Standort: Laatzen

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Laatzen

Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Laatzen und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.

Jetzt Beratung anfragen

Unsere Leistungen

Umfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Brandschutzorganisation

Wir bewerten organisatorischen Brandschutz, Fluchtwege, Alarmierung, Sammelstellen und die Einbindung besonderer Personengruppen in Notfallabläufe.

DGUV-Vorschrift-2-Betreuung

Die Betreuung wird anhand von Betriebsgröße, Tätigkeiten und Gefährdungen geplant und mit den Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit abgestimmt.

Fremdfirmen

Wir entwickeln Abläufe zur Einweisung und Koordination von Fremdfirmen, einschließlich gegenseitiger Gefährdungen, Arbeitsfreigaben und Notfallinformationen.

Gefährdungsbeurteilung

Wir unterstützen Betriebe bei der Aktualisierung ihrer Gefährdungsbeurteilungen, wenn Arbeitsverfahren, Räume, Stoffe oder Beschäftigtengruppen sich verändern.

Unterweisungen

Wir planen Unterweisungen vor Tätigkeitsaufnahme und regelmäßige Wiederholungen zu Brandschutz, Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen und betrieblichen Notfallregeln.

Prüfkoordination

Wir ordnen Prüfbedarfe für Arbeitsmittel, Einrichtungen und Schutzmaßnahmen, ohne Zuständigkeiten oder Prüffristen pauschal unabhängig von der Gefährdung festzulegen.

Arbeitssicherheit Laatzen

Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Laatzen

Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Laatzen und Umgebung. Ob entlang der Hauptstraße, der Augsburger Straße oder der Kronsbergstraße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.

Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.

  • Zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen
  • Betreuung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schnelle Reaktionszeiten
Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen

Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Laatzen suchen

FAQ 01

Wie wird die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 festgelegt?

Der konkrete Betreuungsumfang hängt unter anderem von Betriebsart, Beschäftigtenzahl, Gefährdungen und betriebsspezifischen Aufgaben ab. Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung werden abgestimmt dokumentiert. Zunächst kann der tatsächliche Unterstützungsbedarf ermittelt und anschließend mit Arbeitgeber, Betriebsarzt und Fachkraft geplant werden.

FAQ 02

Was muss bei einer Räumung geregelt sein?

Erforderlich sind verständliche Alarmierungswege, freie Flucht- und Rettungswege, Sammelstellen sowie Zuständigkeiten für Unterstützung und Kontrolle. Besonderheiten von Besuchern oder hilfsbedürftigen Personen sind einzubeziehen. Die Wirksamkeit sollte durch geeignete Übungen oder andere Überprüfungen bewertet und bei Bedarf angepasst werden.

FAQ 03

Welche Informationen benötigen Fremdfirmen?

Vor Arbeitsbeginn sind mindestens örtliche Gefährdungen, Verkehrswege, Zutrittsregeln, erforderliche PSA, Notfall- und Meldewege sowie gegenseitige Beeinflussungen zu erläutern. Umfang und Form richten sich nach der Tätigkeit. Eine dokumentierte Einweisung unterstützt dabei, Informationen nachvollziehbar zu übergeben.

FAQ 04

Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Sie ist zu überprüfen, wenn sich Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel, Räume, Gefahrstoffe oder Beschäftigtengruppen ändern. Auch Unfälle, Beinaheereignisse und neue Erkenntnisse können Anlass sein. Entscheidend ist die tatsächliche Gefährdungslage. Die Fachkraft unterstützt bei Bewertung, Maßnahmenplanung und der nachvollziehbaren Fortschreibung.

FAQ 05

Wie müssen Unterweisungen dokumentiert werden?

Die Dokumentation sollte Thema, Datum, unterweisende Person, teilnehmende Beschäftigte und gegebenenfalls Besonderheiten oder Nachholtermine enthalten. Unterweisungen erfolgen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig, mindestens jährlich nach § 4 DGUV Vorschrift 1. Änderungen, neue Gefährdungen oder Ereignisse können zusätzliche Unterweisungen erfordern.

FAQ 06

Wer legt Prüffristen für Arbeitsmittel fest?

Prüffristen ergeben sich nicht pauschal, sondern aus Gefährdungsbeurteilung, Nutzung, Beanspruchung, Herstellerangaben und den einschlägigen Regeln. Der Arbeitgeber organisiert die Prüfungen durch geeignete Personen oder befähigte Personen. Wir unterstützen bei Erfassung, Begründung, Terminüberwachung und Dokumentation des Prüfplans.

Ihre Vorteile

Warum Unternehmen in Laatzen auf uns vertrauen

Verlässliche Vorbereitung

Notfall- und Arbeitsabläufe werden vorab geklärt, sodass Beschäftigte ihre Aufgaben und Meldewege nicht erst während eines Ereignisses suchen müssen.

Anpassbare Betreuung

Die sicherheitstechnische Unterstützung orientiert sich an tatsächlichen Tätigkeiten und Gefährdungen statt an einer losgelösten Standardplanung.

Weniger Abstimmungsfehler

Klare Informationen für Fremdfirmen und eigene Beschäftigte verbessern die Koordination, besonders bei gleichzeitig stattfindenden Arbeiten.

Aktuelle Schutzmaßnahmen

Regelmäßige Überprüfung stellt fest, ob Maßnahmen noch zu Arbeitsverfahren, Räumen, Arbeitsmitteln und personellen Veränderungen passen.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Laatzen.

  • Adresse
    30880 Laatzen
  • Telefon
    +49 69 967 599 27
  • E-Mail
    info@lionda.de
  • Öffnungszeiten
    Mo-Fr: 08:00 - 17:00 Uhr
Anfrage stellen
Arbeitssicherheit in Laatzen