Standort: Attendorn

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Attendorn

Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Attendorn und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.

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Unsere Leistungen

Umfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Gefährdungsbeurteilung

Für Betriebe erfassen wir Tätigkeiten, Arbeitsplätze und Arbeitsmittel, bewerten Gefährdungen und entwickeln nachvollziehbare Schutzmaßnahmen mit klaren Verantwortlichkeiten.

DGUV-Vorschrift-2-Betreuung

Die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 unterstützt Unternehmen vor Ort bei arbeitsschutzbezogenen Pflichten, regelmäßiger Beratung und der praktischen Umsetzung festgelegter Maßnahmen.

Betriebsbegehungen

Bei Begehungen vor Ort prüfen wir Verkehrswege, Arbeitsbereiche, Maschinen und organisatorische Abläufe, dokumentieren Mängel und stimmen deren Bearbeitung mit Verantwortlichen ab.

Unterweisungen

Wir unterstützen Unternehmen vor Ort bei verständlichen Unterweisungen vor Tätigkeitsbeginn und danach regelmäßig, einschließlich jährlicher Wiederholung, Anlassbezug und vollständiger Dokumentation.

Gefahrstoffe

Für den Umgang mit Gefahrstoffen vor Ort beurteilen wir Expositionen, Betriebsanweisungen, Lagerung, Kennzeichnung und erforderliche Schutzmaßnahmen auf Grundlage der betrieblichen Tätigkeiten.

Arbeitsmittel

Im Betrieb begleiten wir die sichere Auswahl, Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln und schaffen übersichtliche Zuständigkeiten für wiederkehrende Kontrollen und Mängelbeseitigung.

Arbeitssicherheit Attendorn

Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Attendorn

Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Attendorn und Umgebung. Ob entlang der Bahnhofstraße, der Amselstraße oder der Schemperstraße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.

Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.

  • Zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen
  • Betreuung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schnelle Reaktionszeiten
Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen

Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Attendorn suchen

FAQ 01

Was umfasst eine Gefährdungsbeurteilung?

Eine Gefährdungsbeurteilung betrachtet Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und Arbeitsorganisation. Vorhandene Gefährdungen werden systematisch erfasst, bewertet und durch Schutzmaßnahmen reduziert. Anschließend sind Verantwortliche, Termine und Wirksamkeitskontrollen festzulegen und die Beurteilung bei Änderungen oder besonderen Anlässen zu aktualisieren.

FAQ 02

Wann müssen Beschäftigte unterwiesen werden?

Unterweisungen müssen vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach regelmäßig erfolgen. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 sind sie mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Änderungen, neue Gefährdungen oder Ereignisse können zusätzliche Unterweisungen erfordern. Das gilt auch für Betriebe vor Ort.

FAQ 03

Was prüft eine Sicherheitsbegehung?

Bei einer Sicherheitsbegehung werden beispielsweise Verkehrswege, Arbeitsplätze, Maschinen, Schutzvorrichtungen, Ordnung und persönliche Schutzausrüstung betrachtet. Im Betrieb werden erkannte Abweichungen dokumentiert, priorisiert und Verantwortlichen zur Bearbeitung zugeordnet. Eine Begehung ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung oder vorgeschriebene Prüfungen.

FAQ 04

Wie werden Gefahrstoffe beurteilt?

Zunächst werden verwendete Stoffe, Tätigkeiten, Expositionswege und vorhandene Schutzmaßnahmen ermittelt. Für den Betrieb können daraus Betriebsanweisungen, Lagerregeln, geeignete persönliche Schutzausrüstung und weitere Maßnahmen abgeleitet werden. Sicherheitsdatenblätter müssen verfügbar und bei der Beurteilung berücksichtigt sein.

FAQ 05

Welche Aufgaben hat die externe Fachkraft?

Die externe Fachkraft berät den Arbeitgeber fachlich, unterstützt bei Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, Unterweisungen und der Kontrolle von Maßnahmen. Im Betrieb ersetzt sie nicht die Verantwortung des Arbeitgebers. Zuständigkeiten und Betreuungsumfang richten sich insbesondere nach Betrieb, Tätigkeiten und DGUV Vorschrift 2.

FAQ 06

Wie werden Arbeitsmittel sicher organisiert?

Arbeitsmittel sollten passend zur Tätigkeit ausgewählt, bestimmungsgemäß verwendet und nach festgelegten Kriterien geprüft werden. Im Betrieb unterstützen wir bei Prüfumfang, Zuständigkeiten und Dokumentation. Festgestellte Mängel sind zu bewerten; unsichere Arbeitsmittel dürfen bis zur Klärung nicht weiter betrieben werden.

Ihre Vorteile

Warum Unternehmen in Attendorn auf uns vertrauen

Klare Zuständigkeiten

Strukturierte Zuständigkeiten erleichtern vor Ort die Umsetzung von Schutzmaßnahmen und machen offene Aufgaben für Führungskräfte und Beschäftigte sichtbar.

Nachvollziehbare Dokumentation

Prüffähige Dokumente zeigen vor Ort, welche Gefährdungen bewertet, welche Maßnahmen beschlossen und welche Ergebnisse kontrolliert wurden.

Praxisnahe Beratung

Die Beratung berücksichtigt vor Ort konkrete Arbeitsabläufe, vorhandene Ressourcen und tatsächliche Gefährdungen statt allgemeiner, schwer umsetzbarer Empfehlungen.

Frühe Mängelerkennung

Regelmäßige Beobachtungen helfen Betrieben vor Ort, sicherheitsrelevante Abweichungen frühzeitig zu erkennen und angemessen zu bearbeiten.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Attendorn.

  • Adresse
    57439 Attendorn
  • Telefon
    +49 69 967 599 27
  • E-Mail
    info@lionda.de
  • Öffnungszeiten
    Mo-Fr: 08:00 - 17:00 Uhr
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