Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Hennigsdorf und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.
Jetzt Beratung anfragenUmfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen
Für Arbeitsplätze erfassen wir Gefährdungen systematisch, bewerten Risiken und entwickeln technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen für die konkrete Tätigkeit.
Wir unterstützen Unternehmen bei der bedarfsgerechten Umsetzung der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Bei Begehungen prüfen wir Arbeitsplätze, Verkehrswege, Arbeitsmittel und Schutzmaßnahmen, dokumentieren Abweichungen und stimmen nachvollziehbare Korrekturen mit Verantwortlichen ab.
Wir gestalten tätigkeitsbezogene Unterweisungen für Beschäftigte, die vor Tätigkeitsbeginn sowie regelmäßig danach verständlich durchgeführt und dokumentiert werden.
Für den Umgang mit Gefahrstoffen prüfen wir Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblätter, Lagerung, Kennzeichnung und erforderliche Schutzmaßnahmen.
Wir unterstützen bei der Beurteilung von Arbeitsmitteln und bei der Koordination erforderlicher Prüfungen, damit Sicherheitsrelevanz und weitere Nutzung sachgerecht bewertet werden.
Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Hennigsdorf und Umgebung. Ob entlang der Hauptstraße, der Karl-Marx-Straße oder der Alsdorfer Straße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.
Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.
Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Hennigsdorf suchen
Eine Gefährdungsbeurteilung betrachtet Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsmittel, Gefahrstoffe und organisatorische Abläufe. Risiken werden bewertet und geeignete technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen festgelegt. Die Dokumentation muss zur konkreten Tätigkeit passen und bei Änderungen, neuen Gefährdungen oder Ereignissen angepasst werden.
Die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 richtet sich nach Betriebsgröße, Gefährdungen und den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung werden abgestimmt, Arbeitsschwerpunkte festgelegt und die erbrachten Leistungen nachvollziehbar dokumentiert.
Beschäftigte müssen vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach regelmäßig unterwiesen werden. Die Unterweisung ist mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Änderungen von Arbeitsverfahren, neue Gefährdungen oder besondere Ereignisse können zusätzliche Unterweisungen erfordern. Das gilt für alle betroffenen Arbeitsplätze.
Bei Mängeln an Arbeitsmitteln wird zunächst deren Sicherheitsrelevanz bewertet. Davon hängt ab, ob eine weitere Nutzung unter bestimmten Bedingungen vertretbar ist, ob eine Instandsetzung oder Prüfung erforderlich wird oder das Arbeitsmittel außer Betrieb genommen werden muss. Maßnahmen und Zuständigkeiten werden dokumentiert.
Ja. Bei Fremdfirmeneinsätzen lassen sich gegenseitige Gefährdungen, Zuständigkeiten und erforderliche Schutzmaßnahmen vor Beginn der Arbeiten klären. Dazu gehören Informationen über betriebliche Gefahren, Koordination der Tätigkeiten und gegebenenfalls die Abstimmung von Unterweisungen, persönlicher Schutzausrüstung und Notfallabläufen.
Psychische Belastungen werden als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung betrachtet. Dabei können Arbeitsintensität, Arbeitszeit, Handlungsspielräume, soziale Beziehungen und häufige Unterbrechungen eine Rolle spielen. Die Bewertung führt zu konkreten organisatorischen oder technischen Verbesserungen, deren Umsetzung und Wirkung anschließend überprüft werden.
Warum Unternehmen in Hennigsdorf auf uns vertrauen
Aufgaben im Arbeitsschutz werden nachvollziehbar zugeordnet, damit Führungskräfte und Beschäftigte ihre jeweiligen Pflichten im Alltag besser umsetzen können.
Beurteilungen, Unterweisungen und Maßnahmen werden verständlich dokumentiert und bleiben für die konkrete Tätigkeit aktuell und anwendbar.
Technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen orientieren sich an den tatsächlichen Arbeitsabläufen statt an allgemeinen Musterlösungen.
Regelmäßige Betrachtungen helfen, Mängel und Veränderungen rechtzeitig zu erkennen, bevor daraus vermeidbare Belastungen oder Unfälle entstehen.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Hennigsdorf.