Standort: Günzburg

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Günzburg

Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Günzburg und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.

Jetzt Beratung anfragen

Unsere Leistungen

Umfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Arbeitsmittelprüfung

Wir unterstützen bei der Ermittlung erforderlicher Prüfungen für Maschinen, Geräte und Anlagen sowie bei der Bewertung von Mängeln und Prüfergebnissen.

Gefahrstoffe

Für Unternehmen prüfen wir Umgang, Lagerung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen und unterstützen bei Betriebsanweisungen, Ersatzstoffprüfung und geeigneter Schutzausrüstung.

PSA-Auswahl

Wir beraten Betriebe bei der Auswahl passender persönlicher Schutzausrüstung und berücksichtigen Gefährdung, Tragekomfort, Kompatibilität und praktische Anwendung.

Begehungsmanagement

Bei Begehungen erfassen wir Beobachtungen strukturiert, ordnen Risiken ein und begleiten die Bearbeitung festgelegter Arbeitsschutzmaßnahmen.

Brandschutz

Wir betrachten Flucht- und Rettungswege, Alarmierung, Feuerlöscher und organisatorische Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung.

DGUV-Vorschrift-2-Beratung

Für Betriebe klären wir Aufgaben und Umfang einer Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 und unterstützen bei der laufenden arbeitsschutzfachlichen Beratung.

Arbeitssicherheit Günzburg

Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Günzburg

Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Günzburg und Umgebung. Ob entlang der Hauptstraße, der Lochfelbenstraße oder der Holbeinstraße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.

Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.

  • Zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen
  • Betreuung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schnelle Reaktionszeiten
Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen

Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Günzburg suchen

FAQ 01

Wer darf Arbeitsmittel prüfen?

Arbeitsmittel müssen von Personen geprüft werden, die aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung und Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen dazu befähigt sind. Bei bestimmten Anlagen kann eine zugelassene Überwachungsstelle erforderlich sein. Der Arbeitgeber legt Prüfart, Umfang und Fristen anhand der Gefährdungsbeurteilung fest.

FAQ 02

Wann ist ein Gefahrstoff zu ersetzen?

Es ist zu prüfen, ob ein gefährlicher Stoff durch einen weniger gefährlichen ersetzt werden kann, sofern dies technisch möglich und zumutbar ist. Diese Ersatzstoffprüfung gehört zur Gefahrstoffbeurteilung. Unabhängig davon bleiben geeignete Lagerung, Kennzeichnung, Unterweisung und Schutzmaßnahmen erforderlich.

FAQ 03

Wie wird PSA richtig ausgewählt?

Die Auswahl persönlicher Schutzausrüstung beginnt mit der Gefährdungsbeurteilung. Die PSA muss die konkrete Gefährdung abdecken, passen und mit anderer Ausrüstung verträglich sein. Beschäftigte sind vor der Nutzung zu unterweisen; Zustand, Reinigung und Ersatz müssen geregelt werden.

FAQ 04

Was wird bei einer Begehung dokumentiert?

Bei einer Begehung werden relevante Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Feststellungen beschrieben. Zweckmäßig sind außerdem Risikoeinschätzung, Maßnahme, Verantwortlichkeit und Termin. Die Dokumentation sollte so klar sein, dass Fortschritt und Wirksamkeit später nachvollzogen werden können.

FAQ 05

Welche Regeln gelten für Brandschutzunterweisungen?

Beschäftigte müssen über Brandgefahren, Alarmierung, Fluchtwege und das Verhalten im Notfall informiert werden. Unterweisungen erfolgen vor Tätigkeitsaufnahme und danach regelmäßig; mindestens jährlich sind sie nach § 4 DGUV Vorschrift 1 zu wiederholen und zu dokumentieren. Änderungen können zusätzliche Termine erfordern.

FAQ 06

Was umfasst die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2?

Die Betreuung eines Betriebs nach DGUV Vorschrift 2 umfasst je nach Betriebsgröße, Tätigkeiten und Gefährdungen unterschiedliche Aufgaben. Dazu können Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen und Beratung zu Schutzmaßnahmen gehören. Der konkrete Umfang wird anhand der betrieblichen Bedingungen und des gewählten Betreuungsmodells festgelegt.

Ihre Vorteile

Warum Unternehmen in Günzburg auf uns vertrauen

Passende Schutzmittel

Die PSA-Beratung verbindet ermittelte Gefährdungen mit geeigneter, kompatibler und im Arbeitsablauf akzeptierter Ausstattung.

Geordnete Prüfplanung

Eine nachvollziehbare Prüfplanung unterstützt Unternehmen dabei, Arbeitsmittel sicher zu betreiben und Mängel frühzeitig zu bearbeiten.

Weniger Schnittstellenfehler

Strukturierte Begehungen und klare Zuständigkeiten erleichtern die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen in unterschiedlichen Betriebsbereichen.

Praxisnahe Gefahrstoffhilfe

Verständliche Betriebsanweisungen und geprüfte Lagerbedingungen geben Beschäftigten konkrete Orientierung beim Umgang mit Gefahrstoffen.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Günzburg.

  • Adresse
    89312 Günzburg
  • Telefon
    +49 69 967 599 27
  • E-Mail
    info@lionda.de
  • Öffnungszeiten
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Arbeitssicherheit in Günzburg