Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Günzburg und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.
Jetzt Beratung anfragenUmfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen
Wir unterstützen bei der Ermittlung erforderlicher Prüfungen für Maschinen, Geräte und Anlagen sowie bei der Bewertung von Mängeln und Prüfergebnissen.
Für Unternehmen prüfen wir Umgang, Lagerung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen und unterstützen bei Betriebsanweisungen, Ersatzstoffprüfung und geeigneter Schutzausrüstung.
Wir beraten Betriebe bei der Auswahl passender persönlicher Schutzausrüstung und berücksichtigen Gefährdung, Tragekomfort, Kompatibilität und praktische Anwendung.
Bei Begehungen erfassen wir Beobachtungen strukturiert, ordnen Risiken ein und begleiten die Bearbeitung festgelegter Arbeitsschutzmaßnahmen.
Wir betrachten Flucht- und Rettungswege, Alarmierung, Feuerlöscher und organisatorische Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung.
Für Betriebe klären wir Aufgaben und Umfang einer Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 und unterstützen bei der laufenden arbeitsschutzfachlichen Beratung.
Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Günzburg und Umgebung. Ob entlang der Hauptstraße, der Lochfelbenstraße oder der Holbeinstraße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.
Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.
Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Günzburg suchen
Arbeitsmittel müssen von Personen geprüft werden, die aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung und Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen dazu befähigt sind. Bei bestimmten Anlagen kann eine zugelassene Überwachungsstelle erforderlich sein. Der Arbeitgeber legt Prüfart, Umfang und Fristen anhand der Gefährdungsbeurteilung fest.
Es ist zu prüfen, ob ein gefährlicher Stoff durch einen weniger gefährlichen ersetzt werden kann, sofern dies technisch möglich und zumutbar ist. Diese Ersatzstoffprüfung gehört zur Gefahrstoffbeurteilung. Unabhängig davon bleiben geeignete Lagerung, Kennzeichnung, Unterweisung und Schutzmaßnahmen erforderlich.
Die Auswahl persönlicher Schutzausrüstung beginnt mit der Gefährdungsbeurteilung. Die PSA muss die konkrete Gefährdung abdecken, passen und mit anderer Ausrüstung verträglich sein. Beschäftigte sind vor der Nutzung zu unterweisen; Zustand, Reinigung und Ersatz müssen geregelt werden.
Bei einer Begehung werden relevante Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Feststellungen beschrieben. Zweckmäßig sind außerdem Risikoeinschätzung, Maßnahme, Verantwortlichkeit und Termin. Die Dokumentation sollte so klar sein, dass Fortschritt und Wirksamkeit später nachvollzogen werden können.
Beschäftigte müssen über Brandgefahren, Alarmierung, Fluchtwege und das Verhalten im Notfall informiert werden. Unterweisungen erfolgen vor Tätigkeitsaufnahme und danach regelmäßig; mindestens jährlich sind sie nach § 4 DGUV Vorschrift 1 zu wiederholen und zu dokumentieren. Änderungen können zusätzliche Termine erfordern.
Die Betreuung eines Betriebs nach DGUV Vorschrift 2 umfasst je nach Betriebsgröße, Tätigkeiten und Gefährdungen unterschiedliche Aufgaben. Dazu können Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen und Beratung zu Schutzmaßnahmen gehören. Der konkrete Umfang wird anhand der betrieblichen Bedingungen und des gewählten Betreuungsmodells festgelegt.
Warum Unternehmen in Günzburg auf uns vertrauen
Die PSA-Beratung verbindet ermittelte Gefährdungen mit geeigneter, kompatibler und im Arbeitsablauf akzeptierter Ausstattung.
Eine nachvollziehbare Prüfplanung unterstützt Unternehmen dabei, Arbeitsmittel sicher zu betreiben und Mängel frühzeitig zu bearbeiten.
Strukturierte Begehungen und klare Zuständigkeiten erleichtern die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen in unterschiedlichen Betriebsbereichen.
Verständliche Betriebsanweisungen und geprüfte Lagerbedingungen geben Beschäftigten konkrete Orientierung beim Umgang mit Gefahrstoffen.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Günzburg.