Standort: Harsewinkel

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Harsewinkel

Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Harsewinkel und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.

Jetzt Beratung anfragen

Unsere Leistungen

Umfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Gefährdungsbeurteilung

Für Betriebe erfassen wir Arbeitsabläufe, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen, bewerten Risiken und entwickeln nachvollziehbare Maßnahmen mit Verantwortlichkeiten und Prüfterminen.

DGUV-Vorschrift-2-Betreuung

Wir unterstützen Unternehmen bei der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, abgestimmt auf Tätigkeiten, Beschäftigtenzahl und vorhandene Organisation.

Arbeitsplatzbegehungen

Bei Begehungen prüfen wir Verkehrswege, Arbeitsplätze, Maschinen, Lagerbereiche und organisatorische Abläufe, dokumentieren Abweichungen und besprechen praktikable Verbesserungen.

Unterweisungen

Wir erstellen und begleiten Unterweisungen für Beschäftigte: vor Tätigkeitsaufnahme, regelmäßig mindestens jährlich sowie anlassbezogen bei Änderungen, neuen Gefährdungen oder Ereignissen.

Arbeitsmittel

Wir unterstützen bei der Auswahl, sicheren Verwendung und Prüfkoordination von Arbeitsmitteln und klären, welche Prüfungen durch befähigte Personen erforderlich sind.

Unfallanalyse

Nach Arbeitsunfällen untersuchen wir Ursachen und begünstigende Bedingungen, sichern Erkenntnisse und leiten Maßnahmen ab, die Wiederholungen möglichst verhindern.

Arbeitssicherheit Harsewinkel

Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Harsewinkel

Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Harsewinkel und Umgebung. Ob entlang der Hauptstraße, der Feldstraße oder der Albert-Einstein-Straße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.

Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.

  • Zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen
  • Betreuung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schnelle Reaktionszeiten
Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen

Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Harsewinkel suchen

FAQ 01

Wann benötigt ein Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung?

Jeder Arbeitgeber muss die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen festlegen. Die Beurteilung ist bei Veränderungen, neuen Arbeitsmitteln, besonderen Ereignissen oder erkennbaren Risiken zu aktualisieren. Umfang und Vorgehen richten sich nach Tätigkeit, Branche und konkreter Gefährdungssituation.

FAQ 02

Was umfasst die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2?

Die Betreuung verbindet eine feste Grundbetreuung mit betriebsspezifischen Leistungen. Dazu können Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, Beratung zu Arbeitsmitteln, Unterweisungen oder Unfallauswertungen gehören. Der konkrete Bedarf ergibt sich aus Betriebsgröße, Tätigkeiten, Gefährdungen und den Regelungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers.

FAQ 03

Wie werden Unterweisungen korrekt organisiert?

Unterweisungen müssen vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach regelmäßig erfolgen. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 sind sie mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Änderungen, neue Gefährdungen oder Ereignisse können zusätzliche Unterweisungen erfordern. Inhalte müssen zur jeweiligen Tätigkeit und Zielgruppe passen.

FAQ 04

Was geschieht bei einer Begehung?

Bei einer Begehung werden Arbeitsplätze, Verkehrswege, Arbeitsmittel und organisatorische Abläufe systematisch betrachtet. Festgestellte Mängel werden mit Verantwortlichen besprochen, nach Dringlichkeit bewertet und mit Maßnahmen sowie Terminen dokumentiert. Eine spätere Kontrolle zeigt, ob die vereinbarten Verbesserungen umgesetzt wurden.

FAQ 05

Wer darf Arbeitsmittel prüfen?

Prüfungen müssen durch geeignete, fachkundige oder befähigte Personen erfolgen, soweit dies für das jeweilige Arbeitsmittel und die Gefährdung erforderlich ist. Der Arbeitgeber legt Art, Umfang und Fristen anhand der Gefährdungsbeurteilung fest. Ergebnisse und festgestellte Mängel sind nachvollziehbar zu dokumentieren.

FAQ 06

Wie hilft eine Unfallanalyse dem Arbeitsschutz?

Eine Unfallanalyse betrachtet nicht nur das unmittelbare Fehlverhalten, sondern auch Arbeitsmittel, Organisation, Unterweisung und Rahmenbedingungen. Daraus werden konkrete Korrekturmaßnahmen abgeleitet, Verantwortliche benannt und die Wirksamkeit später überprüft. So können ähnliche Ereignisse systematisch vermieden werden.

Ihre Vorteile

Warum Unternehmen in Harsewinkel auf uns vertrauen

Klare Verantwortlichkeiten

Maßnahmen, Zuständigkeiten und Termine werden verständlich festgehalten, sodass Führungskräfte ihre nächsten Schritte gezielt verfolgen können.

Praxisnahe Lösungen

Die Beratung berücksichtigt tatsächliche Arbeitsabläufe und vorhandene Ressourcen, statt ausschließlich allgemeine Muster oder theoretische Vorgaben zu verwenden.

Nachvollziehbare Dokumentation

Begehungen, Unterweisungen und Maßnahmen bleiben prüffähig dokumentiert und können bei Änderungen im Betrieb fortgeschrieben werden.

Frühe Risikoreduktion

Erkannte Gefährdungen werden priorisiert behandelt, bevor sich daraus Unfälle, gesundheitliche Beschwerden oder organisatorische Fehlentwicklungen ergeben.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Harsewinkel.

  • Adresse
    33428 Harsewinkel
  • Telefon
    +49 69 967 599 27
  • E-Mail
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