Standort: Lampertheim

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Lampertheim

Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Lampertheim und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.

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Unsere Leistungen

Umfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

DGUV-Vorschrift-2-Beratung

Unternehmen erhalten Unterstützung bei der betriebsspezifischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, abgestimmt auf Tätigkeiten, Gefährdungen und Organisationsstruktur.

Arbeitsstätten prüfen

Wir beurteilen Arbeitsstätten mit Blick auf Fluchtwege, Verkehrsflächen, Beleuchtung, Raumklima, Sozialräume und sichere Arbeitsplatzgestaltung.

Persönliche Schutzausrüstung

Wir ermitteln den PSA-Bedarf aus Gefährdungen, unterstützen bei Auswahl und Gebrauch und berücksichtigen Unterweisung, Pflege sowie Ersatz.

Unterweisungen planen

Wir strukturieren Unterweisungen für verschiedene Tätigkeiten und sorgen für dokumentierte Inhalte zu Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Notfallverhalten.

Notfallorganisation

Eine Beratung für Betriebe ordnet Alarmierung, Erste Hilfe, Räumung, Sammelstellen und Kommunikation bei betrieblichen Notfällen.

Psychische Belastungen

Wir betrachten arbeitsbedingte psychische Belastungen und leiten mit Verantwortlichen Maßnahmen zu Arbeitsmenge, Abläufen, Führung und Zusammenarbeit ab.

Arbeitssicherheit Lampertheim

Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Lampertheim

Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Lampertheim und Umgebung. Ob entlang der Bahnhofstraße, der Frohndhofstraße oder der Viernheimer Straße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.

Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.

  • Zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen
  • Betreuung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schnelle Reaktionszeiten
Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen

Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Lampertheim suchen

FAQ 01

Was bedeutet betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2?

Die betriebsspezifische Betreuung richtet sich nach den besonderen Gefährdungen und der Organisation des jeweiligen Betriebs. Dafür können Begehungen, Beratung zu Arbeitsstätten, Unterweisungen, Unfallauswertungen oder die Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen vereinbart werden. Der konkrete Bedarf wird anhand der betrieblichen Situation ermittelt.

FAQ 02

Welche Anforderungen gelten für Unterweisungen?

Beschäftigte müssen vor Aufnahme einer Tätigkeit und anschließend regelmäßig unterwiesen werden. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 ist die Unterweisung mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Änderungen, neue Gefährdungen oder Ereignisse können zusätzliche Unterweisungen erfordern. Inhalte müssen zur jeweiligen Tätigkeit passen.

FAQ 03

Wann ist PSA erforderlich?

PSA ist erforderlich, wenn Gefährdungen nicht ausreichend durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden werden können. Dabei werden beispielsweise Augen, Hände, Gehör, Atemwege oder Füße betrachtet. Auswahl, Passform, Benutzung, Pflege und Austausch müssen geregelt und Beschäftigte entsprechend unterwiesen werden.

FAQ 04

Was sollte ein Notfallplan enthalten?

Ein Notfallplan sollte Alarmierung, interne und externe Kommunikation, Erste Hilfe, Räumung, Sammelstellen und Zuständigkeiten beschreiben. Er muss zur Gebäudestruktur, den Arbeitszeiten und den konkreten Gefährdungen passen. Beschäftigte sind zu informieren; Übungen oder Aktualisierungen können bei Veränderungen erforderlich werden.

FAQ 05

Wie werden psychische Belastungen im Betrieb erfasst?

Erfasst werden Arbeitsbedingungen wie Zeitdruck, Arbeitsmenge, Unterbrechungen, Handlungsspielraum, Zusammenarbeit und Führungsverhalten. Dafür können Beobachtungen, moderierte Gespräche oder geeignete Befragungen eingesetzt werden. Die Ergebnisse werden anonymisiert oder zusammengefasst ausgewertet und in organisatorische Maßnahmen überführt, ohne Diagnosen einzelner Personen zu stellen.

FAQ 06

Was passiert bei einer Begehung der Arbeitsstätte?

Bei einer Begehung werden Arbeitsplätze und Abläufe betrachtet, Beschäftigte einbezogen und sichtbare Gefährdungen sowie organisatorische Lücken aufgenommen. Anschließend können Maßnahmen zu Verkehrswegen, Beleuchtung, Fluchtwegen oder Arbeitsmitteln festgelegt werden. Verantwortliche und angemessene Umsetzungstermine sollten dabei eindeutig dokumentiert werden.

Ihre Vorteile

Warum Unternehmen in Lampertheim auf uns vertrauen

Verlässliche Grundlagen

Eine strukturierte Betreuung schafft belastbare Entscheidungsgrundlagen für Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und die Weiterentwicklung der Arbeitsschutzorganisation.

Sichere Arbeitsstätten

Begehungen verbinden rechtliche Anforderungen mit der tatsächlichen Nutzung und machen konkrete Verbesserungen an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen sichtbar.

Gute Vorbereitung

Geübte Alarmwege und klar benannte Aufgaben unterstützen Beschäftigte dabei, in Notfällen angemessen und ohne unnötige Verzögerungen zu handeln.

Gesunde Arbeitsgestaltung

Die Beratung berücksichtigt körperliche und psychische Belastungen gemeinsam, damit technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen sinnvoll zusammenspielen.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Lampertheim.

  • Adresse
    68623 Lampertheim
  • Telefon
    +49 69 967 599 27
  • E-Mail
    info@lionda.de
  • Öffnungszeiten
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