Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Germering und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.
Jetzt Beratung anfragenUmfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen
Für Betriebe erfassen wir Tätigkeiten, Arbeitsplätze und Gefährdungen, bewerten Risiken und entwickeln nachvollziehbare Maßnahmen mit klaren Zuständigkeiten.
Die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 verbindet Grundbetreuung und betriebsspezifische Unterstützung, abgestimmt auf Aufgaben, Gefährdungen und vorhandene Arbeitsschutzstrukturen im Betrieb.
Bei Begehungen prüfen wir Verkehrswege, Arbeitsmittel, Ordnung, Sicherheitskennzeichnungen und Schutzmaßnahmen direkt vor Ort und halten Verbesserungen prüffähig fest.
Wir unterstützen verständliche, tätigkeitsbezogene und dokumentierte Unterweisungen für Beschäftigte vor Tätigkeitsbeginn, mindestens jährlich sowie bei Änderungen, neuen Gefährdungen oder Ereignissen.
Für Gefahrstoffe strukturieren wir Verzeichnisse, Betriebsanweisungen, Lagerung, Kennzeichnung und Schutzmaßnahmen auf Grundlage der konkreten Tätigkeiten und Sicherheitsdatenblätter.
Wir beurteilen Arbeitsplätze hinsichtlich Körperhaltung, Greifräumen, Lasten und Bildschirmarbeit und leiten umsetzbare Anpassungen für Beschäftigte und Führungskräfte ab.
Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Germering und Umgebung. Ob entlang der Marktstraße, der Kreuzlinger Straße oder der Wittelsbacherstraße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.
Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.
Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Germering suchen
Eine Gefährdungsbeurteilung sollte angepasst werden, wenn sich Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel, Räume oder Gefahrstoffe ändern. Auch Unfälle, Beinaheereignisse, neue Erkenntnisse oder auffällige Belastungen können eine Überprüfung auslösen. Umfang und Zeitpunkt richten sich nach der jeweiligen Gefährdung und den betrieblichen Umständen.
Die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 umfasst eine Grundbetreuung und, abhängig vom Betrieb, eine betriebsspezifische Betreuung. Erforderliche Leistungen werden aus Gefährdungen, Tätigkeiten und Veränderungen abgeleitet. Die konkrete Aufteilung sollte mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger und den betrieblichen Verantwortlichen abgeglichen werden.
Beschäftigte müssen vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach regelmäßig unterwiesen werden. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 sind Unterweisungen mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Änderungen, neue Gefährdungen oder Ereignisse können zusätzliche Unterweisungen erforderlich machen.
Sicherheitsdatenblätter liefern wichtige Informationen zu Gefahren, Lagerung, Schutzmaßnahmen und Verhalten im Notfall. Sie ersetzen jedoch nicht die arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung. Entscheidend ist, wie der Gefahrstoff tatsächlich angenommen, verwendet, gelagert und entsorgt wird.
Bei einer Begehung werden unter anderem Arbeitsmittel, Verkehrswege, Schutzvorrichtungen, Ordnung, Kennzeichnungen und organisatorische Abläufe betrachtet. Festgestellte Mängel werden nach Dringlichkeit bewertet und mit verantwortlichen Personen sowie geeigneten Korrekturmaßnahmen dokumentiert.
Psychische Belastungen werden als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung betrachtet. Dabei können Arbeitsmenge, Arbeitszeit, Handlungsspielraum, soziale Beziehungen und Störungen untersucht werden. Maßnahmen sollten sich auf die Arbeitsbedingungen beziehen und gemeinsam mit den betrieblichen Verantwortlichen umgesetzt sowie überprüft werden.
Warum Unternehmen in Germering auf uns vertrauen
Maßnahmen, Fristen und Zuständigkeiten werden verständlich festgehalten, damit der Arbeitsschutz im betrieblichen Alltag nachverfolgt werden kann.
Die Beratung berücksichtigt tatsächliche Arbeitsabläufe und verbindet gesetzliche Anforderungen mit Lösungen, die Beschäftigte anwenden können.
Begehungen, Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen werden strukturiert dokumentiert und erleichtern spätere Kontrollen, Aktualisierungen sowie interne Abstimmungen.
Risiken werden möglichst vor Unfällen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen erkannt, bewertet und mit geeigneten Maßnahmen in eine belastbare Reihenfolge gebracht.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Germering.