Standort: Bocholt

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Bocholt

Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Bocholt und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.

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Unsere Leistungen

Umfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Unfallprävention

Wir werten Unfallanzeigen, Beinaheereignisse und Beobachtungen aus, um wiederkehrende Ursachen zu erkennen und Schutzmaßnahmen gezielt weiterzuentwickeln.

Lager und Stapler

Wir beurteilen Lagerbereiche, Lastenhandhabung, Staplerverkehr und Verkehrsregelungen und unterstützen bei geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen.

Gefährdungsbeurteilung aktualisieren

Für Unternehmen überprüfen wir bestehende Gefährdungsbeurteilungen bei neuen Verfahren, Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen oder veränderten betrieblichen Bedingungen.

Erste Hilfe

Wir unterstützen Betriebe bei der Organisation von Ersthelfern, Meldewegen, Ausstattung und Informationen für unterschiedliche Arbeitsbereiche und Einsatzzeiten.

Betriebsanweisungen

Wir erstellen oder überarbeiten Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel, Gefahrstoffe und Tätigkeiten mit klaren Vorgaben zu Schutzmaßnahmen und Verhalten.

Schutzmaßnahmen kontrollieren

Bei Nachkontrollen prüfen wir, ob vereinbarte Maßnahmen umgesetzt wurden, im Arbeitsalltag funktionieren und bei Bedarf angepasst werden müssen.

Arbeitssicherheit Bocholt

Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Bocholt

Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Bocholt und Umgebung. Ob entlang der Dietrichstraße, der Prinzenstraße oder der Friedenstraße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.

Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.

  • Zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen
  • Betreuung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schnelle Reaktionszeiten
Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen

Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Bocholt suchen

FAQ 01

Wie werden Beinaheereignisse genutzt?

Beinaheereignisse werden ohne vorschnelle Schuldzuweisung aufgenommen und hinsichtlich Ablauf, Bedingungen und Ursachen bewertet. Daraus können Änderungen an Verkehrswegen, Arbeitsmitteln, Anweisungen oder Unterweisungen entstehen. Die Meldung sollte einfach möglich sein und Ergebnisse sollten den betroffenen Beschäftigten verständlich zurückgemeldet werden.

FAQ 02

Was ist bei Staplerverkehr zu beachten?

Die Gefährdungsbeurteilung sollte Verkehrswege, Sichtbeziehungen, Geschwindigkeit, Rückwärtsfahrten, Lasten, Fahrberechtigungen und die Trennung von Fuß- und Fahrzeugverkehr berücksichtigen. Je nach Ergebnis kommen Markierungen, Spiegel, technische Hilfen, organisatorische Regeln und gezielte Unterweisungen infrage.

FAQ 03

Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Eine Aktualisierung ist insbesondere bei neuen Arbeitsmitteln, Verfahren, Gefahrstoffen, Räumen oder Veränderungen der Arbeitsorganisation erforderlich. Ebenso können Unfälle, Beinaheereignisse und neue Erkenntnisse Anlass sein. Der Änderungsprozess sollte festlegen, wer die Beurteilung anpasst, Maßnahmen umsetzt und deren Wirksamkeit überprüft.

FAQ 04

Was sollte eine Betriebsanweisung enthalten?

Sie sollte die konkrete Tätigkeit oder das Arbeitsmittel, Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhalten bei Störungen und Notfällen sowie Hinweise zu Erster Hilfe und Entsorgung verständlich beschreiben. Die Inhalte müssen zur tatsächlichen Nutzung passen, durch Unterweisungen vermittelt und bei Änderungen überprüft werden.

FAQ 05

Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?

Die erforderliche Zahl hängt unter anderem von Betriebsart, Beschäftigtenzahl und Anwesenheitszeiten ab. Eine pauschale Aussage für jeden Betrieb ist daher nicht möglich. Gemeinsam betrachtet werden die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers, Schichtmodelle und die Erreichbarkeit geeigneter Ersthelfer.

FAQ 06

Wie wird die Umsetzung von Maßnahmen überprüft?

Nach einer festgelegten Frist oder bei einem geeigneten Kontrolltermin wird geprüft, ob die Maßnahme umgesetzt wurde und die Gefährdung ausreichend reduziert. Dabei können Begehungen, Gespräche und Dokumente einbezogen werden. Offene oder unwirksame Maßnahmen erhalten eine neue Zuständigkeit oder angepasste Lösung.

Ihre Vorteile

Warum Unternehmen in Bocholt auf uns vertrauen

Aus Ereignissen lernen

Auch Beinaheereignisse liefern wichtige Hinweise und können helfen, Risiken zu bearbeiten, bevor Beschäftigte verletzt oder Arbeitsabläufe unterbrochen werden.

Sichere Logistikabläufe

Eine abgestimmte Verkehrs- und Lagerorganisation unterstützt den Schutz von Fußgängern, Fahrpersonal und weiteren Beschäftigten im innerbetrieblichen Transport.

Aktuelle Arbeitsanweisungen

Überarbeitete Betriebsanweisungen stellen sicherheitsrelevante Informationen dort bereit, wo Beschäftigte sie für eine Tätigkeit tatsächlich benötigen.

Wirksamkeit im Blick

Nachkontrollen zeigen, ob Maßnahmen praktisch greifen, und verhindern, dass vereinbarte Verbesserungen ohne Bewertung im Tagesgeschäft verloren gehen.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Bocholt.

  • Adresse
    46399 Bocholt
  • Telefon
    +49 69 967 599 27
  • E-Mail
    info@lionda.de
  • Öffnungszeiten
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Arbeitssicherheit in Bocholt