Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Lüneburg und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.
Jetzt Beratung anfragenUmfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen
Für Betriebe erfassen wir Arbeitsabläufe, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen systematisch und leiten nachvollziehbare Verbesserungen mit Verantwortlichkeiten ab.
Die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 unterstützt Unternehmen bei Planung, Umsetzung und Kontrolle ihrer Arbeitsschutzorganisation.
Bei Begehungen prüfen wir Arbeitsplätze, Verkehrswege, Maschinen und Schutzmaßnahmen, dokumentieren Abweichungen und vereinbaren geeignete Korrekturen.
Wir entwickeln verständliche Unterweisungen für Beschäftigte, die vor Tätigkeitsbeginn, regelmäßig sowie bei Änderungen oder besonderen Ereignissen durchgeführt und dokumentiert werden.
Für Unternehmen unterstützen wir die Ermittlung erforderlicher Prüfungen an Arbeitsmitteln und koordinieren nachvollziehbare Prüfnachweise entsprechend Nutzung und Gefährdung.
Wir betrachten Arbeitsorganisation, Kommunikation, Zeitdruck und Handlungsspielräume und unterstützen bei der Beurteilung psychischer Belastungen sowie geeigneten Maßnahmen.
Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Lüneburg und Umgebung. Ob entlang der Gartenstraße, der Albert-Schweitzer-Straße oder der Elversstraße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.
Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.
Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Lüneburg suchen
Betrachtet werden Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, Arbeitsumgebung und organisatorische Bedingungen. Anschließend werden Risiken bewertet, Schutzmaßnahmen festgelegt, Verantwortliche benannt und die Umsetzung kontrolliert. Die Beurteilung muss bei Veränderungen, neuen Erkenntnissen oder relevanten Ereignissen angepasst werden.
Eine Begehung beginnt mit der Abstimmung des Betrachtungsbereichs. Vor Ort werden Zustände und Abläufe beobachtet, Beschäftigte einbezogen und erkennbare Mängel dokumentiert. Danach werden Maßnahmen nach Dringlichkeit geordnet, Zuständigkeiten vereinbart und offene Punkte zu einem geeigneten Zeitpunkt nachverfolgt.
Unterweisungen müssen vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach regelmäßig erfolgen. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 sind sie mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Änderungen, neue Gefährdungen oder Ereignisse können zusätzliche Unterweisungen erfordern; Inhalt und Teilnehmer sollten nachvollziehbar festgehalten werden.
Ja. Dabei können beispielsweise Arbeitszeit, Arbeitsmenge, soziale Beziehungen, Entscheidungsspielräume und Störungen betrachtet werden. Die Fachkraft unterstützt bei der Erhebung und Bewertung, ersetzt jedoch keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung. Maßnahmen werden gemeinsam mit den betrieblich Verantwortlichen entwickelt.
Hilfreich sind bestehende Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungsnachweise, Prüfprotokolle, Unfallmeldungen und relevante Betriebsanleitungen. Außerdem sollten Zuständigkeiten und offene Maßnahmen zugänglich sein, damit Beratung und Begehung auf belastbaren Informationen aufbauen können.
Ja. Bei neuen Maschinen, Verfahren, Gefahrstoffen, Räumen oder Arbeitszeiten sollte frühzeitig geprüft werden, welche Gefährdungen entstehen. Daraus lassen sich erforderliche Schutzmaßnahmen, Unterweisungen, Prüfungen und Anpassungen der Dokumentation vor Beginn der Änderung ableiten.
Warum Unternehmen in Lüneburg auf uns vertrauen
Verantwortlichkeiten, Termine und Maßnahmen werden verständlich festgehalten, damit Arbeitsschutz im Betrieb verlässlich gesteuert und nachverfolgt werden kann.
Die Beratung orientiert sich an tatsächlichen Arbeitsabläufen und entwickelt Schutzmaßnahmen, die im Alltag umsetzbar und für Beschäftigte nachvollziehbar sind.
Ergebnisse aus Begehungen und Beurteilungen schaffen prüffähige Grundlagen für Prioritäten, Unterweisungen und die weitere betriebliche Organisation.
Gefährdungen werden möglichst vor Veränderungen, neuen Tätigkeiten oder dem Einsatz anderer Arbeitsmittel erkannt und angemessen bearbeitet.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Lüneburg.