Standort: Erftstadt

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Erftstadt

Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Erftstadt und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.

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Unsere Leistungen

Umfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Fremdfirmenkoordination

Wir begleiten die Abstimmung mit Fremdfirmen, klären gegenseitige Gefährdungen, Arbeitsbereiche, Ansprechpartner und Anforderungen vor Beginn gemeinsamer Tätigkeiten.

Gefährdungsbeurteilung

Wir unterstützen Unternehmen bei der systematischen Ermittlung von Gefährdungen, der Auswahl vorrangiger Schutzmaßnahmen und der dokumentierten Wirksamkeitskontrolle.

Ergonomieberatung

Für Tätigkeiten bewerten wir Heben, Tragen, Sitzen, Stehen und wiederholte Bewegungen und leiten arbeitsplatznahe Verbesserungen ab.

Prüfung von Arbeitsmitteln

Wir schaffen eine strukturierte Übersicht zu Prüfanforderungen, Zuständigkeiten, Prüfergebnissen und Mängeln bei eingesetzten Arbeitsmitteln.

Brandschutzorganisation

Bei der Brandschutzorganisation betrachten wir Alarmierung, Flucht, Sammelstellen, Feuerlöscheinrichtungen und die regelmäßige Information der Beschäftigten.

DGUV-Vorschrift-2-Beratung

Unternehmen erhalten Unterstützung bei der Ermittlung betriebsspezifischer Aufgaben nach DGUV Vorschrift 2 und deren Einordnung in die Arbeitsschutzorganisation.

Arbeitssicherheit Erftstadt

Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Erftstadt

Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Erftstadt und Umgebung. Ob entlang der Bahnhofstraße, der Josefstraße oder der Otto-Wels-Straße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.

Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.

  • Zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen
  • Betreuung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schnelle Reaktionszeiten
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Häufige Fragen

Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Erftstadt suchen

FAQ 01

Wer trägt bei Fremdfirmenarbeiten die Verantwortung?

Verantwortlichkeiten hängen von Auftrag, Arbeitsbereich und konkreter Tätigkeit ab. Auftraggeber und Fremdfirma müssen ihre eigenen Pflichten erfüllen und sich bei gegenseitigen Gefährdungen abstimmen. Wir unterstützen dabei, Zuständigkeiten, Informationen und Koordination vor Arbeitsbeginn nachvollziehbar festzulegen.

FAQ 02

Wie wird die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen geprüft?

Nach Umsetzung wird kontrolliert, ob die Gefährdung tatsächlich reduziert wurde und die Maßnahme im Arbeitsalltag funktioniert. Dafür eignen sich Begehungen, Gespräche, Beobachtungen oder Ereignisauswertungen. Wir dokumentieren Ergebnisse und empfehlen Anpassungen, wenn die Wirkung nicht ausreicht.

FAQ 03

Was sollte ein Prüfkataster enthalten?

Ein Prüfkataster kann Arbeitsmittel, Prüfart, Prüfanlass, Verantwortlichkeit, Termin, Ergebnis und offene Mängel enthalten. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach Einsatz und Gefährdung. Wir unterstützen bei einer übersichtlichen Struktur, die Nachweise und Bearbeitungsstände zusammenführt.

FAQ 04

Welche Inhalte gehören zur Brandschutzorganisation?

Dazu gehören Alarmierung, Flucht- und Rettungswege, Sammelstellen, Zuständigkeiten, Feuerlöscheinrichtungen und Informationen für Beschäftigte. Die Organisation muss zur Arbeitsstätte passen. Außerdem prüfen wir, ob Änderungen, besondere Tätigkeiten oder Ereignisse eine Anpassung der Abläufe erfordern.

FAQ 05

Was bedeutet betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2?

Betriebsspezifische Betreuung umfasst Aufgaben, die sich aus den konkreten Gefährdungen und der Organisation des Betriebs ergeben. Dazu können Begehungen, Beurteilungen oder besondere Projekte zählen. Der Bedarf wird gemeinsam anhand der tatsächlichen betrieblichen Situation ermittelt und dokumentiert.

FAQ 06

Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung angepasst werden?

Anpassungen sind insbesondere bei neuen Arbeitsmitteln, Verfahren, Stoffen, Räumen oder Tätigkeiten zu prüfen. Auch Unfälle, Beinaheereignisse und erkannte Mängel können Änderungen auslösen. Für Betriebe bewerten wir den Anlass, aktualisieren betroffene Bereiche und verfolgen die daraus entstehenden Maßnahmen.

Ihre Vorteile

Warum Unternehmen in Erftstadt auf uns vertrauen

Schnittstellen ordnen

Verbindliche Absprachen mit Fremdfirmen schaffen Klarheit über Verantwortlichkeiten, Gefährdungen und Verhalten in gemeinsam genutzten Bereichen.

Maßnahmen wirksam steuern

Die Verbindung von Gefährdungsbeurteilung, Verantwortlichkeit und Kontrolle erleichtert eine kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Arbeitsmittel übersichtlich prüfen

Strukturierte Prüfnachweise helfen, Fristen, Ergebnisse und Mängel geordnet zu verfolgen und notwendige Maßnahmen einzuleiten.

Vorschriftsbezogen beraten

Die Betreuung orientiert sich an der konkreten Betriebsorganisation und den betriebsspezifischen Aufgaben, statt Leistungen unabhängig vom Bedarf festzulegen.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Erftstadt.

  • Adresse
    50374 Erftstadt
  • Telefon
    +49 69 967 599 27
  • E-Mail
    info@lionda.de
  • Öffnungszeiten
    Mo-Fr: 08:00 - 17:00 Uhr
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