Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Neu-Isenburg und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.
Jetzt Beratung anfragenUmfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen
Unternehmen erhalten Unterstützung bei der arbeitsschutzfachlichen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, einschließlich bedarfsbezogener Beratung und dokumentierter Aufgabenplanung.
Wir prüfen vor Ort Büroarbeitsplätze, mobile Arbeit und manuelle Tätigkeiten, um ergonomische Belastungen zu erkennen und umsetzbare Anpassungen vorzuschlagen.
Für Betriebe vor Ort analysieren wir Arbeitszeit, Aufgabenverteilung, Kommunikation und Schnittstellen, soweit daraus Gefährdungen oder vermeidbare Belastungen entstehen.
Wir unterstützen vor Ort bei der Auswahl persönlicher Schutzausrüstung, berücksichtigen Tragekomfort und Kompatibilität und ordnen erforderliche Unterweisungen zu.
Durch Beobachtung von Arbeitsabläufen vor Ort identifizieren wir Unfallrisiken und entwickeln gemeinsam mit Verantwortlichen technische, organisatorische oder personenbezogene Maßnahmen.
Wir prüfen vor Ort vorhandene Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungsnachweise und Prüfunterlagen auf Aktualität, Vollständigkeit und erkennbare Widersprüche.
Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Neu-Isenburg und Umgebung. Ob entlang der Bahnhofstraße, der Kapitän-Strasser-Straße oder der Kapitän-Lehmann-Straße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.
Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.
Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Neu-Isenburg suchen
Die Betreuung umfasst Leistungen der Grundbetreuung und, abhängig von betrieblichen Gefährdungen, zusätzliche betriebsspezifische Betreuung. Art und Umfang richten sich nach DGUV Vorschrift 2 sowie den Bedingungen des Unternehmens. Aufgaben, Beratungsergebnisse und weiterer Bedarf sollten zwischen Arbeitgeber und Fachkraft nachvollziehbar abgestimmt werden.
Im Betrieb können Sitz- und Arbeitshöhe, Bildschirmposition, Eingabegeräte, Beleuchtung, Bewegungsanteile und Arbeitsorganisation betrachtet werden. Bei manuellen Tätigkeiten kommen Körperhaltung, Lasten und Bewegungsabläufe hinzu. Empfehlungen müssen zur konkreten Arbeit passen; bei Beschwerden ist zusätzlich eine arbeitsmedizinische Abklärung sinnvoll.
Für Unternehmen vor Ort sind unter anderem Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungsnachweise, Prüfprotokolle und Maßnahmenlisten relevant. Die Prüfung vergleicht Inhalte mit den tatsächlichen Arbeitsbedingungen. Änderungen an Tätigkeiten, Arbeitsmitteln, Stoffen oder Verantwortlichkeiten können eine Aktualisierung und ergänzende Unterweisung erforderlich machen.
Im Betrieb lassen sich beispielsweise Prioritäten, Arbeitsmenge, Unterbrechungen, Zuständigkeiten und Kommunikationswege untersuchen. Geeignete Maßnahmen können bessere Planung, klare Aufgabenverteilung oder verlässliche Abstimmungen sein. Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ersetzt keine individuelle Behandlung; bei gesundheitlichen Beschwerden sollten Beschäftigte fachkundige Hilfe nutzen.
Im Betrieb wird zunächst geprüft, ob Gefährdungen technisch oder organisatorisch ausreichend vermieden werden können. Danach muss die PSA zur Gefährdung, Tätigkeit und den Beschäftigten passen. Trageweise, Grenzen, Pflege und Aufbewahrung sind zu unterweisen. Auswahl und Bereitstellung liegen in der Verantwortung des Arbeitgebers.
Im Betrieb sollte Unfallprävention bereits bei neuen Tätigkeiten, Arbeitsmitteln, Verfahren oder organisatorischen Änderungen einsetzen. Zusätzlich liefern Beinaheereignisse, Beschwerden und Unfallanalysen wichtige Hinweise. Die Maßnahmenhierarchie bevorzugt technische und organisatorische Lösungen vor personenbezogenen Maßnahmen; ihre Wirksamkeit ist anschließend zu kontrollieren.
Warum Unternehmen in Neu-Isenburg auf uns vertrauen
Eine abgestimmte Betreuung hilft Unternehmen vor Ort, arbeitsschutzfachliche Aufgaben zu priorisieren und nachvollziehbar in die Betriebsorganisation einzuordnen.
Ergonomische Verbesserungen können vor Ort Fehlbelastungen reduzieren und Beschäftigte bei einer sicheren, dauerhaft geeigneten Arbeitsweise unterstützen.
Die Dokumentenprüfung schafft vor Ort Transparenz darüber, welche Nachweise vorhanden, veraltet oder für weitere Bewertungen zu ergänzen sind.
Maßnahmen werden vor Ort mit den zuständigen Personen und Beschäftigten besprochen, damit praktische Erfahrungen in die Umsetzung einfließen.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Neu-Isenburg.