Standort: Haren (Ems)

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Haren (Ems)

Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Haren (Ems) und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.

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Unsere Leistungen

Umfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Gefahrstoffbeurteilung

Wir beurteilen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, prüfen Expositionen, Schutzmaßnahmen und Betriebsanweisungen und unterstützen bei einer nachvollziehbaren Dokumentation.

DGUV-Vorschrift-2-Beratung

Wir beraten Unternehmen zur bedarfsgerechten sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 und ordnen Aufgaben systematisch dem betrieblichen Bedarf zu.

Fremdfirmenmanagement

Wir entwickeln Abläufe zur Abstimmung mit Fremdfirmen, damit Gefährdungen, Arbeitsbereiche, Verantwortlichkeiten und Notfallregeln vor Arbeitsbeginn geklärt sind.

Unfallauswertung

Nach einem Unfall unterstützen wir bei der Ermittlung unmittelbarer und tiefer liegender Ursachen sowie bei der Auswahl geeigneter Korrekturmaßnahmen.

Brandschutzbegehung

Wir kontrollieren brandschutzrelevante Bedingungen wie Fluchtwege, Kennzeichnung, Löschmittel und organisatorische Regeln im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung.

Unterweisung vor Ort

Unterweisungen vermitteln tätigkeitsbezogen den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen, PSA und Notfällen und werden nachvollziehbar dokumentiert.

Arbeitssicherheit Haren (Ems)

Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Haren (Ems)

Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Haren (Ems) und Umgebung. Ob entlang der Bahnhofstraße, der Lessingstraße oder der Emsstraße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.

Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.

  • Zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen
  • Betreuung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schnelle Reaktionszeiten
Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen

Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Haren (Ems) suchen

FAQ 01

Was ist bei Gefahrstoffen zuerst zu klären?

Zuerst werden verwendete Stoffe, Tätigkeiten, mögliche Expositionen und vorhandene Schutzmaßnahmen erfasst. Sicherheitsdatenblätter und Substitutionsmöglichkeiten sind einzubeziehen. Wir unterstützen bei der Gefahrstoffbeurteilung, der Festlegung von Betriebsanweisungen und der Unterweisung der Beschäftigten.

FAQ 02

Wie wird die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 festgelegt?

Die erforderliche Betreuung ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 2 und den betrieblichen Merkmalen, insbesondere Tätigkeiten, Beschäftigtenzahl und Gefährdungen. Aufgaben und Umfang werden anhand des konkreten Bedarfs abgestimmt. Maßgeblich bleiben die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.

FAQ 03

Was muss vor dem Einsatz einer Fremdfirma geregelt sein?

Vor Beginn sollten Arbeitsumfang, Gefährdungen, Zuständigkeiten, Qualifikationen, Schutzmaßnahmen, Zutritt und Verhalten bei Notfällen abgestimmt werden. Wir unterstützen bei der Vorbereitung und Dokumentation. Bei mehreren Arbeitgebern ist die Zusammenarbeit nach den konkreten Bedingungen zu koordinieren.

FAQ 04

Welche Schritte gehören zu einer Unfallauswertung?

Der Unfallhergang wird sachlich rekonstruiert und anhand von Aussagen, Arbeitsmitteln, Anweisungen und Umgebungsbedingungen geprüft. Danach werden Ursachen und Verbesserungen bewertet. Wir unterstützen bei Dokumentation, Maßnahmenplanung und der Frage, ob Beurteilungen oder Unterweisungen angepasst werden müssen.

FAQ 05

Was wird bei einer Brandschutzbegehung betrachtet?

Abhängig vom Betrieb werden Flucht- und Rettungswege, Kennzeichnung, Alarmierung, Feuerlöscheinrichtungen, Brandlasten und organisatorische Regeln betrachtet. Wir dokumentieren Feststellungen und unterstützen bei angemessenen Maßnahmen. Spezifische baurechtliche Anforderungen können zusätzliche Fachstellen erfordern.

FAQ 06

Wann sind Unterweisungen zu Gefahrstoffen erforderlich?

Beschäftigte müssen vor Aufnahme einer gefährdenden Tätigkeit und danach regelmäßig unterwiesen werden. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 ist die Unterweisung mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Änderungen, neue Gefährdungen oder Ereignisse können zusätzliche Unterweisungen erforderlich machen.

Ihre Vorteile

Warum Unternehmen in Haren (Ems) auf uns vertrauen

Sicher abgestimmte Zusammenarbeit

Fremdfirmen und eigene Beschäftigte erhalten klare Informationen zu Schnittstellen, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen.

Ursachen statt Schuldzuweisung

Unfallauswertungen richten den Fokus auf verbesserbare Bedingungen, damit wirksame Maßnahmen im Betrieb entwickelt werden können.

Prüffähige Unterlagen

Strukturierte Dokumentation erleichtert die interne Kontrolle von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Maßnahmenständen.

Einheitliche Schutzregeln

Gefahrstoff-, Brand- und Notfallregeln werden verständlich formuliert und auf die tatsächlichen Tätigkeiten abgestimmt.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Haren (Ems).

  • Adresse
    49733 Haren (Ems)
  • Telefon
    +49 69 967 599 27
  • E-Mail
    info@lionda.de
  • Öffnungszeiten
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