Standort: Büdingen

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Büdingen

Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Büdingen und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.

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Unsere Leistungen

Umfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Gefährdungsbeurteilung

Für Unternehmen erstellen oder überarbeiten wir Gefährdungsbeurteilungen, verbinden Erkenntnisse aus Gesprächen und Beobachtungen mit Maßnahmen und prüfen deren Umsetzung.

Ergonomie und Lastenhandhabung

Wir bewerten Heben, Tragen, Ziehen, Schieben und ungünstige Körperhaltungen, um Arbeitsmittel, Abläufe oder Organisation gezielt zu verbessern.

PSA-Konzept

Wir beraten Betriebe bei Auswahl, Bereitstellung, Benutzung und Pflege persönlicher Schutzausrüstung auf Basis der ermittelten Gefährdungen.

Unfallprävention

Aus Unfällen und Beinaheereignissen leiten wir organisatorische und technische Verbesserungen ab, deren Wirksamkeit später gemeinsam kontrolliert wird.

Unterweisungen

Wir unterstützen bei tätigkeitsbezogenen Unterweisungen vor Arbeitsaufnahme, bei Änderungen und regelmäßig, einschließlich jährlicher Wiederholung und Dokumentation nach DGUV Vorschrift 1.

Arbeitsschutzorganisation

Für Betriebe klären wir Rollen, Beteiligung, Kommunikationswege und Nachweise, damit Arbeitsschutzaufgaben im Alltag zugeordnet und bearbeitet werden können.

Arbeitssicherheit Büdingen

Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Büdingen

Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Büdingen und Umgebung. Ob entlang der Hauptstraße, der Brunnenstraße oder der Bogenstraße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.

Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.

  • Zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen
  • Betreuung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schnelle Reaktionszeiten
Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen

Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Büdingen suchen

FAQ 01

Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?

Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass Gefährdungen beurteilt und erforderliche Maßnahmen festgelegt werden. Fachkundige Personen, darunter die Fachkraft für Arbeitssicherheit, können unterstützen. Aufgabenübertragung muss klar geregelt sein. Die Bewertung muss in jedem Fall zu den konkreten Tätigkeiten passen.

FAQ 02

Wie lassen sich Lasten sicherer handhaben?

Zunächst sind technische Hilfen und eine geeignete Gestaltung des Arbeitsplatzes zu prüfen. Zusätzlich können Arbeitsabläufe, Lastengewicht, Greifhöhe, Wege und Teamarbeit angepasst werden. Unterweisungen ergänzen diese Maßnahmen. Die individuelle Belastbarkeit allein ersetzt keine arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung.

FAQ 03

Wann ist persönliche Schutzausrüstung erforderlich?

PSA ist bereitzustellen, wenn Gefährdungen durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichend vermieden werden können. Sie muss geeignet, passend und kompatibel sein. Beschäftigte sind in Anwendung und Pflege zu unterweisen. Auswahl und Benutzung werden aus der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung abgeleitet.

FAQ 04

Wie werden Beinaheereignisse sinnvoll genutzt?

Ein Beinaheereignis wird sachlich beschrieben und hinsichtlich Bedingungen, Abläufen und Ursachen ausgewertet. Anschließend werden geeignete Maßnahmen festgelegt, Verantwortlichkeiten benannt und die Wirksamkeit kontrolliert. Die Meldung sollte erleichtert werden, damit aus solchen Hinweisen präventive Verbesserungen entstehen.

FAQ 05

Was muss eine Unterweisung dokumentieren?

Dokumentiert werden sollten mindestens Thema, Datum, unterwiesene Personen und durchführende Person; je nach Betrieb sind weitere Angaben sinnvoll. Unterweisungen erfolgen vor Tätigkeitsbeginn und danach regelmäßig. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 ist die mindestens jährliche Wiederholung zu dokumentieren.

FAQ 06

Wie wird Arbeitsschutz im Betrieb organisiert?

Erforderlich sind passende Zuständigkeiten, Befugnisse, Informationen und Abläufe für Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Prüfungen und Maßnahmenkontrolle. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät, während der Arbeitgeber organisatorische Entscheidungen trifft. Die Organisation sollte regelmäßig auf Änderungen und praktische Wirksamkeit geprüft werden.

Ihre Vorteile

Warum Unternehmen in Büdingen auf uns vertrauen

Beteiligung der Beschäftigten

Erfahrungen aus dem Betrieb fließen in die Bewertung ein und helfen, Schutzmaßnahmen für tatsächliche Arbeitsabläufe praktikabel zu gestalten.

Körperliche Belastungen reduzieren

Gezielte Anpassungen an Arbeitsmitteln und Abläufen können Beschäftigte beim Heben, Tragen und Arbeiten in ungünstigen Haltungen entlasten.

Verantwortung sichtbar machen

Klare Rollen und Kommunikationswege erleichtern die Bearbeitung von Arbeitsschutzaufgaben und offenen Maßnahmen.

Lernen aus Ereignissen

Sachliche Auswertungen von Unfällen und Beinaheereignissen stärken die Prävention, ohne vorschnelle Schuldzuweisungen.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Büdingen.

  • Adresse
    63654 Büdingen
  • Telefon
    +49 69 967 599 27
  • E-Mail
    info@lionda.de
  • Öffnungszeiten
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Arbeitssicherheit in Büdingen