Standort: Lennestadt

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Lennestadt

Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Lennestadt und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.

Jetzt Beratung anfragen

Unsere Leistungen

Umfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Gefährdungsbeurteilung

Für Betriebe erfassen wir Gefährdungen systematisch, bewerten Risiken und entwickeln technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen mit nachvollziehbarer Dokumentation.

DGUV-Vorschrift-2-Betreuung

Die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 unterstützt Unternehmen bei Pflichten, Prioritäten und der Umsetzung geeigneter Arbeitsschutzmaßnahmen.

Arbeitsplatzbegehungen

Bei Begehungen prüfen wir Arbeitsplätze, Verkehrswege und Einrichtungen, besprechen Mängel direkt mit Verantwortlichen und verfolgen vereinbarte Maßnahmen nach.

Unterweisungen

Wir erstellen und begleiten tätigkeitsbezogene Unterweisungen für Beschäftigte, einschließlich Dokumentation, praktischer Beispiele und Anpassung an neue Gefährdungen.

Gefahrstoffe

Für den Umgang mit Gefahrstoffen prüfen wir Betriebsanweisungen, Kennzeichnung, Lagerung und Schutzmaßnahmen anhand der konkreten Tätigkeiten.

Arbeitsmittel und Prüfungen

Wir unterstützen Betriebe bei der Beurteilung von Arbeitsmitteln, der Prüfkoordination und der Entscheidung über eine sichere weitere Nutzung.

Arbeitssicherheit Lennestadt

Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Lennestadt

Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Lennestadt und Umgebung. Ob entlang der Gartenstraße, der Turmstraße oder der Mescheder Straße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.

Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.

  • Zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen
  • Betreuung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schnelle Reaktionszeiten
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Häufige Fragen

Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Lennestadt suchen

FAQ 01

Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt oder angepasst werden?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist erforderlich, bevor Tätigkeiten aufgenommen werden, und muss bei wesentlichen Änderungen, neuen Arbeitsmitteln, Unfällen oder erkennbaren neuen Risiken angepasst werden. Sie sollte die konkreten Arbeitsplätze, Tätigkeiten, eingesetzten Stoffe und festgelegten Maßnahmen nachvollziehbar abbilden.

FAQ 02

Was umfasst die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2?

Die Betreuung umfasst abhängig von Betriebsart und Beschäftigtenzahl festgelegte Grundbetreuung sowie betriebsspezifische Leistungen. Dazu können Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Unfallauswertungen oder die Beratung zu Arbeitsmitteln gehören. Der konkrete Umfang richtet sich nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers und dem tatsächlichen Betreuungsbedarf.

FAQ 03

Wie oft müssen Beschäftigte unterwiesen werden?

Beschäftigte müssen vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach regelmäßig unterwiesen werden. Die Unterweisung ist mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Änderungen von Arbeitsverfahren, neue Gefährdungen, besondere Ereignisse oder Unfälle können zusätzliche Unterweisungen erfordern. Die Inhalte werden an Tätigkeit und Arbeitsplatz angepasst.

FAQ 04

Wie wird bei Mängeln an Arbeitsmitteln entschieden?

Bei Mängeln an Arbeitsmitteln entscheidet die Sicherheitsrelevanz über die weitere Nutzung. Das Arbeitsmittel kann gegebenenfalls unter festgelegten Bedingungen weiterbetrieben werden; bei einer unvertretbaren Gefährdung ist es zu sichern und der Mangel vor weiterer Nutzung zu beheben. Die Bewertung und Entscheidung sollten dokumentiert werden.

FAQ 05

Welche Unterlagen müssen im Gefahrstoffbereich vorhanden sein?

Erforderlich sind unter anderem eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung, aktuelle Sicherheitsdatenblätter, geeignete Betriebsanweisungen und dokumentierte Unterweisungen. Zusätzlich müssen Lagerung, Kennzeichnung, Schutzmaßnahmen und gegebenenfalls Notfallmaßnahmen passen. Die Unterlagen sollten am Arbeitsplatz zugänglich und für die tatsächliche Verwendung anwendbar sein.

FAQ 06

Wie werden Maßnahmen aus einer Begehung nachverfolgt?

Festgestellte Mängel werden mit Verantwortlichkeit, Priorität und einem angemessenen Zieltermin erfasst. Anschließend wird geprüft, ob die Maßnahme wirksam umgesetzt wurde oder weiterer Handlungsbedarf besteht. Bei einer Begehung können Ergebnisse mit Führungskräften und Beschäftigten besprochen und anschließend nachvollziehbar dokumentiert werden.

Ihre Vorteile

Warum Unternehmen in Lennestadt auf uns vertrauen

Klare Prioritäten

Gefährdungen werden nach ihrer Bedeutung bewertet, sodass Verantwortliche Maßnahmen nachvollziehbar planen und vorhandene Ressourcen gezielt einsetzen können.

Anwendbare Dokumente

Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungsunterlagen bleiben auf die konkrete Tätigkeit bezogen, verständlich und bei Änderungen aktualisierbar.

Nachvollziehbare Abläufe

Begehungen, Maßnahmenverfolgung und Unterweisungen schaffen überprüfbare Abläufe statt unklarer Zuständigkeiten oder isolierter Einzelaktionen.

Praxisnahe Unterstützung

Die Beratung verbindet rechtliche Anforderungen mit den tatsächlichen Arbeitsbedingungen und erleichtert Beschäftigten sowie Führungskräften die Umsetzung im Alltag.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Lennestadt.

  • Adresse
    57368 Lennestadt
  • Telefon
    +49 69 967 599 27
  • E-Mail
    info@lionda.de
  • Öffnungszeiten
    Mo-Fr: 08:00 - 17:00 Uhr
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