Standort: Delbrück

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Delbrück

Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Delbrück und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.

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Unsere Leistungen

Umfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Arbeitsmittel beurteilen

Für Betriebe beurteilen wir Risiken beim Einsatz von Maschinen, Werkzeugen und sonstigen Arbeitsmitteln und leiten geeignete Schutzmaßnahmen für den Betrieb ab.

Maschinensicherheit

Wir unterstützen Unternehmen bei Schutzvorrichtungen, Betriebsanweisungen, sicheren Arbeitsabläufen und der Prüfung organisatorischer Voraussetzungen an Maschinen.

Unterweisungsmanagement

Wir entwickeln tätigkeitsbezogene Unterweisungen, führen Themen strukturiert zusammen und unterstützen bei Terminplanung, Teilnahmeerfassung und Dokumentation.

PSA-Auswahl

Die Auswahl persönlicher Schutzausrüstung orientiert sich an Gefährdung, Tätigkeit, Tragebedingungen und notwendiger Unterweisung der Beschäftigten.

Lager- und Verkehrswege

Bei Begehungen prüfen wir Lagerbereiche, innerbetriebliche Verkehrswege, Kennzeichnungen und die Trennung von Personen- und Fahrzeugverkehr.

Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz

Wir unterstützen bei der anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzrecht und bei der Bewertung konkreter Tätigkeiten betroffener Beschäftigter.

Arbeitssicherheit Delbrück

Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Delbrück

Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Delbrück und Umgebung. Ob entlang der Marktstraße, der Konrad-Adenauer-Straße oder der Brentanostraße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.

Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.

  • Zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen
  • Betreuung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schnelle Reaktionszeiten
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Häufige Fragen

Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Delbrück suchen

FAQ 01

Was ist bei der Beschaffung neuer Maschinen zu beachten?

Vor der Beschaffung sollten vorgesehene Verwendung, absehbare Gefährdungen, erforderliche Schutzmaßnahmen und Bedienbedingungen geprüft werden. Auch Aufstellung, Instandhaltung und Unterweisung gehören dazu. Wir unterstützen dabei, Arbeitsschutzanforderungen frühzeitig in Auswahl, Inbetriebnahme und Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.

FAQ 02

Welche Inhalte müssen Unterweisungen enthalten?

Unterweisungen müssen die konkrete Tätigkeit, mögliche Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und das sichere Verhalten behandeln. Sie erfolgen vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach regelmäßig; nach § 4 DGUV Vorschrift 1 mindestens jährlich, jeweils mit Dokumentation. Änderungen, neue Gefährdungen oder Ereignisse können zusätzliche Unterweisungen erfordern.

FAQ 03

Wie werden Verkehrswege im Betrieb sicher gestaltet?

Verkehrswege müssen ausreichend bemessen, freigehalten und entsprechend ihrer Nutzung gekennzeichnet sein. Kreuzungen, Rangierbereiche und Fußgängerwege benötigen besondere Aufmerksamkeit. Wir betrachten außerdem Sichtverhältnisse, Beleuchtung, Bodenbeschaffenheit und die Abstimmung zwischen innerbetrieblichem Transport und Fußverkehr.

FAQ 04

Wann braucht ein Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzrecht?

Die Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzrecht ist grundsätzlich für Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen erforderlich, auch wenn derzeit keine schwangere oder stillende Person beschäftigt wird. Bei einer konkreten Schwangerschaft wird geprüft, ob besondere Schutzmaßnahmen notwendig sind. Wir unterstützen bei dieser anlassbezogenen Bewertung.

FAQ 05

Wie wird PSA richtig ausgewählt?

Zuerst werden Gefährdung und erforderlicher Schutzumfang aus der Beurteilung abgeleitet. Danach sind Passform, Kompatibilität, Tragekomfort und Einsatzbedingungen zu berücksichtigen. Beschäftigte müssen Auswahl und Benutzung verstehen und üben können. Wir unterstützen auch bei Pflege, Aufbewahrung und Ersatzregelungen.

FAQ 06

Wer muss eine Maschine vor der Nutzung unterweisen?

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Beschäftigte ausreichend über sichere Verwendung, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen informiert sind. Die Unterweisung muss zur konkreten Maschine und Tätigkeit passen. Führungskräfte, befähigte interne Personen oder externe Unterstützung können beteiligt werden; die Verantwortung bleibt organisatorisch beim Arbeitgeber.

Ihre Vorteile

Warum Unternehmen in Delbrück auf uns vertrauen

Sicherere Arbeitsmittel

Technische Schutzmaßnahmen und sichere Bedienabläufe werden gemeinsam mit den tatsächlichen Tätigkeiten betrachtet.

Verständliche Unterweisungen

Beschäftigte erhalten Informationen, die ihre Aufgaben, vorhandenen Gefährdungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen konkret abbilden.

Weniger Schnittstellenrisiken

Geordnete Verkehrs- und Lagerbereiche unterstützen sichere Abläufe und erleichtern die eindeutige Verantwortungszuordnung.

Anlassbezogene Anpassung

Neue Erkenntnisse, Ereignisse oder Änderungen führen zu einer überprüfbaren Weiterentwicklung der Schutzorganisation.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Delbrück.

  • Adresse
    33129 Delbrück
  • Telefon
    +49 69 967 599 27
  • E-Mail
    info@lionda.de
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Arbeitssicherheit in Delbrück