Standort: Achern

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Achern

Professionelle Arbeitssicherheit für Unternehmen in Achern und Umgebung. Wir übernehmen Ihre gesetzliche Betreuungspflicht persönlich vor Ort, rechtssicher nach ASiG und DGUV V2.

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Unsere Leistungen

Umfassende Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Notfallplanung

Wir entwickeln klare Abläufe zu Alarmierung, Erster Hilfe, Evakuierung und Zuständigkeiten und berücksichtigen dabei die ermittelten betrieblichen Gefährdungen.

Unterweisungen organisieren

Wir planen tätigkeitsbezogene Unterweisungen vor Arbeitsaufnahme und danach regelmäßig, mindestens jährlich nach § 4 DGUV Vorschrift 1, mit dokumentierter Teilnahme.

Maschinensicherheit

Bei Maschinen prüfen wir Schutzvorrichtungen, sichere Betriebszustände, Zugänge und Arbeitsabläufe und unterstützen die Ableitung angemessener Schutzmaßnahmen.

Gefährdungsbeurteilung

Wir führen Gefährdungsbeurteilungen für Tätigkeiten und Arbeitsbereiche durch, beziehen Beschäftigte ein und halten Maßnahmen, Verantwortlichkeiten sowie Aktualisierungsanlässe fest.

Brandschutzhelfer

Wir unterstützen die Organisation von Brandschutzhelfern und betrachten Auswahl, Aufgaben, Unterweisung, Ausrüstung sowie die Einbindung in betriebliche Alarmabläufe.

PSA-Konzept

Wir entwickeln aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitete Regeln zur Auswahl, Benutzung, Pflege und Kontrolle persönlicher Schutzausrüstung.

Arbeitssicherheit Achern

Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Achern

Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Achern und Umgebung. Ob entlang der Hauptstraße, der Pappelstraße oder der Antoniusstraße: unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure unterstützen Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung wirksamer Arbeitssicherheit.

Wir bieten flexible Betreuungsmodelle, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren – von der Regelbetreuung bis hin zu projektbezogenen Einsätzen.

  • Zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen
  • Betreuung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schnelle Reaktionszeiten
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Häufige Fragen

Klare Antworten für Unternehmen, die Arbeitssicherheit in Achern suchen

FAQ 01

Was muss eine Notfallplanung enthalten?

Sie sollte zur betrieblichen Gefährdung passen und mindestens Alarmierung, Erste Hilfe, Flucht- und Rettungswege sowie Zuständigkeiten berücksichtigen. Die Informationen müssen erreichbar und verständlich sein. Übungen, Veränderungen im Betrieb oder Ereignisse können zeigen, wo Abläufe angepasst und erneut vermittelt werden müssen.

FAQ 02

Wann sind Unterweisungen zu wiederholen?

Die erste Unterweisung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit. Danach ist sie regelmäßig durchzuführen und nach § 4 DGUV Vorschrift 1 mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Bei Änderungen, neuen Gefährdungen oder Ereignissen sind zusätzliche Unterweisungen erforderlich, soweit dies die Situation verlangt.

FAQ 03

Wie wird Maschinensicherheit bewertet?

Betrachtet werden bestimmungsgemäße Verwendung, vorhersehbare Fehlanwendung, Schutzeinrichtungen, Steuerungen, Zugänge und Tätigkeiten wie Reinigung oder Instandhaltung. Auch Restgefährdungen und erforderliche Unterweisungen gehören dazu. Herstellerinformationen und betriebliche Erfahrungen werden einbezogen; Mängel sind nachvollziehbar zu bearbeiten.

FAQ 04

Welche Aufgaben haben Brandschutzhelfer?

Brandschutzhelfer unterstützen im Brandfall innerhalb ihres festgelegten Aufgabenbereichs, etwa bei Alarmierung, erster Brandbekämpfung und sicherer Räumung, ohne sich selbst zu gefährden. Anzahl und Ausbildung hängen von Betriebsart, Gefährdungen und Belegschaft ab. Die Aufgaben müssen vermittelt und organisatorisch eingebunden werden.

FAQ 05

Wie wird PSA richtig ausgewählt?

Die Gefährdungsbeurteilung bestimmt, welche Körperbereiche geschützt werden müssen und welche Eigenschaften erforderlich sind. PSA muss geeignet, passend und mit anderer Ausrüstung kompatibel sein. Beschäftigte benötigen eine verständliche Unterweisung. Benutzung, Reinigung, Aufbewahrung, Kontrolle und Ersatz sollten im Betrieb geregelt werden.

FAQ 06

Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren?

Eine Aktualisierung ist erforderlich, wenn sich Arbeitsmittel, Tätigkeiten, Räume oder Organisation wesentlich verändern oder neue Erkenntnisse und Ereignisse vorliegen. Auch Hinweise aus Begehungen können Anlass sein. Maßnahmen und Zuständigkeiten werden so dokumentiert, dass Änderungen und deren Bearbeitung später nachvollziehbar bleiben.

Ihre Vorteile

Warum Unternehmen in Achern auf uns vertrauen

Sicher handeln im Notfall

Geübte Alarm- und Evakuierungsabläufe helfen Beschäftigten, Zuständigkeiten und nächste Schritte auch unter Zeitdruck zu kennen.

Maschinenrisiken im Blick

Die Betrachtung von Schutzvorrichtungen und Arbeitsabläufen unterstützt sichere Bedienung, Instandhaltung und Störungsbeseitigung.

Dokumentierte Unterweisung

Teilnahme, Inhalte und Anlass werden nachvollziehbar festgehalten und können bei Änderungen gezielt ergänzt werden.

Passende Schutzausrüstung

Eine tätigkeitsbezogene Auswahl unterstützt wirksamen Schutz, ohne technische und organisatorische Maßnahmen durch PSA zu ersetzen.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu unseren Arbeitssicherheits-Leistungen in Achern.

  • Adresse
    77855 Achern
  • Telefon
    +49 69 967 599 27
  • E-Mail
    info@lionda.de
  • Öffnungszeiten
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Arbeitssicherheit in Achern