Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Gifhorn und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.
Jetzt Beratung anfragenUmfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen
Für Unternehmen erfassen wir Tätigkeiten, Arbeitsplätze und Gefährdungen, bewerten Risiken und entwickeln nachvollziehbare Maßnahmen mit Verantwortlichkeiten und Prüfterminen.
Die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 verbindet sicherheitstechnische Beratung, erforderliche Grundbetreuung und anlassbezogene Unterstützung passend zu Betriebsgröße und Gefährdungslage.
Bei Begehungen prüfen wir Verkehrswege, Arbeitsplätze, Schutzeinrichtungen und organisatorische Abläufe, dokumentieren Abweichungen und verfolgen vereinbarte Maßnahmen nach.
Wir erstellen verständliche Unterweisungen zu konkreten Tätigkeiten, führen sie vor Tätigkeitsaufnahme und danach regelmäßig durch und unterstützen die ordnungsgemäße Dokumentation.
Arbeitsmittel werden hinsichtlich sicherer Verwendung, sichtbarer Mängel und erforderlicher Prüfungen betrachtet; Ergebnisse und Zuständigkeiten halten wir prüffähig fest.
Nach Arbeitsunfällen oder Beinaheereignissen untersuchen wir Abläufe und Ursachen, sichern Erkenntnisse und leiten Maßnahmen ab, die Wiederholungen wirksam vermeiden helfen.
Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Gifhorn und Umgebung. Ob entlang der Hauptstraße, der Hohefeldstraße oder der Salzwedeler Straße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.
Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.
Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Gifhorn suchen
Arbeitsplätze, Tätigkeiten und relevante Einwirkungen werden systematisch betrachtet. Dazu gehören beispielsweise mechanische Gefährdungen, Gefahrstoffe, Lärm, Ergonomie und psychische Belastungen. Die Beurteilung beschreibt Schutzmaßnahmen, Verantwortliche und erforderliche Wirksamkeitskontrollen; bei Veränderungen muss sie angepasst werden.
Unterweisungen müssen vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach regelmäßig erfolgen. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 sind sie mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Änderungen, neue Gefährdungen oder Ereignisse können zusätzliche Unterweisungen erfordern; Inhalt und Teilnehmer sollten nachvollziehbar festgehalten werden.
Eine Begehung ersetzt keine vorgeschriebene Prüfung von Arbeitsmitteln oder Anlagen. Sie kann jedoch sichtbare Mängel, organisatorische Defizite und fehlende Nachweise aufzeigen. Daraus lässt sich eine Aufgabenliste ableiten, während befähigte Personen oder zuständige Stellen die jeweiligen Prüfungen durchführen.
Beinaheunfälle werden ohne vorschnelle Schuldzuweisung untersucht. Dabei betrachten wir Situation, Arbeitsorganisation, technische Bedingungen und menschliche Faktoren. Die Ergebnisse fließen in konkrete Maßnahmen, Unterweisungen oder Änderungen der Gefährdungsbeurteilung ein und werden anschließend auf ihre Wirksamkeit kontrolliert.
Die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 umfasst Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung. Umfang und Inhalte richten sich unter anderem nach Betriebsgröße, Gefährdungen und Anlass. Aufgaben, Einsatzzeiten und Ergebnisse werden mit dem Arbeitgeber abgestimmt und dokumentiert.
Nach einer Begehung werden festgestellte Punkte bewertet und mit Verantwortlichen sowie Zielterminen versehen. Nachweise, Rückmeldungen und eine erneute Kontrolle können genutzt werden, um die Umsetzung zu prüfen. Bei dringender Gefahr sind unverzüglich geeignete Schutzmaßnahmen einzuleiten.
Warum Unternehmen in Gifhorn auf uns vertrauen
Maßnahmen werden mit Zuständigkeit, Termin und Nachweis versehen, damit Arbeitsschutz im betrieblichen Alltag verlässlich umgesetzt werden kann.
Begehungen, Unterweisungen und Bewertungen bleiben strukturiert dokumentiert und erleichtern interne Kontrollen sowie die Kommunikation mit betrieblichen Ansprechpartnern.
Die Beratung berücksichtigt tatsächliche Tätigkeiten, vorhandene Arbeitsmittel und organisatorische Abläufe statt ausschließlich allgemeine Muster zu verwenden.
Systematisches Erfassen von Gefährdungen schafft eine belastbare Grundlage, bevor Mängel zu Unfällen, Ausfällen oder vermeidbaren Betriebsstörungen führen.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Gifhorn.