Standort: Bad Nauheim

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Bad Nauheim

Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Bad Nauheim und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.

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Unsere Leistungen

Umfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Gefährdungsbeurteilung

Für Betriebe erfassen wir Arbeitsbereiche, Tätigkeiten und Gefährdungen, bewerten Risiken und entwickeln dokumentierte Schutzmaßnahmen mit Verantwortlichkeiten.

DGUV-Vorschrift-2-Betreuung

Die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 unterstützt Unternehmen bei arbeitsschutzfachlichen Aufgaben, betriebsspezifischer Beratung und nachvollziehbarer Maßnahmenplanung.

Arbeitsstättenbegehung

Bei Begehungen prüfen wir Verkehrswege, Arbeitsplätze, Beleuchtung, Raumklima und organisatorische Abläufe anhand der tatsächlichen Nutzung.

Unterweisungen

Wir erstellen verständliche Unterweisungen für Beschäftigte, einschließlich tätigkeitsbezogener Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Verhalten und dokumentierter Teilnahme.

Ergonomieberatung

Ergonomische Analysen berücksichtigen Bildschirmarbeitsplätze, Körperhaltungen, Arbeitsabläufe und individuelle Anpassungen zur Verringerung körperlicher Belastungen.

Notfallorganisation

Für Unternehmen strukturieren wir Alarmwege, Erste Hilfe, Räumung und Zuständigkeiten, damit Notfallmaßnahmen bekannt, geübt und überprüfbar bleiben.

Arbeitssicherheit Bad Nauheim

Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Bad Nauheim

Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Bad Nauheim und Umgebung. Ob entlang der Hauptstraße, der Martinusstraße oder der Martha-Lesse-Straße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.

Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.

  • Zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen
  • Betreuung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schnelle Reaktionszeiten
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Häufige Fragen

Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Bad Nauheim suchen

FAQ 01

Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich?

Arbeitgeber müssen die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen festlegen. Das gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Die Beurteilung ist bei veränderten Arbeitsbedingungen, neuen Tätigkeiten oder relevanten Ereignissen zu überprüfen und fortzuschreiben.

FAQ 02

Was umfasst die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2?

Die Betreuung verbindet eine Grundbetreuung mit betriebsspezifischen Leistungen. Dazu können Begehungen, Beratung zu Arbeitsmitteln, Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen und die Auswertung von Unfällen gehören. Umfang und Aufgaben richten sich nach Betriebsart, Beschäftigtenzahl und den konkreten Gefährdungen.

FAQ 03

Wie müssen Unterweisungen organisiert werden?

Unterweisungen müssen vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach regelmäßig erfolgen. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 sind sie mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Änderungen, neue Gefährdungen oder Ereignisse können zusätzliche Unterweisungen erfordern. Inhalte und Teilnehmende sollten nachvollziehbar festgehalten werden.

FAQ 04

Was wird bei einer Arbeitsplatzbegehung geprüft?

Bei einer Begehung werden unter anderem Verkehrswege, Arbeitsmittel, Schutzeinrichtungen, Beleuchtung, Fluchtwege und Arbeitsorganisation betrachtet. Festgestellte Mängel werden bewertet und mit Maßnahmen, Verantwortlichkeiten sowie angemessenen Terminen dokumentiert. Die Auswahl richtet sich nach den Tätigkeiten im jeweiligen Betrieb.

FAQ 05

Wie lassen sich psychische Belastungen berücksichtigen?

Psychische Belastungen werden als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung betrachtet. Bewertet werden beispielsweise Arbeitsintensität, Handlungsspielraum, Unterbrechungen, soziale Beziehungen und Arbeitszeitgestaltung. Daraus können organisatorische Verbesserungen, Beteiligungsformate oder angepasste Abläufe entstehen; individuelle Diagnosen ersetzt die Beurteilung nicht.

FAQ 06

Welche Rolle spielt die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Notfällen?

Die Fachkraft berät zu Alarmierung, Erster Hilfe, Räumung, Sammelstellen und Zuständigkeiten, übernimmt jedoch nicht automatisch die Einsatzleitung. Notfallabläufe sollten zur tatsächlichen Betriebsstruktur passen, den Beschäftigten bekannt sein und durch notwendige Übungen oder Aktualisierungen dokumentiert werden.

Ihre Vorteile

Warum Unternehmen in Bad Nauheim auf uns vertrauen

Klare Zuständigkeiten

Aufgaben, Verantwortliche und Termine werden übersichtlich festgehalten, sodass Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb verbindlich verfolgt werden können.

Praxisnahe Maßnahmen

Die Beratung orientiert sich an realen Tätigkeiten und Arbeitsplätzen statt an allgemeinen Textbausteinen oder unpassenden Standardempfehlungen.

Nachvollziehbare Dokumentation

Ergebnisse aus Begehungen, Unterweisungen und Bewertungen werden strukturiert dokumentiert und für spätere Prüfungen leichter auffindbar.

Frühe Risikoklärung

Erkannte Gefährdungen lassen sich priorisieren, bevor sich unsichere Arbeitsweisen verfestigen oder Ereignisse zu Ausfallzeiten führen.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Bad Nauheim.

  • Adresse
    61231 Bad Nauheim
  • Telefon
    +49 69 967 599 27
  • E-Mail
    info@lionda.de
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