Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Falkensee und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.
Jetzt Beratung anfragenUmfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen
Tätigkeitsbezogene Unterweisungen Ihrer Beschäftigten in Falkensee – mit rechtssicherer Teilnahmedokumentation.
Aufbau einer betrieblichen Brandschutzorganisation mit Brandschutzordnung und Räumungskonzept für Ihren Standort in Falkensee.
Aufbau und revisionssichere Pflege aller Arbeitsschutz-Unterlagen für Ihren Betrieb in Falkensee.
Vorbereitung, Moderation und Protokollierung der quartalsweisen Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen in Falkensee.
Ergonomische Optimierung von Bildschirm-, Produktions- und Lagertätigkeiten in Ihrem Betrieb in Falkensee.
Organisation und Überwachung aller Prüffristen für ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen an Ihrem Standort Falkensee.
Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Falkensee und Umgebung. Ob entlang der Bahnhofstraße, der Spandauer Straße oder der Nauener Straße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.
Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.
Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Falkensee suchen
Wir analysieren systematisch alle Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Arbeitsmittel, bewerten die Risiken, leiten Schutzmaßnahmen ab und prüfen deren Wirksamkeit. Das Ergebnis wird schriftlich dokumentiert.
Ja. Seit der Neubearbeitung des ArbSchG 2013 ist die Beurteilung psychischer Belastungen verpflichtend. Wir setzen anonyme Befragungs- und Beobachtungsverfahren ein, die rechtssicher dokumentiert werden.
Nach dem Mutterschutzgesetz ist eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung Pflicht – unabhängig davon, ob aktuell schwangere Mitarbeiterinnen beschäftigt werden. Wir erstellen die Beurteilung und passen die Schutzmaßnahmen an.
Das richtet sich nach der Betreuungsgruppe (I, II oder III) gemäß DGUV Vorschrift 2 und der Mitarbeiterzahl. Wir ermitteln den exakten Bedarf in einem unverbindlichen Erstgespräch.
Auch Telearbeitsplätze unterliegen dem ArbSchG. Wir beraten zu Bildschirmarbeitsplatzverordnung, ergonomischen Mindeststandards und der Dokumentation von Heimarbeitsplätzen.
Durch regelmäßige Begehungen, Unfallauswertungen, Mitarbeiterbefragungen und Stichprobenkontrollen. Die Ergebnisse fließen in eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung ein.
Warum Unternehmen in Falkensee auf uns vertrauen
Dokumentation, die behördlichen Begehungen, BG-Kontrollen und ISO-Audits standhält.
Anfragen werden in der Regel am selben Werktag beantwortet – auch bei dringenden Themen.
Sie arbeiten dauerhaft mit demselben Ansprechpartner – kein wechselndes Personal, kein erneutes Erklären.
Auch kleine Betriebe in Falkensee buchen nur die Stunden, die sie tatsächlich brauchen.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Falkensee.