Standort: Monheim am Rhein

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Monheim am Rhein

Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Monheim am Rhein und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.

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Unsere Leistungen

Umfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Gefährdungsbeurteilung

Wir erfassen Tätigkeiten, Arbeitsplätze und Gefährdungen, bewerten Risiken und leiten dokumentierte Schutzmaßnahmen mit Verantwortlichkeiten und Prüfterminen ab.

DGUV-Vorschrift-2-Betreuung

Wir unterstützen Unternehmen bei der arbeitsschutzfachlichen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 und stimmen Maßnahmen mit dem Betrieb sowie der Betriebsärztin ab.

Betriebsbegehungen

Bei Begehungen prüfen wir Verkehrswege, Arbeitsplätze, Maschinen und organisatorische Abläufe, besprechen Abweichungen und verfolgen vereinbarte Verbesserungen nach.

Unterweisungen

Wir entwickeln verständliche Unterweisungen für Beschäftigte, einschließlich tätigkeitsbezogener Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Verhalten im Notfall und nachvollziehbarer Dokumentation.

Arbeitsmittel

Arbeitsmittel in Betrieben werden hinsichtlich sicherer Verwendung, Prüfbedarf, Betriebsanweisungen und erkennbarer Mängel systematisch betrachtet.

Ergonomie

Wir beurteilen Bildschirmarbeitsplätze und körperlich belastende Tätigkeiten, empfehlen praktikable Anpassungen und beziehen die Erfahrungen der Beschäftigten ein.

Arbeitssicherheit Monheim am Rhein

Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Monheim am Rhein

Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Monheim am Rhein und Umgebung. Ob entlang der Hauptstraße, der Tannenstraße oder der Hermann-Löns-Straße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.

Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.

  • Zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen
  • Betreuung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schnelle Reaktionszeiten
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Häufige Fragen

Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Monheim am Rhein suchen

FAQ 01

Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich?

Arbeitgeber müssen die Gefährdungen der Beschäftigten beurteilen und daraus Schutzmaßnahmen ableiten. Das gilt unabhängig vom Standort. Umfang und Vorgehen richten sich nach Tätigkeiten, Arbeitsbedingungen, Beschäftigtengruppen und besonderen Gefährdungen; Ergebnisse und Aktualisierungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren.

FAQ 02

Was umfasst die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2?

Die Betreuung umfasst grundlegende und betriebsspezifische Leistungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Dazu können Begehungen, Beratung bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterstützung bei Unterweisungen und die Bewertung von Arbeitsmitteln gehören. Der konkrete Betreuungsumfang ergibt sich aus Betriebsart, Beschäftigtenzahl und Gefährdungslage.

FAQ 03

Wie oft müssen Beschäftigte unterwiesen werden?

Unterweisungen müssen vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach regelmäßig erfolgen. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 sind sie mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Änderungen, neue Gefährdungen oder Ereignisse können zusätzliche Unterweisungen erfordern. Inhalte und Teilnehmende sollten eindeutig festgehalten werden.

FAQ 04

Was wird bei einer Begehung geprüft?

Geprüft werden unter anderem Verkehrswege, Arbeitsplätze, Maschinen, Gefahrstellen, ergonomische Bedingungen und organisatorische Regelungen. Beobachtungen werden mit Verantwortlichen besprochen und Maßnahmen priorisiert. Eine Begehung ersetzt jedoch nicht die vollständige Gefährdungsbeurteilung oder erforderliche Prüfungen durch befähigte Personen.

FAQ 05

Wie lässt sich Ergonomie im Büro verbessern?

Zunächst werden Bildschirm, Sitzposition, Tisch, Beleuchtung und Arbeitsorganisation betrachtet. Empfohlen werden können etwa passende Einstellungen, geeignete Arbeitsmittel, wechselnde Tätigkeiten und kurze Erholungsphasen. Entscheidend ist die Umsetzung im konkreten Arbeitsablauf sowie die Rückmeldung der Beschäftigten.

FAQ 06

Welche Dokumente sollte ein Betrieb vorhalten?

Je nach Tätigkeit gehören Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungsnachweise, Prüfprotokolle und Maßnahmenverfolgungen dazu. Gegebenenfalls kommen Nachweise zu Gefahrstoffen, persönlicher Schutzausrüstung oder Notfallorganisation hinzu. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von Branche und Gefährdungen ab.

Ihre Vorteile

Warum Unternehmen in Monheim am Rhein auf uns vertrauen

Klare Verantwortlichkeiten

Maßnahmen, Zuständigkeiten und Termine werden übersichtlich festgehalten, damit der Arbeitsschutz im betrieblichen Alltag nachverfolgt werden kann.

Nachvollziehbare Entscheidungen

Bewertungen stützen sich auf die konkrete Tätigkeit, vorhandene Schutzmaßnahmen und dokumentierte Beobachtungen statt auf pauschale Annahmen.

Praxisnahe Lösungen

Empfehlungen berücksichtigen Arbeitsabläufe, verfügbare Ressourcen und die tatsächliche Nutzung von Arbeitsmitteln im jeweiligen Betrieb.

Bessere Beteiligung

Beschäftigte werden bei Begehungen und Beurteilungen einbezogen, wodurch Gefährdungen und umsetzbare Verbesserungen frühzeitig sichtbar werden.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Monheim am Rhein.

  • Adresse
    40789 Monheim am Rhein
  • Telefon
    +49 69 967 599 27
  • E-Mail
    info@lionda.de
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