Standort: Laupheim

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Laupheim

Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Laupheim und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.

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Unsere Leistungen

Umfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Gefährdungsbeurteilung

Für Unternehmen erfassen wir Gefährdungen systematisch, bewerten Risiken und entwickeln technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen für konkrete Arbeitsplätze.

DGUV-Vorschrift-2-Betreuung

Wir unterstützen Betriebe bei der sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 und stimmen Schwerpunkte nachvollziehbar auf Tätigkeiten und Betriebsgröße ab.

Arbeitsplatzbegehungen

Bei Begehungen prüfen wir Arbeitsplätze, Verkehrswege, Arbeitsmittel und Schutzmaßnahmen, dokumentieren Abweichungen und begleiten die Festlegung geeigneter Verantwortlichkeiten.

Unterweisungen

Wir erstellen und unterstützen bei verständlichen Unterweisungen für Beschäftigte, die vor Tätigkeitsbeginn, regelmäßig sowie bei Änderungen oder neuen Gefährdungen erforderlich sind.

Gefahrstoffe

Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen prüfen wir Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblätter, Lagerung, Kennzeichnung und erforderliche Schutzmaßnahmen einschließlich persönlicher Schutzausrüstung.

Notfallorganisation

Wir analysieren die betriebliche Notfallorganisation, überprüfen Alarmwege und Zuständigkeiten und leiten Verbesserungen für Erste Hilfe, Evakuierung und Unfallmeldungen ab.

Arbeitssicherheit Laupheim

Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Laupheim

Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Laupheim und Umgebung. Ob entlang der Hauptstraße, der Hasenstraße oder der Gerberstraße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.

Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.

  • Zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen
  • Betreuung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schnelle Reaktionszeiten
Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen

Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Laupheim suchen

FAQ 01

Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt oder angepasst werden?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist erforderlich, bevor Beschäftigte eine Tätigkeit aufnehmen, und muss bei Änderungen, neuen Arbeitsmitteln, veränderten Verfahren oder relevanten Ereignissen angepasst werden. Für Betriebe ist entscheidend, dass die Bewertung die tatsächlichen Arbeitsbedingungen erfasst und daraus dokumentierte Maßnahmen entstehen.

FAQ 02

Was umfasst die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2?

Die Betreuung umfasst abhängig von Betriebsgröße und Gefährdung die Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, Unterweisungen, Unfallauswertungen und der Organisation des Arbeitsschutzes. Die erforderlichen Aufgaben werden mit dem Betrieb abgestimmt und nachvollziehbar dokumentiert; die Verantwortung des Arbeitgebers bleibt bestehen.

FAQ 03

Wie oft müssen Beschäftigte unterwiesen werden?

Beschäftigte müssen vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach regelmäßig unterwiesen werden. Die Unterweisung ist nach § 4 DGUV Vorschrift 1 mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Änderungen, neue Gefährdungen oder Ereignisse können in jedem Betrieb zusätzliche Unterweisungen erforderlich machen.

FAQ 04

Wie wird bei Mängeln an Arbeitsmitteln vorgegangen?

Zunächst wird die Sicherheitsrelevanz des Mangels bewertet. Je nach Ergebnis kann die Nutzung unter festgelegten Bedingungen fortgeführt, eingeschränkt oder bis zur Klärung ausgesetzt werden. Verantwortlichkeiten, Fristen und erforderliche Prüfungen werden dokumentiert, ohne jeden Mangel pauschal gleich zu behandeln.

FAQ 05

Welche Bedeutung haben Sicherheitsdatenblätter bei Gefahrstoffen?

Sicherheitsdatenblätter liefern wichtige Informationen zu Gefahren, Schutzmaßnahmen, Lagerung, Erster Hilfe und Entsorgung. Sie müssen für die verwendeten Stoffe verfügbar und inhaltlich nutzbar sein. Wir unterstützen dabei, daraus passende Betriebsanweisungen und Unterweisungen für die konkreten Tätigkeiten abzuleiten.

FAQ 06

Was sollte eine Notfallorganisation im Betrieb regeln?

Eine geeignete Notfallorganisation legt unter anderem Alarmierung, Erste Hilfe, Evakuierung, Meldewege und Zuständigkeiten fest. Sie berücksichtigt die tatsächlichen Gefährdungen und baulichen Bedingungen. Wir prüfen außerdem, ob Beschäftigte die Abläufe kennen und ob Übungen oder zusätzliche Unterweisungen sinnvoll sind.

Ihre Vorteile

Warum Unternehmen in Laupheim auf uns vertrauen

Nachvollziehbare Abläufe

Dokumentierte Bewertungen und Maßnahmen schaffen für Verantwortliche eine klare Grundlage zur Umsetzung und späteren Überprüfung.

Praxisnahe Lösungen

Die Beratung berücksichtigt tatsächliche Arbeitsabläufe, vorhandene Ressourcen und die Sicherheitsrelevanz einzelner Mängel statt pauschale Vorgaben zu verwenden.

Klare Verantwortlichkeiten

Aufgaben, Zuständigkeiten und Prüfanlässe werden verständlich festgehalten, damit Führungskräfte und Beschäftigte Maßnahmen im Alltag verlässlich umsetzen können.

Aktuelle Unterlagen

Betriebsanweisungen und Unterweisungsinhalte bleiben auf die konkrete Tätigkeit bezogen und werden bei relevanten Änderungen fachlich angepasst.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Laupheim.

  • Adresse
    88471 Laupheim
  • Telefon
    +49 69 967 599 27
  • E-Mail
    info@lionda.de
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