Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Geretsried und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.
Jetzt Beratung anfragenUmfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen
Für Unternehmen erfassen wir Gefährdungen systematisch, bewerten Risiken und entwickeln technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen für die konkrete Tätigkeit.
Die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 unterstützt Betriebe bei der Erfüllung arbeitsschutzbezogener Aufgaben, abgestimmt auf Betriebsgröße, Tätigkeiten und Gefährdungen.
Bei Begehungen prüfen wir Arbeitsplätze, Verkehrswege, Fluchtwege und organisatorische Abläufe und halten erforderliche Maßnahmen nachvollziehbar mit Verantwortlichkeiten fest.
Wir unterstützen Beschäftigte mit tätigkeitsbezogenen Unterweisungen zu Gefährdungen, sicheren Arbeitsverfahren, Verhalten im Notfall und persönlicher Schutzausrüstung.
Wir begleiten die Beurteilung von Arbeitsmitteln, die Festlegung geeigneter Prüfungen und die Dokumentation sicherheitsrelevanter Mängel einschließlich weiterer Nutzungsentscheidungen.
Wir unterstützen Betriebe bei Gefahrstoffbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Lagerung sowie Notfallabläufen und berücksichtigen dabei betriebliche Wechselwirkungen.
Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Geretsried und Umgebung. Ob entlang der Karwendelstraße, der Böhmerwaldstraße oder der Jeschkenstraße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.
Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.
Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Geretsried suchen
Eine Gefährdungsbeurteilung beschreibt die konkreten Tätigkeiten, ermittelt mögliche Gefährdungen und bewertet deren Risiken. Anschließend werden technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen festgelegt, Verantwortliche benannt und die Wirksamkeit kontrolliert. Änderungen an Arbeitsverfahren, Arbeitsmitteln oder räumlichen Bedingungen können eine Aktualisierung erforderlich machen.
Unterweisungen müssen vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach regelmäßig erfolgen. Die Unternehmerin oder der Unternehmer muss die Unterweisung nach § 4 DGUV Vorschrift 1 mindestens jährlich wiederholen und dokumentieren. Änderungen, neue Gefährdungen oder Ereignisse können zusätzliche Unterweisungen erfordern. Inhalte müssen zur jeweiligen Tätigkeit passen.
Ein Mangel wird hinsichtlich seiner Sicherheitsrelevanz bewertet. Davon hängt ab, ob das Arbeitsmittel weiter genutzt, eingeschränkt eingesetzt, instand gesetzt oder außer Betrieb genommen wird. Für Betriebe sollten Bewertung, Entscheidung und erforderliche Nachprüfung nachvollziehbar dokumentiert werden; pauschale Vorgehensweisen sind nicht sachgerecht.
Ja. Gefahrstofftätigkeiten können systematisch erfasst, Gefährdungen bewertet und geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Dazu gehören unter anderem Betriebsanweisungen, sichere Lagerung, Kennzeichnung, geeignete persönliche Schutzausrüstung und Unterweisungen. Maßgeblich bleiben die konkreten Stoffeigenschaften, Arbeitsverfahren und Expositionsbedingungen.
Bei einer Begehung werden unter anderem Arbeitsplätze, Verkehrswege, Fluchtwege, Arbeitsmittel und organisatorische Abläufe betrachtet. Festgestellte Abweichungen werden nach Dringlichkeit eingeordnet und mit Verantwortlichen sowie Fristen versehen. Dieses Vorgehen kann außerdem dazu beitragen, wiederkehrende Ursachen statt lediglich einzelne Mängel zu bearbeiten.
Ja. Vor Tätigkeitsbeginn sollten Auftraggeber und Fremdfirmen gegenseitige Gefährdungen, Zuständigkeiten, Unterweisungen, Koordination und Notfallverfahren abstimmen. Dieser Austausch lässt sich in geeigneten Unterlagen festhalten. Die Verantwortlichkeiten der beteiligten Arbeitgeber bleiben dabei bestehen und müssen zur konkreten Zusammenarbeit passen.
Warum Unternehmen in Geretsried auf uns vertrauen
Maßnahmen erhalten nachvollziehbare Zuständigkeiten, Prioritäten und Umsetzungsschritte, damit Arbeitsschutz im Betrieb verlässlich organisiert werden kann.
Dokumente beziehen sich auf konkrete Tätigkeiten und Arbeitsplätze und bleiben dadurch für Beschäftigte, Führungskräfte und Prüfungen anwendbar.
Regelmäßige Begehungen helfen, sicherheitsrelevante Abweichungen früh zu erkennen und angemessene Korrekturen nach ihrer Bedeutung zu veranlassen.
Erfahrungen der Beschäftigten fließen in Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen ein, wodurch Schutzmaßnahmen verständlicher und im Alltag praktikabler werden.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Geretsried.