Standort: Jüchen

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Jüchen

Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Jüchen und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.

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Unsere Leistungen

Umfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Fremdfirmen koordinieren

Für Baustellen und Instandhaltungsarbeiten unterstützen wir Auftraggeber bei der Abstimmung von Gefährdungen, Verantwortlichkeiten und Schutzmaßnahmen mehrerer Unternehmen.

Baustellensicherheit

Wir betrachten Verkehrswege, Absturzgefahren, Arbeitsmittel, Lagerbereiche und wechselnde Arbeitsbedingungen und übertragen die Erkenntnisse in konkrete organisatorische Maßnahmen.

Gefahrstoffe beurteilen

Gefahrstofftätigkeiten werden anhand von Eigenschaften, Exposition, Arbeitsverfahren und Schutzmaßnahmen bewertet; Betriebsanweisungen und Unterweisungen werden einbezogen.

Brandschutz und Räumung

Wir prüfen Alarmierung, Fluchtwege, Sammelstellen und Räumungsorganisation und unterstützen Verantwortliche bei einer verständlichen Einbindung in den betrieblichen Arbeitsschutz.

Sicherheitsunterweisungen

Unterweisungen für neue, wechselnde oder besonders gefährdete Tätigkeiten vermitteln konkrete Regeln und werden vor Beginn, regelmäßig sowie anlassbezogen dokumentiert.

Prüfungen und Mängel

Wir ordnen Prüfanforderungen für Arbeitsmittel, Anlagen und Einrichtungen, verfolgen festgestellte Mängel und unterstützen eine nachvollziehbare Priorisierung notwendiger Maßnahmen.

Arbeitssicherheit Jüchen

Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Jüchen

Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Jüchen und Umgebung. Ob entlang der Hauptstraße, der Ringstraße oder der Schlossstraße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.

Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.

  • Zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen
  • Betreuung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schnelle Reaktionszeiten
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Häufige Fragen

Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Jüchen suchen

FAQ 01

Wer koordiniert den Arbeitsschutz bei Fremdfirmen?

Jeder Arbeitgeber bleibt für seine Beschäftigten verantwortlich. Arbeiten mehrere Arbeitgeber zusammen, müssen sie sich über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen abstimmen. Der Auftraggeber muss die Zusammenarbeit angemessen organisieren; je nach Situation kann zusätzlich eine koordinierende Person erforderlich sein. Zuständigkeiten sollten schriftlich festgelegt werden.

FAQ 02

Welche Gefahren sind auf Baustellen besonders zu beachten?

Typische Gefährdungen können Absturz, herabfallende Gegenstände, Baustellenverkehr, elektrische Anlagen, Maschinen, Gefahrstoffe und wechselnde Arbeitsbedingungen sein. Die konkrete Beurteilung hängt vom Bauablauf ab. Schutzmaßnahmen müssen deshalb vor Beginn und bei wesentlichen Änderungen überprüft werden.

FAQ 03

Wann ist eine Gefahrstoff-Unterweisung nötig?

Beschäftigte müssen vor Aufnahme der Gefahrstofftätigkeit anhand der Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung unterwiesen werden. Danach erfolgt die Wiederholung regelmäßig, mindestens jährlich nach § 4 DGUV Vorschrift 1, sowie zusätzlich bei Änderungen, neuen Gefährdungen oder Ereignissen. Die Durchführung ist zu dokumentieren.

FAQ 04

Was gehört zur Räumungsorganisation?

Dazu gehören geeignete Alarmierungswege, freie Flucht- und Rettungswege, Sammelstellen, Zuständigkeiten und Informationen für Beschäftigte sowie gegebenenfalls Besucher oder Fremdfirmen. Die Organisation muss zur baulichen und betrieblichen Situation passen. Übungen oder Auswertungen können Schwachstellen sichtbar machen.

FAQ 05

Wie werden Prüfungen von Arbeitsmitteln organisiert?

Zuerst werden Arbeitsmittel, Gefährdungen und erforderliche Prüfarten erfasst. Anschließend werden befähigte Personen, Prüffristen und Nachweise festgelegt. Herstellerangaben, Betriebssicherheitsverordnung und weitere einschlägige Regeln sind zu berücksichtigen. Festgestellte Mängel müssen bewertet und vor sicherheitsrelevanter Weiterverwendung bearbeitet werden.

FAQ 06

Müssen Unterweisungen jährlich wiederholt werden?

Ja. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 sind Unterweisungen mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Die erste Unterweisung erfolgt vor Tätigkeitsaufnahme. Änderungen, neue Gefährdungen oder Ereignisse können zusätzliche Unterweisungen erfordern. Inhalte müssen auf Tätigkeit und Arbeitsplatz zugeschnitten sein.

Ihre Vorteile

Warum Unternehmen in Jüchen auf uns vertrauen

Schnittstellen beherrschen

Gemeinsame Gefährdungen und Zuständigkeiten werden früh abgestimmt, damit mehrere Arbeitgeber ihre Schutzmaßnahmen wirksam miteinander verbinden.

Veränderungen berücksichtigen

Wechselnde Arbeitsorte, Tätigkeiten und Unternehmen fließen in die Bewertung ein, statt dauerhaft von unveränderten Bedingungen auszugehen.

Klare Regeln vor Ort

Verständliche Anweisungen geben Beschäftigten und Fremdfirmen Orientierung zu Verkehrswegen, Gefahrstoffen, PSA und Notfallverhalten.

Offene Punkte verfolgen

Dokumentierte Verantwortlichkeiten und Bearbeitungsstände erleichtern die Kontrolle, ob vereinbarte Schutzmaßnahmen tatsächlich umgesetzt wurden.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Jüchen.

  • Adresse
    41363 Jüchen
  • Telefon
    +49 69 967 599 27
  • E-Mail
    info@lionda.de
  • Öffnungszeiten
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Arbeitssicherheit in Jüchen