Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Freising und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.
Jetzt Beratung anfragenUmfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen
Wir unterstützen bei der Festlegung von Prüfungen für Arbeitsmittel, bei der Bewertung sicherheitsrelevanter Mängel und bei einer übersichtlichen Prüfkoordination.
Wir analysieren Bildschirmarbeitsplätze und körperlich belastende Tätigkeiten, entwickeln passende Anpassungen und zeigen Beschäftigten rückengerechte sowie belastungsarme Arbeitsweisen.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung betrachtet Arbeitszeit, Arbeitsmenge, Handlungsspielraum und Zusammenarbeit; daraus entstehen konkrete organisatorische Verbesserungen und überprüfbare Schritte.
Wir prüfen Fluchtwege, Alarmierung, organisatorischen Brandschutz und die Einbindung verantwortlicher Personen, damit Beschäftigte ihre Aufgaben im Brandfall kennen.
Für Notfälle entwickeln wir klare Abläufe zu Erstversorgung, Meldung, Räumung und Information und stimmen diese mit betrieblichen Verantwortlichkeiten sowie vorhandenen Plänen ab.
Bei Fremdfirmeneinsätzen klären wir Zuständigkeiten, gegenseitige Gefährdungen, Unterweisungsbedarf und Abstimmungen, bevor mehrere Arbeitgeber am selben Arbeitsplatz tätig werden.
Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Freising und Umgebung. Ob entlang der Schulstraße, der Carl-Orff-Straße oder der Südallee: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.
Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.
Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Freising suchen
Die Beurteilung untersucht nicht einzelne Personen, sondern Bedingungen der Arbeit, etwa Arbeitsmenge, Zeitdruck, Einflussmöglichkeiten, Kommunikation und soziale Beziehungen. Geeignete Verfahren werden ausgewählt, Beschäftigte angemessen einbezogen und daraus organisatorische Maßnahmen mit Verantwortlichkeiten sowie einer späteren Wirksamkeitskontrolle abgeleitet.
Das hängt von Art und Sicherheitsrelevanz des Mangels ab. Eine fachkundige Bewertung sollte klären, ob das Arbeitsmittel sicher weiterbetrieben, eingeschränkt genutzt oder außer Betrieb genommen werden muss. Festgestellte Maßnahmen und erforderliche Prüfungen gehören in eine nachvollziehbare Dokumentation.
Aufgaben können je nach Betrieb das Erkennen von Brandgefahren, die Alarmierung, die Unterstützung bei der Räumung und gegebenenfalls der sichere Einsatz geeigneter Feuerlöscheinrichtungen umfassen. Auswahl, Unterweisung und Anzahl müssen an den betrieblichen Verhältnissen und der Gefährdungsbeurteilung ausgerichtet werden.
Auftraggeber und Fremdfirma müssen Informationen zu Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Arbeitsbereichen und Zuständigkeiten austauschen. Außerdem sind gegenseitige Gefährdungen zu berücksichtigen, Tätigkeiten abzustimmen und erforderliche Unterweisungen oder Einweisungen vor Arbeitsbeginn festzulegen.
Ein Notfallplan sollte unter anderem Alarmwege, Notrufinformationen, Verantwortlichkeiten, Erste Hilfe, Räumung und Sammelstellen berücksichtigen. Wichtig ist, dass der Plan zur konkreten Betriebsorganisation passt, Beschäftigte ihn kennen und Änderungen oder Übungen zu einer Aktualisierung führen können.
Der Arbeitgeber muss Unterweisungen vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach regelmäßig durchführen. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 ist die Unterweisung mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Änderungen, neue Gefährdungen oder Ereignisse können zusätzliche Unterweisungen erforderlich machen.
Warum Unternehmen in Freising auf uns vertrauen
Ergonomische und organisatorische Anpassungen reduzieren vermeidbare Belastungen und verbessern die praktische Ausführbarkeit von Tätigkeiten im Arbeitsalltag.
Eine geordnete Prüfkoordination macht Verantwortliche, Prüfumfang und Fälligkeiten sichtbar, ohne aus dem Alter eines Dokuments automatisch eine Austauschpflicht abzuleiten.
Geübte Abläufe und verständliche Zuständigkeiten unterstützen schnelle Entscheidungen, wenn Brände, Verletzungen oder andere betriebliche Notfälle eintreten.
Abgestimmte Regeln für Fremdfirmen verringern gegenseitige Gefährdungen und schaffen nachvollziehbare Schnittstellen zwischen Auftraggebern, Auftragnehmern und Beschäftigten.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Freising.