Standort: Hilden

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Hilden

Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Hilden und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.

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Unsere Leistungen

Umfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Gefährdungsbeurteilung

Für Betriebe erfassen wir Arbeitsabläufe, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen nachvollziehbar und leiten dokumentierte Verbesserungen für den betrieblichen Alltag ab.

DGUV-Vorschrift-2-Betreuung

Wir unterstützen Unternehmen bei der bedarfsgerechten Umsetzung der Grundbetreuung und beraten zu erforderlichen arbeitsschutzfachlichen Maßnahmen.

Betriebsbegehungen

Bei Begehungen prüfen wir Arbeitsplätze, Verkehrswege, Einrichtungen und organisatorische Abläufe, besprechen Abweichungen und verfolgen vereinbarte Maßnahmen nach.

Unterweisungen

Wir entwickeln verständliche Unterweisungen für Beschäftigte, einschließlich tätigkeitsbezogener Inhalte, praktischer Hinweise und nachvollziehbarer Dokumentation.

Arbeitsmittel

Die sicherheitstechnische Bewertung von Arbeitsmitteln berücksichtigt bestimmungsgemäße Verwendung, erkennbare Mängel, Schutzvorrichtungen und notwendige Prüfungen.

Psychische Belastung

Wir betrachten psychische Belastungen in Betrieben anhand von Arbeitsorganisation, Zeitdruck, sozialen Beziehungen und Einflussmöglichkeiten, ohne individuelle Diagnosen vorzunehmen.

Arbeitssicherheit Hilden

Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Hilden

Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Hilden und Umgebung. Ob entlang der Humboldtstraße, der Richrather Straße oder der Hofstraße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.

Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.

  • Zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen
  • Betreuung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schnelle Reaktionszeiten
Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen

Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Hilden suchen

FAQ 01

Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich?

Arbeitgeber müssen Gefährdungen der Beschäftigten beurteilen, Schutzmaßnahmen festlegen und die Ergebnisse dokumentieren. Das gilt vor Aufnahme einer Tätigkeit und ist bei Veränderungen, neuen Erkenntnissen oder Ereignissen anzupassen. Die Fachkraft kann die Vorgehensweise strukturieren und die Wirksamkeit vereinbarter Maßnahmen begleiten.

FAQ 02

Wie werden Unterweisungen korrekt organisiert?

Unterweisungen müssen vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach regelmäßig erfolgen. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 sind sie mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Änderungen, neue Gefährdungen oder Ereignisse können zusätzliche Unterweisungen erfordern. Inhalte und Nachweise lassen sich tätigkeitsbezogen vorbereiten.

FAQ 03

Was umfasst eine Betriebsbegehung?

Eine Betriebsbegehung betrachtet unter anderem Arbeitsplätze, Verkehrswege, Maschinen, Gefahrstoffe, Lagerung und organisatorische Abläufe. Festgestellte Abweichungen werden mit Verantwortlichen besprochen und priorisiert. Bei einem weiteren Termin können zusätzlich offene Maßnahmen aus früheren Begehungen kontrolliert und nachvollziehbar dokumentiert werden.

FAQ 04

Welche Aufgaben hat eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Sie berät den Arbeitgeber fachlich, unterstützt bei Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, Unterweisungen und der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen. Die Verantwortung des Arbeitgebers bleibt bestehen. Die Zusammenarbeit kann an Betriebsgröße, Tätigkeiten, Gefährdungen und den Anforderungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers ausgerichtet werden.

FAQ 05

Wie werden psychische Belastungen berücksichtigt?

Psychische Belastungen werden als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung betrachtet. Dabei können Arbeitszeit, Arbeitsmenge, Handlungsspielraum, Zusammenarbeit und Störungen untersucht werden. Aus den Ergebnissen werden organisatorische Maßnahmen abgeleitet; eine arbeitsmedizinische oder psychotherapeutische Beratung ersetzt diese Betrachtung nicht.

FAQ 06

Wann müssen Arbeitsmittel geprüft werden?

Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen richten sich nach Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben, Nutzung und den einschlägigen Regeln. Prüfungen müssen durch geeignete Personen erfolgen und nachvollziehbar dokumentiert werden. Wir unterstützen bei der Ermittlung des Prüfbedarfs und der Koordination vorhandener Nachweise.

Ihre Vorteile

Warum Unternehmen in Hilden auf uns vertrauen

Klare Zuständigkeiten

Dokumentierte Verantwortlichkeiten erleichtern es Unternehmen, Maßnahmen umzusetzen, nachzuhalten und Beschäftigte angemessen einzubeziehen.

Praxisnahe Empfehlungen

Konkrete Hinweise orientieren sich an tatsächlichen Arbeitsabläufen und lassen sich im betrieblichen Alltag nachvollziehbar anwenden.

Bessere Nachverfolgung

Maßnahmenlisten mit Zuständigkeit und Termin schaffen eine überprüfbare Grundlage für spätere Kontrollen und Entscheidungen.

Frühe Risikoklärung

Die strukturierte Betrachtung unterstützt dabei, Gefährdungen vor Veränderungen, Störungen oder Unfällen rechtzeitig zu erkennen.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Hilden.

  • Adresse
    40723 Hilden
  • Telefon
    +49 69 967 599 27
  • E-Mail
    info@lionda.de
  • Öffnungszeiten
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Arbeitssicherheit in Hilden