Wann ist Gehörschutz notwendig?

Zunächst sind Lärmquellen möglichst technisch oder organisatorisch zu mindern. Ergibt die Bewertung weiterhin eine relevante Belastung, können Gehörschutz und weitere Maßnahmen erforderlich sein. Wir unterstützen bei der Beurteilung; konkrete Auslösewerte und Vorsorge richten sich nach den geltenden Arbeitsschutzvorgaben.

FAQ 04

Wie werden Fremdfirmen vor Arbeitsbeginn informiert?

Vor Beginn sollten Auftraggeber und Fremdfirma relevante Gefährdungen, Arbeitsbereiche, Schutzmaßnahmen, Verkehrswege, Notfallregeln und Ansprechpartner abstimmen. Wir unterstützen bei der Dokumentation und Koordination. Jede Firma bleibt für die Sicherheit ihrer Beschäftigten im eigenen Verantwortungsbereich zuständig.

FAQ 05

Wie wird die DGUV-Vorschrift-2-Betreuung festgelegt?

Art und Umfang ergeben sich nicht allein aus dem Ortsnamen, sondern aus Betriebsart, Beschäftigtenzahl und Gefährdungen. Wir klären diese Grundlagen, ordnen erforderliche Leistungen ein und stimmen die Betreuung mit den betrieblichen Verantwortlichen sowie dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.

FAQ 06

Woran erkennt man wirksame Schutzmaßnahmen?

Wirksamkeit zeigt sich daran, dass die festgestellte Gefährdung ausreichend reduziert wird und die Maßnahme im Arbeitsalltag eingehalten werden kann. Wir prüfen Beobachtungen, Rückmeldungen, Messwerte oder Ereignisse und passen die Lösung an, wenn neue Erkenntnisse dies erforderlich machen.

Ihre Vorteile

Warum Unternehmen in Neu-Ulm auf uns vertrauen

Sichere Abläufe

Abgestimmte Schutzmaßnahmen helfen Beschäftigten, Maschinen, Gefahrstoffe und Fremdfirmeneinsätze verlässlich in den Arbeitsalltag einzubinden.

Bessere Entscheidungsgrundlagen

Geordnete Informationen aus Beurteilungen und Prüfungen erleichtern Verantwortlichen die Priorisierung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen.

Weniger Informationslücken

Ein dokumentierter Austausch mit Fremdfirmen klärt Gefährdungen, Zuständigkeiten und erforderliche Schutzmaßnahmen vor Beginn gemeinsamer Arbeiten.

Wirksamkeit im Blick

Die Kontrolle umgesetzter Maßnahmen zeigt, ob festgelegte Schutzlösungen funktionieren oder weiter angepasst werden müssen.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Neu-Ulm.

  • Adresse
    89231 Neu-Ulm
  • Telefon
    +49 69 967 599 27
  • E-Mail
    info@lionda.de
  • Öffnungszeiten
    Mo-Fr: 08:00 - 17:00 Uhr
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Arbeitssicherheit in Neu-Ulm